| # taz.de -- Befugnisse überschritten: Polizei macht auf Spionage | |
| > Der jahrelange Einsatz der verdeckten Ermittlerin Maria B. hatte Züge von | |
| > Geheimdienstmethoden, die der Polizei ohne konkrete Gründe nicht | |
| > zustehen. | |
| Bild: Recht auf Privatsphäre: Mehrere Ausspionierte wollen klagen. | |
| HAMBURG taz | Der vierjährige Einsatz der verdeckten Ermittlerin Maria B. | |
| alias „Maria Block“ zur Gefahrenabwehr in Hamburgs linker Szene wirft | |
| weiter Fragen auf. Wendet der Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA7), | |
| um die linke Szene auszuspähen, Geheimdienst-Methoden an, die nach dem | |
| verfassungsmäßigen Trennungsgebot nur dem Verfassungsschutz (VS) | |
| vorbehalten sind? | |
| „Die Dauer des Einsatzes von vier Jahren zur Gefahrenabwehr ist juristisch | |
| schwer zu begründen“, sagt Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes | |
| Caspar. Dabei verweist er auf das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts | |
| Karlsruhe, das den Einsatz des verdeckten Ermittlers Simon Brenner in der | |
| Heidelberger Studentenszene für rechtswidrig erklärt hat. | |
| Denn die Gründe des Einsatzes waren zu unspezifisch und unbelegt. Auch der | |
| Einsatz von Maria B. sei eine heimliche Maßnahme oder Vorfeldermittlung | |
| gewesen, sagt Caspar, für die die Polizei nach dem Trennungsgebot | |
| eigentlich nicht die Kompetenz habe. | |
| So seien bei Maria B. die einjährigen „Einsatzanordnungen“, die immer | |
| wieder verlängert oder erneuert worden sind, nicht auf eine vermeintlich | |
| verdächtige Person spezifiziert worden, sondern pauschal auf Gruppierungen | |
| ausgerichtet gewesen, sagt zumindest Polizeipräsident Ralf Meyer. | |
| Das bedeutet aber, dass eine Vielzahl an Personen – sei es aus der | |
| Wilhelmsburger Anti-Gentrifizierungs-Szene oder später dem | |
| antirassistischen und Antifa-Spektrum, in dem sich Maria Block tummelte – | |
| der Datenerhebung durch die Polizistin ausgesetzt waren, ohne dass von | |
| ihnen im polizeirechtlichen Sinne eine Gefahr ausgegangen ist. | |
| Innensenator Michael Neumann (SPD) versucht die Dauer des Einsatzes damit | |
| zu rechtfertigen , dass auch die NPD unter dauerhafter Beobachtung stünde. | |
| Doch da bekommt er Widerspruch aus dem eigenen Hause: | |
| Die Referentin der „Hauptabteilung A“ der Innenbehörde, Susanne Fischer, | |
| sagte im Rahmen der Diskussion um einen parlamentarischen | |
| Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden, dass das LKA 7 in die rechte | |
| Szene keine verdeckten Ermittler zu Gefahrenabwehr eingeschleust habe. | |
| Denn dann wären die Beamten mit „Saufen und Straftaten konfrontiert, das | |
| geht gar nicht“, sagt Fischer. Da Polizisten dem Legalitätsprinzip | |
| unterworfen seien und keine Straftaten begehen dürften, aber Straftaten | |
| verfolgen müssten, würde ihre Tarnung sofort auffliegen. Deshalb obläge die | |
| Infiltrierung der rechten Szene dem Inlandsgeheimdienst – verdeckte | |
| Ermittler des Verfassungsschutzes wären solchen Schranken nicht | |
| unterworfen. | |
| Das lässt den Rückschluss zu, dass der verdeckte Einsatz von Maria B. nicht | |
| einer unmittelbar abzuwehrenden Gefahr oder der Verhinderung einer schweren | |
| Straftat gegolten hat, sondern der allgemeinen Ausforschung der linken | |
| Szene. Straftaten hat Maria B. ohnehin nicht aufgeklärt. | |
| Deshalb drängt sich zudem die Frage auf, ob der Einsatz von Maria B. nicht | |
| nur Geheimdienst-Charakter, sondern auch operative Gründe hatte: So war | |
| „Maria Block“ am 2. Juni 2012 in die internen Vorbereitungsstrukturen der | |
| autonomen Antifa für den Neonazi-Aufmarsch in Wandsbek involviert. | |
| „Sie übernahm im Rahmen einer Blockade eine zentrale Position und hat die | |
| Entscheidung, als Demonstration den Blockadeort zu verlassen, | |
| vorangetrieben“, sagen damalige Aktivisten. „Die Demonstration mit 500 | |
| Teilnehmern wurde nach wenigen Metern von der Polizei gewaltsam aufgelöst | |
| und stundenlang eingekesselt, während die Polizei Nazis demonstrieren | |
| ließ.“ | |
| Mehrere Ausspionierte, die teilweise enge und freundschaftliche Kontakte zu | |
| Maria B. pflegten und ihr auch Intimes anvertrauten, werden nach | |
| taz-Informationen Klagen vor dem Verwaltungsgericht wegen des polizeilichen | |
| Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung | |
| einreichen. | |
| 9 Nov 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
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