# taz.de -- Autohersteller vor Gericht: Klimaklage gegen VW scheitert | |
> AktivistInnen müssen laut Landgericht Braunschweig CO2-Emissionen des | |
> Konzerns dulden. | |
Bild: Darf erstmal weiter ein Verbrenner sien, ein Golf von VW | |
FREIBURG taz | Vor dem Landgericht Braunschweig sind drei von Greenpeace | |
unterstützte AktivistInnen mit ihrer [1][Klimaklage gegen Volkswagen] | |
gescheitert. VW sei nicht verpflichtet, schon 2030 den Verkauf von | |
Verbrennerautos einzustellen, entschied das Gericht. Geklagt hatten die | |
beiden Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp sowie die | |
Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Meyer. Die zivilrechtlichen Klagen | |
wurden von der bekannten Klimaanwältin Roda Verheyen vertreten und von | |
Greenpeace finanziert. | |
Kläger Hipp ist nebenbei Imker und argumentierte mit Auswirkungen des | |
Klimawandels auf seine Bienenstöcke, Kläger Kaiser sorgt sich um seinen | |
Privatwald. Und alle drei sehen ihre Gesundheit sowie ihre Freiheit durch | |
den Klimawandel und spätere massive staatliche Gegenmaßnahmen bedroht. | |
Deshalb müsse VW als einer der weltweit größten Kfz-Hersteller schnell auf | |
die weitere Produktion von Verbrennerautos verzichten. | |
Anwältin Verheyen stützte sich bei der Klage auf bekannte Regeln der | |
zivilrechtlichen Störerhaftung. Wer die Gefährdung von Rechtsgütern eines | |
anderen verursacht, müsse das Verhalten einstellen, wenn es eine | |
entsprechende „Verkehrssicherungspflicht“ gebe. Dafür zog sie ein | |
Klimaszenario der Internationalen Energie-Agentur heran. | |
## VW hat keine höheren Anforderungen als der Staat | |
Damit hatte sie am Landgericht Braunschweig keinen Erfolg. Die Klage sei | |
zwar zulässig, aber unbegründet, erklärte der Vorsitzende Richter Rolf | |
Hansen. VW müsse keine höheren Anforderungen erfüllen als der Staat, der | |
mit dem Klimaschutzgesetz seinen Schutzpflichten genügt habe. Da VW alle | |
öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalte, müssten die Kläger:innen | |
die vom Konzern verursachten CO2-Emissionen „dulden“. | |
Das Gericht ging nicht auf das Problem ein, dass die Bundespolitik den im | |
Klimaschutzgesetz aufgestellten [2][Anforderungen bisher nicht gerecht | |
wird], insbesondere im Verkehrsbereich. Hierzu liegen bereits mehrere | |
Klagen gegen die Bundesregierung beim Oberverwaltungsgericht | |
Berlin-Brandenburg vor. Anwältin Verheyen nannte das Braunschweiger Urteil | |
„rechtlich schwach“. Die Kläger werden voraussichtlich Berufung einlegen. | |
Allerdings sind Klimaklagen gegen Kfz-Hersteller auch schon beim | |
Landgericht Stuttgart ([3][gegen Mercedes]) und beim Landgericht München I | |
(gegen BMW) gescheitert. Am Freitag kommender Woche wird das Landgericht | |
Detmold über die Klage eines Biobauern gegen VW entscheiden. (Az.: 6 O | |
3931/21) | |
15 Feb 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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