# taz.de -- Reform des Unterhaltsvorschusses: Kampf gegen Kinderarmut | |
> Am Montag einigten sich Bund und Länder: Ab dem 1. Juli gibt es für | |
> Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil kein Geld bekommen, mehr | |
> Geld vom Staat. | |
Bild: Eine gute Nachricht für Alleinerziehende | |
BERLIN AFP | Ab dem Sommer bekommen mehr Alleinerziehende staatliche | |
Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich | |
gelassen werden. Bund und Länder einigten sich am Montag auf eine Reform | |
des Unterhaltsvorschusses, die eigentlich schon zu Jahresbeginn in Kraft | |
treten sollte. „Damit ist der Weg frei für die Verbesserung des | |
Unterhaltsvorschusses“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig | |
(SPD) in Berlin. | |
Den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zahlt der Staat, wenn der | |
andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Bisher | |
kommt der staatliche Vorschuss 440.000 Kindern zugute. Er wurde für Kinder | |
bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt – und zwar maximal sechs Jahre lang. | |
Wenn zum 1. Juli die Reform in Kraft tritt, wird die Begrenzung der | |
Bezugsdauer auf sechs Jahre aufgehoben. Zudem wird das Höchstalter von | |
zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufgesetzt. Dadurch | |
profitieren Schwesig zufolge 46.000 Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, | |
für die derzeit die Leistung bezahlt wird. | |
Die Reform sieht weiterhin vor, dass künftig alle Kinder bis zum | |
vollendeten 18. Lebensjahr ohne Höchstbezugsdauer grundsätzlich Anspruch | |
auf den Unterhaltsvorschuss haben. „Hierdurch erreichen wir schätzungsweise | |
75.000 Kinder“, sagte Schwesig. | |
Dieser Anspruch für ältere Kinder wird wirksam, wenn das Kind nicht auf | |
Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist. Er gilt auch für Alleinerziehende mit | |
einem Mindesteinkommen von 600 Euro brutto, die ihren Verdienst durch | |
Hartz-IV-Leistungen aufstocken. | |
Alleinerziehende Hartz-IV-Bezieher mit einem geringeren Einkommen bekommen | |
stattdessen die vollen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Damit | |
bestehe für diese auch ein Anreiz, ein Einkommen von 600 Euro zu erzielen, | |
sagte Schwesig. | |
## Übergangszeit für Kommunen | |
Die Reform war grundsätzlich schon im vergangenen Herbst vereinbart worden. | |
Vor allem zur Finanzierung gab es bis zuletzt aber noch intensive Gespräche | |
zwischen Bund und Ländern, die einen großen Teil der Kosten tragen müssen. | |
Die Einigung sieht nun vor, dass der Bund mehr Lasten trägt und seine | |
Beteiligung an den Kosten der Reform von 33,5 Prozent auf 40 Prozent | |
erhöht. Die Reform kostet rund 350 Millionen Euro. | |
Das Inkrafttreten zum 1. Juli sei von der Union gefordert worden und trage | |
außerdem dem Bedürfnis der Kommunen nach einer Übergangszeit Rechnung, | |
sagte Schwesig. Die Ministerin hatte eigentlich geplant, die Neuerung | |
bereits rückwirkend zum ersten Januar in Kraft treten zu lassen. | |
Die Höhe der bisherigen Leistungen wird durch die Reform nicht beschnitten, | |
betonte Schwesig. Für Kinder bis fünf Jahren gibt es 150 Euro, bis elf | |
Jahre 201 Euro und für ältere Kinder 268 im Monat. | |
Die Ministerin zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss. Der | |
Unterhaltsvorschuss sei wichtig für die Bekämpfung von Kinderarmut. | |
„Insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter, die berufstätig sind, aber | |
deren Partner eben keinen Unterhalt zahlen, sind bisher oft leer | |
ausgegangen“, sagte Schwesig. „Das wird sich in Zukunft verbessern.“ | |
Die Grünen begrüßten das Ende des „endlosen Gezerres“ zwischen Union und | |
SPD. Fraktionsvize Katja Dörner und die Familienpolitikerin Franziska | |
Brantner beurteilten es positiv, dass der Bund sich nun stärker an den | |
Kosten beteiligt. „Ärgerlich ist, dass die Ausweitung des | |
Unterhaltsvorschuss erst zum 1. Juli greift“, erklärten sie. | |
24 Jan 2017 | |
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