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# taz.de -- Anschlag in Magdeburg: Eher Blutrache als Terror
> Der Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt wird nicht als Terror
> eingestuft, sondern als Amokfahrt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt daher
> nicht.
Bild: Einsatzkräfte in Magdeburg am 20. Dezember
Generalbundesanwalt Jens Rommel wird die Ermittlungen wegen des Anschlags
auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 nicht übernehmen –
obwohl dieser Ende 2024 sechs Tote und rund 300 Verletzte forderte. Rommel
hat damit im Ergebnis recht.
In Deutschland ist die Strafverfolgung ganz überwiegend Aufgabe der
Bundesländer. Auch bei schweren Straftaten wie Morden und Amokfahrten ist
in der Regel die Staatsanwaltschaft vor Ort zuständig. Die
Bundesanwaltschaft darf nach einer Straftat nur ausnahmsweise ermitteln. So
ist der Generalbundesanwalt etwa für Taten von terroristischen
Vereinigungen zuständig. Der Täter von Magdeburg, Taleb al-Abdulmohsen, war
aber ein Einzeltäter. Dass er [1][Sympathien für die AfD] äußerte, ändert
daran nichts. Die AfD ist keine terroristische Vereinigung.
Allerdings kann der Generalbundesanwalt auch die Ermittlungen bei schweren
Taten von Einzelpersonen an sich ziehen. Erforderlich ist hierfür aber eine
„besondere Bedeutung“ der Tat (die bei Morden wohl immer vorliegt) und ein
Staatsschutzbezug (der beim Anschlag in Magdeburg wohl fehlt). Zwar hat
al-Abdulmohssen [2][schon 2015 gedroht, Rostocker Richter zu erschießen und
auch später schikanierte er deutsche Staatsanwälte], indem er wirre
Strafanzeigen gegen sie erhob. Angegriffen hat er letztlich aber einen
Weihnachtsmarkt.
Rommel argumentierte nun, ein Weihnachtsmarkt sei weder ein Symbol des
Staates noch ein Symbol der Demokratie. Allerdings würden Islamisten, wenn
sie Weihnachtsmärkte angreifen, durchaus von der Bundesanwaltschaft
angeklagt. Der entscheidende Unterschied ist: Islamisten wollen ein Klima
der Angst schaffen und [3][gefährden damit die innere Sicherheit.]
Al-Abdulmohsen ging es aber wohl nur um Rache und Genugtuung für
(eingebildetes erlittenes) Unrecht. Eine persönliche Vendetta ist aber kein
Fall für den Generalbundesanwalt. Dass bei al-Abdulmohsen vermutlich auch
eine gravierende psychische Störung vorliegen könnte, bestätigt Rommels
Entscheidung zusätzlich.
20 Jan 2025
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Anschlag in Magdeburg
Terror
Psyche
Staatsanwalt
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Schwerpunkt Klimawandel
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