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# taz.de -- Arbeitszeiten im Krankenhaus: Halb auf Autopilot
> 24-Stunden-Dienste sind in vielen Branchen verboten – in Krankenhäusern
> nicht. So behandeln oft müde Ärzt*innen Patient*innen. Warum ist das
> erlaubt?
Bild: Die Notaufnahme im Krankenhaus ist für echte Notfälle gedacht
Wenn Assistenzarzt Jan Schmitz im Krankenhaus einen 24-Stunden-Dienst
macht, dann macht er einen normalen Tagdienst und kann sich danach in den
Nachtstunden in ein kleines Zimmer zurückziehen. Zumindest dann, wenn in
der Notfallambulanz keine Kinder mehr auf ihn warten. Das ist meist gegen
ein oder zwei Uhr nachts der Fall.
Doch wenn sein Telefon klingelt, springt er auf und läuft los. Wenn sich
der Zustand eines Kindes auf der Station verschlechtert. Oder ein Baby mit
Fieber, ein Kind mit Bauchschmerzen oder Jugendliche nach einem
Suizidversuch in die Notfallambulanz gebracht werden. „Ich werde auch zu
allen Kaiserschnitten und komplizierten Geburten in den Kreißsaal gerufen,
um die Neugeborenen zu untersuchen“, sagt er in einem Videocall mit der taz
nach einer 24-Stunden-Schicht. Dazu betreut er die Wochenbett- und
Neugeborenenstation.
Schmitz ist in der Nacht der einzige anwesende Arzt in seinem Fachbereich –
deswegen ist das auch so eine Sache mit dem Schlaf. Passieren mehrere
Notfälle gleichzeitig, muss er meist selbst entscheiden, ob er eine
Oberärztin in Rufbereitschaft zu Hause aus dem Bett klingeln will. Die
braucht dann aber noch 20 Minuten, um in die Klinik zu kommen.
Schmitz arbeitet in einem privaten Klinikkonzern in einer Großstadt in
Nordrhein-Westfalen und macht dort seine Facharztausbildung zum Kinder- und
Jugendarzt. Er möchte anonym bleiben, denn er ist bereit, über ein heikles
Thema im Gesundheitswesen zu reden: die verhassten 24-Stunden-Dienste.
Deshalb haben wir ihm einen anderen Namen gegeben. In den meisten Berufen
wären solche Dienste undenkbar, mehr noch, es ist verboten. Warum wird das
Ärzt*innen, Pflegekräften – und vor allem Patient*innen zugemutet?
Ausgerechnet im hochsensiblen Gesundheitsbereich?
Ein 24-Stunden-Dienst ist eine Ausnahme in einer Arbeitswelt, in der der
8-Stunden-Tag als Norm erkämpft wurde. Doch auch daran wird aktuell
gerüttelt. Im [1][ZDF-Sommerinterview forderte Bundeskanzler Friedrich Merz
(CDU)] mehr Arbeitseinsatz von der Bevölkerung. „Mit Vier-Tage-Woche und
Work-Life-Balance werden wir den Wohlstand dieses Landes nicht erhalten
können“, sagte er. Schwarz-Rot möchte laut Koalitionsvertrag „die
Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit
schaffen“.
Es ist zwar nicht zu befürchten, dass künftig alle Menschen Tag und Nacht
durcharbeiten sollen. Aber wer wissen will, wie lange Arbeitszeiten auf die
Gesundheit wirken, sollte einen Blick ins Krankenhaus wagen. Denn dort,
aber auch etwa bei der Feuerwehr oder Polizei ist es heute schon [2][laut
Arbeitszeitgesetz] möglich, die täglichen Höchstarbeitszeiten zu
überschreiten – wenn es entsprechende Regelungen im Tarifvertrag gibt.
24-Stunden-Dienste sind generell dort möglich, wo regelmäßig
Bereitschaftsdienste anfallen. Besonders heikel sind diese Dienste in
Kombination [3][mit der sogenannten Opt-out-Vereinbarung], einem
freiwilligen Ausstieg aus dem Arbeitsschutz. Unterschreiben
Krankenhausmitarbeiter*innen eine solche Vereinbarung, darf die
wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten werden. Oftmals wird diese
Vereinbarung gleich mit dem Arbeitsvertrag vorgelegt.
Aus Sicht von Klinikbetreibern ist die Ausweitung von Arbeitszeit
praktisch. Bei knappem Personal verschafft das mehr Flexibilität, und es
lässt sich Geld einsparen: Zwei Ärzt*innen können die Arbeit von drei
machen – und die Klinik spart sich die Lohnnebenkosten. Den Preis dafür
zahlen aber die Angestellten mit Überstunden, Überlastung und einer höheren
Fehleranfälligkeit.
Auf dem Papier sind 24-Stunden-Dienste streng reguliert. Sie sind nur
zulässig in Häusern mit Tarifvertrag. Und in der Bereitschaftszeit muss die
Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem sich
Assistenzarzt Jan Schmitz in sein Zimmer zurückzieht, sollte seine
Ruhephase länger andauern als die tatsächlichen Arbeitseinsätze.
Nur: Wie sieht das in der Praxis aus? „War okay letzte Nacht“, sagt Jan
Schmitz im Videocall. „Diese Nacht bin ich nicht so oft geweckt worden. Ich
habe etwa vier Stunden geschlafen.“ Das sei nicht immer so. Oft schlafe er
auch nur eine oder zwei Stunden.
Schmitz versteht nicht, warum es diese Dienste überhaupt gibt. „Es würde
sich doch niemand aussuchen, dass ein Kind nach der Geburt von jemandem
betreut wird, der seit 22 Stunden arbeitet“, sagt er. Selbstverständlich
mache sich der Schlafmangel auch in seiner Arbeit bemerkbar. „Man wird mit
der Zeit etwas gleichgültiger, alles ist etwas gedämpft“, so beschreibt es
Schmitz. „Man macht Sachen halb auf Autopilot und ist nicht mehr so
leistungsfähig.“ Es sei doch klar: Wenn am Ende einer 24-Stunden-Schicht
ein Notfall eintrete, „dann arbeitet man nicht so, wie man es eigentlich
machen würde, wenn man fit und ausgeschlafen wäre“.
Dabei ist im Krankenhaus oft schnelles Handeln gefragt. Es kann über Leben
und Tod entscheiden. Ein 24-Stunden-Dienst kann herausfordernd sein,
physisch und psychisch. Einmal, erzählt Schmitz, musste ein Kind intubiert
werden, dafür wird ein Schlauch in die Luftröhre eingeführt, um eine
künstliche Beatmung zu ermöglichen.
## „Überforderung ist Teil von diesem Beruf“
Intubieren bei Säuglingen und kleinen Kindern ist selten und erfordert eine
besondere Expertise, die Schmitz nicht hatte. Die Oberärztin in
Rufbereitschaft hätte aber zu lange gebraucht, um ins Krankenhaus zu
kommen. „Ich habe dann in der Anästhesie angerufen, die täglich intubieren,
nur eben bei Erwachsenen und größeren Kindern.“ Es war nicht die perfekte
Lösung. Aber mittlerweile habe er akzeptiert: „Überforderung ist Teil von
diesem Beruf.“
Frank Brenscheidt, der seit 30 Jahren bei der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema Arbeitszeit forscht, sagt
der taz: „Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht sehen wir die
24-Stunden-Dienste und die Opt-out-Vereinbarungen kritisch.“ Die Forschung
zeige deutlich, dass „insbesondere die Dauer der Arbeitszeit entscheidenden
Einfluss auf erforderliche Erholungsphasen hat“. Brenscheidt verweist auf
verschiedene Studien, in denen untersucht wurde, wie fehlende Erholung und
Schlafmangel auf den Körper wirken. „Die Wirkung ist durchaus mit Alkohol
vergleichbar“, sagt Brenscheidt. „Die Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit
ist irgendwann eingeschränkt.“
Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu
erstellen und dieses Risiko zu dokumentieren. Bei dieser Beurteilung ginge
es „nicht nur um Gefahrenstoffe oder Hitze- oder Kälteeinwirkung, sondern
auch um die physische und psychische Belastung, die an einem Arbeitsplatz
entstehen kann“, erklärt Brenscheidt. Auch die Dauer der Arbeitszeit oder
Nachtarbeit könnten ein Belastungsfaktor sein.
Dass Ärzte den Großteil ihrer Bereitschaftszeit durcharbeiten oder gar
nicht schlafen, ist nach deutschem Arbeitsrecht nicht zulässig. Und doch
bestätigen mehrere Ärzt*innen der taz: Kaum Schlaf in 24-Stunden-Diensten
ist keine Ausnahme. Auch Chirurg Andreas Kirschniak nennt die
24-Stunden-Dienste ein „Hot Topic“. Zu Recht verunsichere es Menschen, wenn
sie hören, dass Ärzt*innen die ganze Nacht durcharbeiten. Es hänge seiner
Meinung nach „aber stark von der Struktur der Klinik und dem jeweiligen
Fachbereich ab“.
Kirschniak ist Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie der Kliniken
Maria Hilf GmbH in Mönchengladbach. In seiner Abteilung werde nach 24 Uhr
nur „sehr selten operiert“. Gerade in der Chirurgie seien die meisten
Operationen geplant und die Operationszeiten einsehbar. Und wenn
Notoperationen in der Nacht stattfänden, käme immer ein weiterer Rufdienst
dazu, um dem Oberarzt zu assistieren – beide gingen dann am Morgen nach
Hause. Aus seiner Sicht gibt es in der Ärzteschaft keine einheitliche
Meinung zu den Diensten. Es gebe durchaus Assistenzärzte, die diese Dienste
gern machten, weil sie damit mehr verdienen und viel lernten.
Aber in puncto Arbeitsrecht sagt er: „Natürlich gibt es Kliniken, in denen
nachts auch mehr als 50 Prozent gearbeitet wird.“ In großen Kliniken sei es
häufig so, „dass Leute noch nach einem 24-Stunden-Dienst weiter arbeiten –
und zum Teil noch operieren sollen“. Die Transplantationschirurgie sei zum
Beispiel einer „der krassesten Bereiche in der Chirurgie, was die
Arbeitsbelastung und Nachtarbeit betrifft“. Nach der Entnahme eines Organs
gebe es nur ein ganz enges Zeitfenster, und davor müssten viele
Vorbereitungen getroffen werden.
Kirschniak, der auch beim Berufsverband der deutschen Chirurgen das Ressort
„Nachwuchs“ leitet, höre oft von Assistenzärzten, dass sie nach den
24-Stunden-Diensten „dazu angehalten werden, noch Stationsarbeit zu
machen“. Viele könnten da schlecht Nein sagen. Denn: „Es ist schlicht und
einfach kein anderer da.“ Es sei ja nicht so, „dass im Moment alle mit
vollen Händen in die Personalstruktur investieren“.
## Ärzt*innen sind häufig überlastet
Ein Alltag mit langen Arbeitszeiten, Überstunden und Nachtschichten bleibt
nicht folgenlos. In einer [4][Mitgliederbefragung der Ärztegewerkschaft
Marburger Bund] gab fast jeder vierte Krankenhausarzt oder jede Ärztin (24
Prozent) an, 60 Stunden oder mehr in der Woche zu arbeiten. 49 Prozent
gaben an, häufig überlastet zu sein, 11 Prozent, dass sie ständig über ihre
eigenen Grenzen gehen. Alarmierend ist: Mehr als ein Viertel der Befragten
konnte sich vorstellen, die ärztliche Tätigkeit ganz aufzugeben.
24-Stunden-Dienste sind entstanden, weil es im Krankenhaus eine
medizinische Betreuung rund um die Uhr braucht. „Es hatte sich einfach
etabliert, dass ein paar Leute über Nacht dageblieben sind und sich um die
Patienten gekümmert haben“, erklärt Andreas Botzlar, zweiter Vorsitzender
des Marburger Bundes. Am nächsten Tag sei einfach weiter gearbeitet worden,
denn die Nachtdienste hätten anfangs gar nicht als richtige Arbeitszeit
gezählt. „Vergütet wurde das schlimmstenfalls gar nicht und bestenfalls als
Bereitschaftsdienst“, sagt er.
Erst 2003 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Bereitschaftszeit
von Klinikärzt*innen künftig als Arbeitszeit anerkannt werden muss.
„Heute ist nach einem 24-Stunden-Dienst eine Ruhezeit von 11 Stunden
vorgeschrieben“, sagt Botzlar, der selbst als Chirurg und Oberarzt an der
Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Murnau arbeitet. Für Botzlar waren
die 24-Stunden-Dienste nie ein Idealmodell gewesen. Kliniken hätten dadurch
einfach nur „weniger personellen und finanziellen Aufwand“. Doch nun spitze
sich die Lage weiter zu – wegen der kontinuierlich zunehmenden
Arbeitszeitverdichtung.
„Früher war die Belastung außerhalb der Kernarbeitszeiten viel niedriger“,
erklärt Botzlar. In den vergangenen 30 Jahren habe sich aber die
durchschnittliche Liegedauer von Patient*innen nahezu halbiert. „Das
ist nicht möglich, ohne dass sie die Schlagzahl dessen, was gemacht werden
muss, verdoppelt haben“, sagt er. Das diene „nicht der Gesundheit der
Kollegenschaft und nicht der Gesundheit der behandelten Patienten“.
Die Verkürzung der Liegezeiten ist nicht nur auf eine verbesserte ambulante
Versorgung, sondern auch auf die Einführung der diagnosebezogenen
Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2004 zurückzuführen – was starke Anreize
setzte, möglichst viele und lukrative Fälle zu bearbeiten. Mit der
beschlossenen Krankenhausreform sollen Krankenhäuser zwar neben den
Fallpauschalen künftig auch Pauschalen dafür bekommen, dass sie Kapazitäten
für Behandlungen vorhalten. Das soll ökonomischen Druck aus dem System
nehmen, aber die grundsätzliche Logik ist nicht gebrochen.
Eigentlich sind die Abend- und Nachtstunden oder Wochenenden im Krankenhaus
nur für Notfallmedizin gedacht. Mit Sorge beobachtet Botzlar nun, dass „aus
rein wirtschaftlichen Gründen geplante Interventionen zunehmend dahin
verschoben werden“. Im Sinne von: „Das kann dann die Dienstmannschaft
machen, die sowieso da ist“, sagt Botzlar. Die gesetzlich zulässige
Höchstarbeitszeit werde dadurch „zum Teil krass überschritten“.
## Arbeitsbedingungen oft nicht mit Arbeitsrecht vereinbar
Doch wenn sich so viele einig sind, dass vielerorts die Arbeitsbedingungen
nicht mit dem Arbeitsrecht vereinbar sind: Warum wird das vonseiten der
Ärzteschaft so stillschweigend hingenommen? Eine mögliche Begründung liegt
in der Beschwerdestruktur selbst. Viele Gewerbeaufsichten fühlten sich
nicht zuständig dafür, zu kontrollieren, ob die zulässige Zeit eingehalten
werde, sagt Botzlar. Faktisch sei es deshalb so, dass nur das betroffene
Individuum zum Arbeitsgericht gehen könne. „Aber wer verklagt schon gerne
seinen Arbeitgeber?“, fragt er.
Gerade die jüngere Kollegenschaft befinde sich „in einem starken
Abhängigkeitsverhältnis“. Innerhalb der Fachgesellschaften seien „die
Obernasen deutschlandweit sehr gut vernetzt. Wenn da einer als Querulant
gilt, dann bringt diese Person in 500 Kilometern Umkreis keinen Fuß mehr
auf den Boden.“ Botzlar plädiert deshalb für ein Verbandsklagerecht für
Gewerkschaften, um staatliche Stellen über systematische Verstöße gegen das
Arbeitszeitrecht informieren zu können. Doch selbst wenn es ein solches
Verbandsklagerecht gäbe, wäre unklar, ob sich mehr Menschen gegen solche
Dienste aussprächen. Das Problem ist: Die Alternativen zum
24-Stunden-Dienst sind aus Sicht vieler Ärzt*innen auch nicht besser.
Wer den 24-Stunden-Dienst abschaffen will, müsste ihn durch ein
Mehrschichtsystem ersetzen – Patient*innen müssen ja über Nacht
versorgt werden. Gibt es aber nicht mehr Personal, bedeutet das für
Ärzt*innen, dass sie dann mehr Schichten übernehmen müssen. „Sie arbeiteten
dann keine 24 Stunden mehr am Stück, dafür aber häufiger am Wochenende,
nachts oder später am Abend“, erklärt Botzler. Das wollten viele nicht. Für
eine sinnvolle Umstellung bräuchte es also eigentlich „zusätzliche
Kollegen, die es auf dem Arbeitsmarkt gar nicht gibt“.
## „Mitarbeitersicherheit und Patientensicherheit hängen eng miteinander
zusammen.“
Die von dem früheren Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestoßene
Krankenhausreform hat das erklärte Ziel, die Behandlungsqualität in den
Krankenhäusern zu verbessern – und den ökonomischen Druck der Krankenhäuser
abzumildern. Bundesweit wird ein Konzentrationsprozess eingeleitet. Künftig
soll es neben der Notfallversorgung weniger, dafür aber stärker
spezialisierte Häuser geben. Botzlar befürchtet, dass sich damit aber die
negative Tendenz der 24-Stunden-Dienste verschärfen könnte. „In der Folge
müssen ja mehr Häuser im relativ hohen Betriebszustand rund um die Uhr
laufen“, sagt er. Denn wenn es weniger Krankenhäuser gibt, wird das
Patientenaufkommen in den verbliebenen steigen.
Mit Überarbeitung des Klinikpersonals gerät das eigentliche Ziel
medizinischer Versorgung immer stärker aus dem Fokus: das Wohl von
Patient*innen. „Niemand will einen Piloten oder einen Lokführer, der 24
Stunden arbeitet. Warum sollte das bei Ärzten und Pflegerinnen anders
sein?“, fragt Christian Deindl, stellvertretender Vorsitzender des
Aktionsbündnisses Patientensicherheit. Deindl ist selbst Kinderchirurg,
heute im Ruhestand. Er sagt: „Mitarbeitersicherheit und Patientensicherheit
hängen eng miteinander zusammen.“
Schon heute führe die hohe Arbeitsbelastung zu vielen Problemen: „Es gäbe
mit Sicherheit weniger multiresistente Krankenhausinfektionen, wenn das
Klinikpersonal genügend Zeit hätte, den Hygieneschutz in der Praxis auch
umzusetzen“, sagt er. Auch ließen sich durch bessere Arbeitsbedingungen
Behandlungsfehler reduzieren. Deindl verweist auch [5][auf die höhere
Suizidrate unter Ärzt*innen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung.]
Was Deindl als strukturelles Problem beschreibt, erlebt Schmitz jeden Tag
auf der Station. Er findet es grundsätzlich falsch, dass im
Gesundheitswesen überhaupt Profit zulässig ist. Aber er glaubt „nicht
daran, dass sich etwas ändert“. In kritischen Momenten frage er sich nur
noch: „Wie kann ich diese Situation lösen unter den gegebenen Bedingungen
und dem Personal, das da ist?“ Die Angst, etwas falsch oder nicht schnell
genug zu machen, die bleibt.
30 Oct 2025
## LINKS
[1] https://www.zdfheute.de/politik/merz-kanzler-cdu-zdf-sommerinterview-100.ht…
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
[3] https://www.aerzteblatt.de/archiv/opt-out-erklaerung-was-aerzte-beachten-so…
[4] https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2025-02/MB-Monitor%…
[5] https://www.medical-tribune.de/medizin-und-forschung/artikel/warum-medizine…
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
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