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# taz.de -- Koalitionspläne für Ukraine-Flüchtlinge: Der Bund schaut mal, we…
> Weil die Regierung Geflüchteten aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr
> zahlen will, kommen Kosten auf die Kommunen zu. Aber wer zahlt dafür?
Bild: Kein Bürgergeld mehr für Geflüchtete aus der Ukraine
Berlin taz | Die schwarz-rote Koalition will Flüchtlingen aus der Ukraine
künftig kein Bürgergeld mehr zugestehen, sondern nur noch
Asylbewerberleistungen. Für die Finanzierung wäre dann nicht mehr der Bund
zuständig, sondern die Kommunen. Deren Mehrkosten sollen eigentlich
ausgeglichen werden, einen Plan für die Kompensation hat die
Bundesregierung bislang aber nicht. „Mit Blick auf die anstehenden
Gespräche mit den Ländern kann die Bundesregierung hierzu noch keine
Aussage treffen“, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums auf eine
Bundestagsanfrage der Grünen.
In den Koalitionsverhandlungen [1][hatte die Union die Umstellung auf die
niedrigeren Asylbewerberleistungen durchgesetzt.] Sie soll für
Ukrainer*innen gelten, die seit April 2025 neu nach Deutschland gekommen
sind oder noch kommen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das
Sozialministerium im August vorgelegt und darin auch die Absicht erklärt,
„begleitend zu diesem Gesetzgebungsverfahren“ mit den Ländern eine „eine
pauschalierte Kostenentlastung“ zu vereinbaren.
Dass es nicht bei der Ankündigung bleibt und dass eine komplette Erstattung
kommt, hatte [2][zuletzt unter anderem der Deutsche Städtetag gefordert.]
In einem Beschluss aus dem September heißt es, der Bund müsse die
zusätzlichen Kosten „vollständig und dauerhaft übernehmen“.
Angesichts der leeren Kassen in den Kommunen sei nämlich zu befürchten,
dass „nicht durch den Bund refinanzierte Mehraufwände (…) gravierende
Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten haben
könnten“. Auszugleichen sei auch der höhere Verwaltungsaufwand.
## Der Staat spart nichts
Unterm Strich, dass ging schon aus dem Gesetzesentwurf hervor, sind für die
öffentlichen Haushalte durch die Reform keine Einsparungen zu erwarten. Ein
großer Teil der Kosten verteilt sich höchstens anders zwischen Bund,
Ländern und Kommunen. Wie das Sozialministerium in der Antwort an den
Bundestag bestätigt, rechnet es einmalig sogar mit zusätzlichen
Umstellungskosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro.
Für den laufenden Betrieb geht die Regierung dann nicht von einem höheren
Verwaltungsaufwand aus. Das zweifelt man aber unter anderem in der
Grünen-Fraktion an, da im Asylbewerberleistungsgesetz mehr
Einzelfallprüfungen vorgesehen seien als beim Bürgergeld. Anders als im
Bürgergeld [3][sind Betroffene zum Beispiel nicht krankenversichert]. Über
die Kostenübernahme für Behandlungen wird in den Ämtern individuell
entschieden.
Die grüne Bundestagsabgeordnete Karoline Otte wirft der Bundesregierung
angesichts der Pläne „rechtspopulistische Quatschpolitik“ vor. „Im besten
Fall steht der Bund zu seiner Verantwortung und übernimmt die Mehrkosten
bei den Kommunen, dann ist das Motto linke Tasche, rechte Tasche“, sagte
sie der taz. „Im schlimmsten Fall bleiben die Städte und Gemeinden auf den
Kosten sitzen.“ Ihr Fazit: „Während die überlasteten Kommunen regelmäßig
als Vorwand für Verschärfungen in der Migrationspolitik herhalten müssen,
werden sie nun zusätzlich belastet.“ Das beweise, dass es eben nicht um die
Entlastung der Kommunen gehe.
## Entlastung durch Abschottung
In der Bundestagsanfrage hatten die Grünen auch danach gefragt, wie die
Regierung die Kommunen dabei unterstützt, sich auf den Worst Case
vorzubereiten: einen starken Anstieg der Zuzüge aus der Ukraine wegen eines
„sich verändernden Kriegsverlaufs“. Die Antwort der Regierung: Man stelle
regelmäßig „Zahlen zum Migrationsgeschehen und migrationsbezogene
Lageeinschätzungen“ zur Verfügung. Allgemein helfe der Bund den Kommunen
schon seit Kriegsbeginn unter anderem dadurch, dass er ihnen Unterkünfte
mietfrei überlasse.
Aus der Antwort an die Grünen-Fraktion geht auch hervor, dass Schwarz-Rot
die Pauschale nicht erhöhen will, die der Bund den Kommunen für jede Person
zahlt, die einen Asylantrag stellt. Sie wurde 2023 auf 7.500 Euro pro Jahr
festgelegt und seitdem trotz der Inflation nicht erhöht. Statt durch mehr
Kompensationen, so das Sozialministerium jetzt, entlaste man die Kommunen
insbesondere durch eine andere Maßnahme: die „Reduzierung der
Flüchtlingszahlen“.
2 Oct 2025
## LINKS
[1] /Gefluechtete-aus-der-Ukraine/!6101898
[2] https://www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/458-praesidium-ruecka…
[3] /Behauptungen-ueber-Gefluechtete/!5963049
## AUTOREN
Tobias Schulze
## TAGS
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Flüchtlinge
Geflüchtete
Bürgergeld
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