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# taz.de -- Trans Personen in Europa: Eingriff in die Menschenwürde
> Trans Personen mussten sich lange Zeit sterilisieren lassen, wenn sie ihr
> Geschlecht offiziell ändern wollten. Die emotionalen Folgen sind
> verheerend.
Bild: Alexandra aus Tschechien ließ sich 2022 sterilisieren
Als Alexandra sich 2022 sterilisieren ließ, zählte für sie nur eins:
endlich vollständig vom tschechischen Staat als Frau anerkannt zu werden.
Die damals 22-Jährige hielt das Leben mit einem falschen Geschlechtseintrag
im Ausweis nicht mehr aus. Ständig war da die Angst vor der peinlichen
Situation, als trans geoutet zu werden: Würden sie die Arzthelfer*innen
im Wartezimmer wieder vor allen Leuten „Herr X.“ rufen? Würde die
Rezeptionist*in im Hotel zweimal hinschauen, wen sie da vor sich hat?
„Ich wollte kein Leben führen, in dem ich vom Staat als Mann registriert
bin und die Gesellschaft mich als Frau behandelt“, erinnert sich Alexandra.
Die damalige Studentin lebte offen als Frau und fühlte sich in ihrer
Identität mehr als wohl. Im Alltag auf den Straßen der tschechischen Stadt
Pilsen wurde sie auch so behandelt: als Frau. Eigentlich wollte sie keine
Operation. Sie erschien ihr als zu riskant, zu belastend. Durch den
Testosteronblocker Androcur, den sie seit Jahren nahm, sei sie
wahrscheinlich sowieso unfruchtbar gewesen, schätzt sie. Aber das
tschechische Gesetz war streng: Wer seinen Geschlechtseintrag ändern lassen
wollte, musste sich bis Ende Juni dieses Jahres sterilisieren lassen.
Alexandra war mit diesem Dilemma nicht allein. Jahrzehntelang galten in
weiten Teilen Europas ähnlich restriktive Regeln. Die Unfruchtbarkeit, zu
der trans Personen in Tschechien, aber auch in Belgien, Deutschland,
Finnland, den Niederlanden und Schweden gedrängt wurden, war bis teils noch
vor wenigen Jahren in den jeweiligen nationalen Gesetzen verankert.
Eine umfassende grenzübergreifende Recherche des
Journalist*innennetzwerks Investigate Europe ergab, dass mindestens
11.000 Menschen in diesen sechs Ländern ihre Fortpflanzungsfähigkeit im
Gegenzug für die legale Anerkennung ihres Geschlechts aufgeben mussten.
Knapp die Hälfte dieser Menschen kommen aus Deutschland. Ein
Erklärungsansatz dafür könnte sein, dass Deutschland das mit Abstand
bevölkerungsreichste Land der sechs ist. Die Daten, die aus Ministerien,
Behörden, Gerichtsakten und wissenschaftlichen Studien stammen, deuten auf
die große Reichweite einer Politik hin, die wiederholt von UN-Expert*innen
und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde.
Alexandra unterzog sich widerwillig einer Orchiektomie. Der 30-minütige, im
Allgemeinen risikoarme Eingriff, bei dem die Hoden entfernt werden, verlief
gut. Aber mit jedem folgenden Tag wurden die Schmerzen schlimmer. Eine
Woche später sei sie mit qualvollen Schmerzen aufgewacht. Alexandra hatte
eine Infektion entwickelt. „Die Wunde war aufgeplatzt. Um mich herum waren
Blutklumpen und Eiter.“ Sie sei zurück ins Krankenhaus geeilt. Ihre
Genesung, sagt sie, habe zwei Monate gedauert.
Als ihre neuen Dokumente einen Monat nach ihrer Operation eintrafen, habe
sie keine Freude empfunden, sondern nur Schmerz. Auch drei Jahre später ist
die Wut noch immer da: „Ich bin verbittert, und das zu Recht. Ich habe all
das auf mich genommen für etwas, das eigentlich schon längst hätte mir
gehören sollen.“
Die Sterilisation von trans Personen, die um eine amtliche Anerkennung
ihres Geschlechts kämpften, war auch in Dänemark, Norwegen und der Slowakei
gängige Praxis. In anderen Ländern wie Zypern, Frankreich, Griechenland,
Italien und Rumänien verlangten Richter*innen den Nachweis einer
chirurgischen Intervention, die zum Ziel haben sollte, dass eine trans Frau
keine Kinder mehr zeugen und ein trans Mann keine Kinder mehr gebären
könnte.
Zuverlässige, über Jahre kontinuierlich fortgeschriebene Daten lagen nur in
Belgien, Deutschland, Finnland, den Niederlanden, Schweden und Tschechien
vor. In der Regel bedeuteten die staatlich verordneten Eingriffe eine
Kastration: trans Frauen wurden die Hoden entfernt (Orchiektomie), bei
trans Männern die Gebärmutter (Hysterektomie). Oftmals wurden auch Penis
oder Eierstöcke, Eileiter und Brüste entfernt. Einige trans Personen
wünschen sich solche Eingriffe im Rahmen ihrer körperlichen Transition –
aber eben nicht alle. Alexandra wünschte sich den Eingriff nicht.
Die ersten gesetzlichen Regelungen wurden in den 70er und 80er Jahren in
Schweden, den Niederlanden und in Deutschland eingeführt. Laut dem
Rechtswissenschaftler Peter Dunne von der Universität Bristol seien sie mit
dem Familienrecht begründet worden. Das besagte, dass ein Kind einen Vater
haben müsse, der rechtmäßig das männliche Geschlecht besitzt, und eine
Mutter, die das weibliche Geschlecht besitzt. Ein schwangerer Mann würde
diese Ordnung gefährden. Es wurde argumentiert, dass trans Personen, die
Kinder zeugen könnten, „Chaos“ auslösen würden und es möglicherweise zu
Problemen beim Kinderschutz kommen würde.
Joz Motmans vom Universitätsklinikum Gent glaubt, dass das belgische Gesetz
von 2007, durch das der OP-Zwang endgültig im Gesetz verankert wurde, auf
einer fehlgeleiteten binären Denkweise beruhte. „Die ganze Idee dessen, was
sie Transsexualität nannten, war, dass eine Person im falschen Körper
geboren wurde“, erklärt der Psychologe. „Das war es, was Ärzt*innen
taten: Sie halfen der Person, den Körper zu korrigieren.“ Für diese
„Korrekturen“ wurde es als unvermeidlich angesehen, dass trans Personen auf
die Möglichkeit verzichten müssten, Kinder zu bekommen.
Motmans, der selbst trans ist, war vor etwa 20 Jahren als Doktorand bei den
Sitzungen im belgischen Parlament dabei und erlebte die Entstehung des
Gesetzes hautnah mit. Er erinnert sich noch gut an seinen Schock über den
Vorschlag, dass Antragstellende „keine Kinder mehr in Übereinstimmung mit
ihrem früheren Geschlecht zeugen können“. Bis 2017 galt diese Gesetzeslage
in Belgien. Gesellschaftliche Proteste dagegen gab es immer wieder. Laut
Zahlen des Justizministeriums beugten sich mehr als 700 trans Menschen und
ließen sich operieren.
In Deutschland mussten sich trans Personen bis 2011 operieren lassen, um
amtlich anerkannt zu werden. Paragraf 8 des Transsexuellengesetzes von 1980
(TSG) schrieb vor, dass eine Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags nur
nach einer geschlechtsangleichenden Operation und einer irreversiblen
Sterilisation möglich sei. Zudem mussten zwei psychologische Gutachten
vorgelegt werden. Trans Personen durften zudem nicht verheiratet sein, wenn
sie ihren Geschlechtseintrag amtlich ändern lassen wollten.
In der Praxis bedeutete dies für trans Frauen, dass ihnen Penisschaft und
Hoden amputiert wurden und sie weibliche äußere Geschlechtsorgane geformt
bekamen. Trans Männern wurden Eierstöcke, Eileiter und Gebärmutter
entnommen. Oftmals ging damit eine Brustverkleinerung einher. Wer dies
nicht wollte, konnte zwar seinen Namen, aber nicht sein amtliches
Geschlecht ändern.
Diese Regelung galt 30 Jahre lang, bis eine 62-jährige trans Frau dagegen
klagte. Mit Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht stufte den Paragrafen im
Jahr 2011 als verfassungswidrig ein. Die erzwungene Sterilisation und die
Anpassung der Geschlechtsorgane verletze das Recht auf körperliche
Unversehrtheit sowie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Paragraph 8
des TSG wurde ausgesetzt und die Bundesregierung zu einer Änderung des
Gesetzestexts aufgefordert. Dieser blieb jedoch noch über zehn Jahre
unverändert. Erst mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft trat, wurde das
TSG endgültig abgeschafft. Trans Menschen können seitdem ihren
Geschlechtseintrag im Personenstandsregister [1][durch eine einfache
Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern] lassen.
Eine der rund 5.400 Personen in Deutschland, die zwischen 1980 und 2011
sterilisiert wurden, ist Cathrin Ramelow. Sie ließ sich 2000 in München
operieren. An einen möglichen Kinderwunsch habe sie zu dem Zeitpunkt nicht
gedacht. Andere Probleme überwogen. „Ich hatte keine wirkliche Wahl. Mir
ging es psychisch immer schlechter. Ich hatte Gedanken an Suizid. Ich
konnte nicht so weiterleben“, erzählt Ramelow. Insgesamt dauerte der
rechtliche Prozess von der Namensänderung bis zur amtlichen Änderung ihres
Geschlechtseintrags vier Jahre.
Als ihre damalige Beziehung zerbrach, weil sie keine Kinder mehr bekommen
konnte, fiel sie mental in ein tiefes Loch. „Ich hätte mir gewünscht, dass
es andere Möglichkeiten gegeben hätte“, sagt sie, zum Beispiel das
Einfrieren ihres Spermas. Oder eine Samenspende. Aber darüber habe man mit
ihr im Vorfeld der OP gar nicht gesprochen.
Zwei psychotherapeutische Gespräche waren damals vor einer Operation
verpflichtend. „Ich fühle mich betrogen um Möglichkeiten. Dass mir in
keinem der vielen verpflichtenden Gespräche gesagt worden war, dass es rein
medizinisch noch Möglichkeiten gegeben hätte.“ Auch eine Adoption wäre
damals für Ramelow und ihre Partnerin nicht möglich gewesen. Erst ab 2017,
mit der Einführung der Ehe für alle, konnten juristisch
gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland Kinder adoptieren.
Die amtliche Änderung des Geschlechts war technisch gesehen freiwillig, in
der Praxis aber kaum zu umgehen. Ob Wohnungssuche, Gesundheitsversorgung,
Jobsuche, Reisen, Einlasskontrollen oder Aufenthaltsrecht – ein falscher
Geschlechtseintrag in Ausweisdokumenten erschwerte trans Menschen in vielen
Situationen das Leben. Alexandra sagt: „Ich habe diese Entscheidung nicht
getroffen, weil ich es wollte, sondern weil ich es musste. Es ging im
Wesentlichen darum, die gleichen Rechte zu haben wie andere Frauen in
meinem Umfeld.“ Sie gehört zu rund 1.800 Menschen in Tschechien, die
zwischen 2012 und 2025 ihren amtlichen Geschlechtseintrag ändern ließen,
wie aus Zahlen des Gesundheits- und Innenministeriums hervorgeht.
Auch der Norweger Aleksander Sørlie berichtet Ähnliches: „Ich glaube, viele
denken, es geht um eine Bestätigung der Identität, und verstehen nicht,
dass die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags eine konkrete Funktion
hat: Schutz vor Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie die
Möglichkeit, ein normales Leben zu führen“, sagt Sørlie. Er ließ sich 2014
sterilisieren, obwohl er es eigentlich nicht wollte. Aber nach jahrelanger
Diskriminierung sah er keinen anderen Weg mehr für sich.
Investigate Europe sprach mit über einem Dutzend Menschen, die ähnliche
Geschichten wie Alexandra, Ramelow und Sørlie zu erzählen haben. Mindestens
drei Befragte gaben an, darunter zu leiden, dass sie keine biologischen
Eltern werden können. Einige litten unter schwerwiegenden gesundheitlichen
Komplikationen oder waren frustriert, nicht richtig aufgeklärt worden zu
sein, andere wiederum wütend auf den Staat.
Cianán Russell von der LGBTQ+-Interessengruppe ILGA-Europe sagt, die
Gesetzeslage habe trans Personen gezwungen „sich zwischen zwei ihrer
Menschenrechte zu entscheiden – dem Recht auf körperliche Unversehrtheit
und die Freiheit von ungewollten medizinischen Eingriffen und dem Recht auf
Privatsphäre und Anerkennung vor dem Gesetz“.
## „Keine Entscheidung mehr“
Russell ist seit fast 30 Jahren Aktivist*in für die Rechte von queeren,
intersex und trans Personen. Ihm zufolge hat die nationale Gesetzgebung in
vielen europäischen Ländern trans Personen zur Sterilisation gezwungen:
„Wenn man sich für einen medizinischen Eingriff ‚entscheiden‘ muss, um
sicher und frei leben zu können – etwa um ein Bankkonto zu eröffnen oder
sich um einen Arbeitsplatz zu bewerben –, dann ist der medizinische
Eingriff nicht länger eine Entscheidung.“
Ab 2010 schafften verschiedene Staaten den Operations- und
Sterilisationszwang nach und nach ab. Dem Beispiel Deutschlands folgten
schließlich Schweden, die Niederlande, Italien, Griechenland und Norwegen.
Mehrere Staaten, darunter Frankreich, Rumänien und Italien, wurden wiederum
vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt: Französische
Richter*innen verlangten bis 2016 umfangreiche Operationen oder
Hormonbehandlungen, die das Risiko einer Unfruchtbarkeit bedeuteten, auch
wenn eine Sterilisation gesetzlich nicht vorgeschrieben war. Im Jahr 2017
entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erstmals, dass die
Sterilisierung von trans Personen zwecks amtlicher Anerkennung als „Mann“
oder „Frau“ das Recht auf Privatsphäre gemäß Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention verletzt.
Dennoch haben bis heute nur wenige Staaten Verantwortung übernommen.
Lediglich zwei der Staaten, die Investigate Europe untersucht hat, haben
sich offiziell entschuldigt und den Betroffenen eine Entschädigung
angeboten. Als erstes Land weltweit führte Schweden 2018 eine
Entschädigungsregelung ein – nach jahrelangen Kampagnen von Aktivist*innen.
Trans Personen, die sich sterilisieren lassen mussten, um ihren
Geschlechtseintrag anzupassen, erhalten seitdem jeweils rund 225.000
schwedische Kronen, umgerechnet rund 20.440 Euro. Bisher erhielten 530
Personen eine solche Zahlung. Die Niederlande folgten 2020: 1.259
niederländische trans Personen haben seitdem jeweils 5.000 Euro
Entschädigung vom Staat erhalten. In einer offiziellen Entschuldigung
bezeichneten zwei niederländische Minister das Gesetz, das von 1985 bis
2014 in Kraft war, als „Verletzung der körperlichen Autonomie, die heute
kaum vorstellbar wäre“.
In Deutschland warten die Betreffenden noch immer auf eine offizielle
Entschuldigung und eine Entschädigung. Seit das Bundesverfassungsgericht
die Sterilisation von trans Personen vor 14 Jahren für verfassungswidrig
erklärte, ist dazu nicht viel passiert. Trotz Forderungen des
Bundesverfassungsgerichts blieb der Gesetzestext im TSG bis 2024
unverändert. Erst mit dem Gesetz über die [2][Selbstbestimmung in Bezug auf
den Geschlechtseintrag, das am 1. November 2024 in Kraft trat], können
trans Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ohne
psychologische Gutachten oder medizinische Behandlungen ändern. Ein
Anspruch auf eine Entschuldigung oder Entschädigung wird im neuen Gesetz
nicht genannt.
Cathrin Ramelow zufolge entzieht sich die Bundesregierung ihrer
Verantwortung: „Die handelnden Politiker heute sind zwar nicht diejenigen,
die aktiv das Unrecht begangen haben“, sagt sie. Aber es sei „das Mindeste,
dass sie anerkennen, dass Leid verursacht wurde. Gutmachen kann man es
ohnehin nicht“.
Vor drei Jahren diskutierte die damalige Ampelregierung über
Entschuldigungen sowie Entschädigungszahlungen. Bis dato ohne Ergebnisse.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend unter der Ampelregierung sagte gegenüber Investigate Europe, dass
„die Beratungen über die Möglichkeiten der Anerkennung des von trans- und
intergeschlechtlichen Menschen erlittenen Leids und Unrechts innerhalb der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“ seien.
Auf eine neuerliche Nachfrage im August, nun unter der schwarz-roten
Koalition, antwortet das Bildungsministerium nicht. Ramelow überrascht das
nicht: „Ich glaube nicht, dass da noch viel passieren wird. Bei der
jetzigen Regierung sowieso nicht. Es wird eher darum gehen, dass wir das
Selbstbestimmungsrecht weiterhin verteidigen müssen.“
Investigate Europe und die beteiligten Reporter*innen haben die Behörden
aller Länder, die diese Geschichte betrifft, um eine Stellungnahme gebeten.
Die meisten, darunter auch die tschechischen Behörden, haben nicht
geantwortet.
Die Interessenvertretung Transgender Europe warnt vor gefährlichen
Rückschritten. Im Mai berichtete die Organisation, dass zum ersten Mal seit
einem Jahrzehnt mehr Rückschritte als Fortschritte der Rechte von trans
Personen in 54 europäischen Ländern zu verzeichnen seien. Und in zwölf
EU-Ländern würden noch immer sogenannte „missbräuchliche medizinische
Anforderungen“ gestellt, etwa die einer obligatorischen Operation oder
einer Hormonbehandlung.
So verbot der konservative ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán 2020
die rechtliche Anerkennung von Geschlechtsänderungen – die zuvor möglich
war – nun vollständig, und zwar egal ob mit oder ohne sterilisierende
Operation. In der Slowakei ist seit dem Amtsantritt des Rechtspopulisten
Robert Fico im Herbst 2023 die Sterilisierung von trans Personen wieder
Voraussetzung für eine amtliche Änderung des Geschlechts. Fico nahm damit
eine liberale Reform des Selbstbestimmungsrechts in seinem Land zurück. In
der Praxis ist in der Slowakei somit eine staatlich anerkannte Änderung des
Geschlechts nicht mehr möglich, genauso wenig in Ungarn und Bulgarien.
Ramelow sagt, das zeige, „dass das Erkämpfte nicht statisch ist. Dass wir
weiterkämpfen müssen.“
29 Sep 2025
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## AUTOREN
Paula Zwolenski
Ella Joyner
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