| # taz.de -- Urteil zu sicheren Herkunftsstaaten: Kein Urteil für die Ewigkeit | |
| > Der Europäische Gerichtshof bekräftigte seine Vorgabe zu sicheren | |
| > Herkunftsstaaten. Doch der EU-Gesetzgeber hat diese schon für 2026 | |
| > geändert. | |
| Bild: Die italienische Ministerpräsidentin Meloni dürfte sich nicht über das… | |
| Wer macht die Regeln im Asylrecht? Das war die Frage, die hinter dem | |
| [1][Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)] zu sicheren | |
| Herkunftsstaaten steht. Der EuGH hat zunächst die Gerichte gestärkt, aber | |
| auch die Bedeutung des (europäischen) Gesetzgebers betont. | |
| Italiens rechte Regierung wollte beschleunigte Asylverfahren von | |
| Flüchtlingen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ nach Albanien auslagern. | |
| Italienische Gerichte beanstandeten jedoch das Verfahren der Einstufung von | |
| „sicheren Herkunftsstaaten“ per Gesetz. Der EuGH ließ nun die Einstufung | |
| per Gesetz zu. Die italienischen Gerichte müssen diese aber implizit bei | |
| der Prüfung von Asylanträgen kontrollieren können. Die Flucht ins Gesetz | |
| kann also keine Kontrolle verhindern. | |
| Der EuGH bekräftigte dabei seine Vorgabe, dass ein Staat nur dann als | |
| „sicher“ eingestuft werden darf, wenn er auf dem gesamten Staatsgebiet und | |
| für alle Bevölkerungsgruppen sicher ist. Doch das ist kein Urteil für die | |
| Ewigkeit. Denn der EU-Gesetzgeber, der die EuGH-Vorgaben für „sichere | |
| Herkunftsstaaten“ zu streng fand, hat sie in der großen Asylreform bereits | |
| geändert. Ab Juni 2026 dürfen Staaten trotz Ausnahmen für bestimmte Gebiete | |
| und bestimmte Gruppen als „sicher“ eingestuft werden. Dagegen deutete der | |
| EuGH nun keine Bedenken an. | |
| Das ist auch vertretbar, weil die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ | |
| ja kein Asylverfahren verhindert. Vielmehr kann ein Flüchtling weiterhin | |
| die Vermutung widerlegen und beweisen, dass er persönlich gefährdet ist. | |
| Bei deutschen NGOs stieß vor allem die Auslagerung von Asylverfahren nach | |
| Albanien auf Empörung. Doch das hatten nicht einmal die kritischen | |
| italienischen Gerichte beanstandet; wohl weil das Verfahren durch | |
| italienische Beamt:innen durchgeführt und durch italienische | |
| Richter:innen überprüft wird. Abgelehnte Asylbewerber:innen, die nicht | |
| abgeschoben werden können, sollten nicht in Albanien bleiben, sondern dann | |
| doch nach Italien überstellt werden. Das war vor allem eine teure Show und | |
| damit eher ein Fall für den Rechnungshof – wegen Geldverschwendung. | |
| 3 Aug 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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