# taz.de -- Urteil zu sicheren Herkunftsstaaten: Kein Urteil für die Ewigkeit | |
> Der Europäische Gerichtshof bekräftigte seine Vorgabe zu sicheren | |
> Herkunftsstaaten. Doch der EU-Gesetzgeber hat diese schon für 2026 | |
> geändert. | |
Bild: Die italienische Ministerpräsidentin Meloni dürfte sich nicht über das… | |
Wer macht die Regeln im Asylrecht? Das war die Frage, die hinter dem | |
[1][Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)] zu sicheren | |
Herkunftsstaaten steht. Der EuGH hat zunächst die Gerichte gestärkt, aber | |
auch die Bedeutung des (europäischen) Gesetzgebers betont. | |
Italiens rechte Regierung wollte beschleunigte Asylverfahren von | |
Flüchtlingen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ nach Albanien auslagern. | |
Italienische Gerichte beanstandeten jedoch das Verfahren der Einstufung von | |
„sicheren Herkunftsstaaten“ per Gesetz. Der EuGH ließ nun die Einstufung | |
per Gesetz zu. Die italienischen Gerichte müssen diese aber implizit bei | |
der Prüfung von Asylanträgen kontrollieren können. Die Flucht ins Gesetz | |
kann also keine Kontrolle verhindern. | |
Der EuGH bekräftigte dabei seine Vorgabe, dass ein Staat nur dann als | |
„sicher“ eingestuft werden darf, wenn er auf dem gesamten Staatsgebiet und | |
für alle Bevölkerungsgruppen sicher ist. Doch das ist kein Urteil für die | |
Ewigkeit. Denn der EU-Gesetzgeber, der die EuGH-Vorgaben für „sichere | |
Herkunftsstaaten“ zu streng fand, hat sie in der großen Asylreform bereits | |
geändert. Ab Juni 2026 dürfen Staaten trotz Ausnahmen für bestimmte Gebiete | |
und bestimmte Gruppen als „sicher“ eingestuft werden. Dagegen deutete der | |
EuGH nun keine Bedenken an. | |
Das ist auch vertretbar, weil die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ | |
ja kein Asylverfahren verhindert. Vielmehr kann ein Flüchtling weiterhin | |
die Vermutung widerlegen und beweisen, dass er persönlich gefährdet ist. | |
Bei deutschen NGOs stieß vor allem die Auslagerung von Asylverfahren nach | |
Albanien auf Empörung. Doch das hatten nicht einmal die kritischen | |
italienischen Gerichte beanstandet; wohl weil das Verfahren durch | |
italienische Beamt:innen durchgeführt und durch italienische | |
Richter:innen überprüft wird. Abgelehnte Asylbewerber:innen, die nicht | |
abgeschoben werden können, sollten nicht in Albanien bleiben, sondern dann | |
doch nach Italien überstellt werden. Das war vor allem eine teure Show und | |
damit eher ein Fall für den Rechnungshof – wegen Geldverschwendung. | |
3 Aug 2025 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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