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# taz.de -- Muslimfeindliche Attacke: Wahnvorstellungen ließen ihn zum Messer …
> In München ist ein Mann wegen einer muslimfeindlichen Messerattacke
> verurteilt worden. Das Gericht hält ihn jedoch für schuldunfähig.
Bild: Um den Angriff in Pasing aufzuklären, führte die Münchner Kriminalpoli…
Am Nachmittag des 23. Juli vergangenen Jahres wollte Werner P. Deutschland
retten. Er nahm ein Jagdmesser, zog damit durch den Münchner Stadtteil
Pasing und stach schließlich zu. Er müsse das Land von Muslimen befreien,
so die Wahnvorstellung des heute 41-Jährigen. Zwei junge Männer, die er für
Muslime hielt, wurden in der Nähe des Pasinger Marienplatzes zu seinen
Opfern. Nur durch Glück trugen sie keine lebensgefährlichen Verletzungen
davon.
Werner P. stand seit gut einem Monat vor Gericht. Am Dienstag nun kam das
Landgericht München I nach acht Verhandlungstagen unter Vorsitz der
Richterin Elisabeth Ehrl zu dem Schluss, dass der Mann die ihm
vorgeworfenen Taten zwar begangen habe, aber wegen Schuldunfähigkeit nicht
zu einer Freiheitsstrafe im Gefängnis zu verurteilen, sondern in einer
psychiatrischen Klinik unterzubringen sei. Das Gericht wertete die Tat als
zwei Fälle gefährlicher Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft hatte Werner P. neben gefährlicher Körperverletzung
auch versuchten Mord vorgeworfen, aber auch nach ihrer Einschätzung war der
Mann schuldunfähig. Er leide an einer akuten paranoiden Schizophrenie, zum
Zeitpunkt der Tat habe er sein Handeln nicht kontrollieren können. Das
Verfahren wurde daher nicht als normaler Strafprozess, sondern als
Sicherungsverfahren geführt, das heißt, es ging nicht um eine Bestrafung
des Täters, die ja eine Schuld vorausgesetzt hätte, sondern um die Frage,
inwieweit die Allgemeinheit vor Werner P. geschützt werden müsse.
Und da waren sich Staatsanwaltschaft und Gericht einig: Wegen seiner
Störung könnte Werner P. jederzeit wieder gefährliche Taten begehen. Auf
freien Fuß könne man ihn daher nicht setzen. Die Krankheit des Täters wurde
im Verfahren auch von einem Sachverständigen bestätigt. Demnach mischten
sich die kruden muslimfeindlichen Vorstellungen P.s mit antisemitischem und
rechtsextremem Gedankengut sowie einem Verfolgungswahn. So habe er Angst
gehabt, vom Mossad, dem israelischen Geheimdienst, entführt zu werden. Auch
eine Art Stimmen soll der Mann gehört haben, denen er versuchte, Folge zu
leisten. Dazu kommen offenbar noch Alkohol- und Tablettenmissbrauch. Im
Schnitt „zwölf Halbe“, also sechs Liter Bier, soll P. täglich getrunken
haben.
Wegen der wahnhaften, aber doch politischen Tatmotivation hatte die bei der
Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur
Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) die Ermittlungen gegen
Werner P. übernommen. Dieser selbst schwieg vor Gericht.
Die Opfer der Messerattacke waren ein damals 18- und ein 25-jähriger Mann.
Zunächst soll P. auf den Älteren der beiden eingestochen haben, erst in den
Rücken, dann in die Brust. Der Mann musste eine Woche lang im Krankenhaus
behandelt werden. Auf den 18-Jährigen stach er ein, als dieser gerade in
ein Auto steigen wollte. Von Passanten gewarnt, konnte dieser sich noch
nach hinten drehen und einen Stich in den Hals abwehren. Stattdessen trug
er ein lange Schnittwunde am Oberarm von dem Angriff davon. Beide Opfer
leiden noch immer unter den psychischen Folgen der Tat.
Als die Polizei am 23. Juli mit zehn Streifenwagen am Tatort ankam, ließ
sich der Täter widerstandslos festnehmen. Das Messer noch in der Hand soll
er völlig ruhig an einer Hauswand gestanden haben. Seinem psychiatrischen
Gutachter gegenüber soll er später gesagt haben: „Ich will ins Gefängnis.�…
16 Apr 2025
## AUTOREN
Dominik Baur
## TAGS
Psychiatrie
Prozess
Urteil
Messerangriff
Islamophobie
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Messerattacke
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
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