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# taz.de -- § 218 gilt weiter: Die Debatte ist nicht beendet!
> Es gab eine Chance, Abtreibungen zu legalisieren. Union und FDP haben das
> verhindert. Der Bundestag hinkt der Gesellschaft hinterher. Aber der
> Kampf geht weiter.
Bild: Die Initiator:innen der Projektion sind „Repro Uncensored“ und das �…
Es hätte ein historischer Moment werden können. Noch kurz vor der Wahl
hätte der Bundestag Schluss machen können damit, dass
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland eine Straftat sind. Aber [1][Union
und FDP haben eine Abstimmung blockiert]. Im Plenum wäre eine Mehrheit
möglich gewesen. Dafür hätte sich nur eine Handvoll Abgeordneter aus der
FDP darauf besinnen müssen, was Liberalismus bedeutet. Im nächsten
Bundestag werden die Mehrheiten höchstwahrscheinlich andere sein. Doch die
Union sollte sich gefasst machen: Sie wird nicht darum herumkommen, sich
mit Frauenrechten zu befassen.
Mehr als 150 Jahre ist der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, der
Abtreibungen kriminalisiert, nun alt. Und seit 30 Jahren gilt er in seiner
heutigen Form: Abtreibungen sind rechtswidrig und unter bestimmten
Voraussetzungen straffrei. Die Botschaft an Schwangere und Ärzt*innen
lautet: Was ihr tut, ist unrecht und gesellschaftlich geächtet. Mit der
Realität hat das nichts zu tun. [2][Union und FDP beschwören eine
gesellschaftliche Polarisierung, wo keine ist]. Das Gegenteil ist der Fall:
80 Prozent der Gesellschaft sind für legale Abbrüche. Selbst
Unionswähler*innen oder Christ*innen sehen das so. Eine [3][aktuelle
Untersuchung bringt es gut auf den Punkt]: „Gesellschaftliche ‚Mehrheiten�…
die sich gegen die Neuregelung aussprechen, bestehen lediglich innerhalb
der Gruppe der über 60-jährigen Katholik*innen in Süddeutschland.“
Jahrzehntelang hat dieses Land sich mit einem völlig unzureichenden
rechtlichen Konstrukt begnügt. Selbst [4][feministische
Politiker*innen haben sich lange nicht getraut, vehement das Ende von
Paragraf 218 zu fordern.] Zu groß war die Sorge, dass es am Ende eine
Verschlechterung gibt statt eine Verbesserung.
Jetzt ist klar: Der Wille zur Veränderung ist da. Notwendig ist diese
allemal, die Versorgungslage hierzulande ist schlecht. Anders als noch vor
wenigen Jahren ist das jetzt wissenschaftlich belegt. Der Zugang zu
sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen ist Teil der Menschenrechte
von Frauen. Regelmäßig wird Deutschland von der UN für seine Rechtslage
gerügt. Das grundsätzliche Abtreibungsverbot ist aus „völker-, verfassungs-
und europarechtlicher Perspektive“ nicht haltbar – so die klare Aussage der
Expert*innenkommission.
Es gibt einen [5][Gesetzentwurf, der einen konkreten Vorschlag macht,] wie
es anders gehen könnte. Und nach Jahren der Stille gibt es jetzt eine laute
Debatte, die nicht wieder verstummen wird. Das sind die Fakten, auch, wenn
Union und FDP es gerne anders hätten. Das Ende des Gesetzentwurfs ist nicht
das Ende der Debatte. Dafür werden Feminist*innen sorgen.
11 Feb 2025
## LINKS
[1] /Liberaleres-Abtreibungsrecht/!6068994
[2] /Paragraf-218-im-Rechtsausschuss/!6051419
[3] https://www.siekd.de/abbruch-als-rechtsbruch/
[4] /Gruene-ueber-das-Gezerre-um-Paragraf-218/!6052161
[5] /Gesetzentwurf-zu-218-im-Rechtsausschuss/!6064961
## AUTOREN
Dinah Riese
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