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# taz.de -- Kabinett will mehr Mieterschutz: Plötzlich geht da was
> Seit dem Koalitionsbruch entdeckt Rot-Grün den Mieterschutz:
> Kappungsgrenze senken, Transparenz bei möblierten Wohnungen. Nur die
> Mehrheiten fehlen.
Bild: Leider ist es eher unwahrscheinlich, dass diese Vorhaben noch vor der Neu…
Berlin taz | Bundesjustizminister Volker Wissing, noch nicht lange im Amt,
legt in puncto Mietrecht ein ordentliches Tempo vor. Zumindest, wenn man
ihn mit seinem Vorgänger Marco Buschmann (FDP) vergleicht. Der hatte
erfolgreich alle [1][Mieterschutzverbesserungen blockiert], bis die Ampel
zerbrach. Nicht so Wissing: Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung im
Kabinett einen von ihm vorgelegten Gesetzentwurf, der zahlreiche
Mieterschutzmaßnahmen enthält.
Derzeit dürfen in angespannten Wohnungsmärkten Mieten, die noch unter der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, innerhalb von drei Jahren höchstens um
15 Prozent steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze soll nun auf 11 Prozent
gesenkt werden, um den Mietenanstieg stärker zu begrenzen. Das wird
insbesondere für Sozialwohnungen relevant, deren Bindung ausläuft.
Zudem sollen Gemeinden mit über 100.000 Einwohner*innen verpflichtet
werden, eine qualifizierten Mietspiegel zu erstellen, um mehr Transparenz
zu schaffen. Der Betrachtungszeitraum, um die ortsübliche Vergleichsmiete
zu bestimmen, soll von sechs auf sieben Jahre ausgeweitet werden. Je länger
der Betrachtungszeitraum, desto mehr alte und damit meist günstigere
Mietverträge zählen hinein – die Ausweitung soll einen preisdämpfenden
Effekt haben.
## Besserer Kündigungsschutz
Der Gesetzentwurf enthält zudem einen verbesserten Kündigungsschutz. Werden
Mieter*innen wegen Zahlungsverzug außerordentlich gekündigt, kann die
Kündigung schon jetzt abgewendet werden, wenn die fehlenden Zahlungen
innerhalb der gesetzlichen Schonfrist beglichen werden. Dies gilt
allerdings nicht bei ordentlichen Kündigungen – dieser Umstand wird schon
[2][lange von Mieterschutzverbänden] beklagt. Laut Gesetzentwurf soll nun
die „Schonfrist, auf die ordentliche Kündigung übertragen“ werden. Dadurch
könnte wohl [3][ein Teil der Zwangsräumungen] verhindert werden.
Daneben sollen Vermieter*innen, die [4][möblierte Wohnungen] anbieten,
künftig verpflichtet werden, zu Mietbeginn den Möblierungsaufschlag separat
auszuweisen. Damit können Mieter*innen die ortsübliche Vergleichsmiete
einfacher ermitteln – und somit besser überprüfen, ob die Mietpreisbremse
eingehalten wird. Erst vergangene Woche hatte das Kabinett beschlossen, die
Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängern zu wollen. Die 2015 eingeführte
Mietpreisbremse gilt derzeit noch bis Ende 2025.
Doch beide Gesetzentwürfe haben einen großen Haken: Es ist eher
unwahrscheinlich, dass diese Vorhaben noch vor der Neuwahl durch den
Bundestag kommen. Denn die rot-grüne Übergangsregierung ist auf Stimmen aus
der Opposition angewiesen. Die FDP wird die Vorhaben jedenfalls nicht
durchwinken, die Union spielt auf Zeit und betont, für eine eventuelle
Verlängerung der Mietpreisbremse bliebe auch noch nach der Neuwahl Zeit.
Dem widerspricht [5][der Mieterschutzbund]: Bis eine Regierung stehe und
ein neuer Gesetzentwurf vorliege, könne viel Zeit vergehen. Zudem müssen
die Länder festlegen, welche Orte als angespannt gelten, auch das könne ein
paar Monate in Anspruch nehmen.
Die Zukunft der Mietpreisbremse bleibt also ungewiss. Einen ersten
Stimmungstest gibt es am Donnerstagabend: Da wird die Verlängerung der
Mietpreisbremse in erster Lesung im Bundestag beraten.
18 Dec 2024
## LINKS
[1] /FDP-verschleppt-besseren-Mieterschutz/!5922641
[2] /Zwangsraeumung-ohne-Schonfrist/!5997176
[3] /Anwaeltin-ueber-Zwangsraeumungen/!5996788
[4] /Vorgehen-gegen-moebliertes-Wohnen/!6014525
[5] /Mieten-begrenzen/!6055088
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
## TAGS
Mieterschutz
Volker Wissing
Rot-Grün
Mietpreisbremse
Mietrecht
Soziale Gerechtigkeit
Wohnen
Mietpreisbremse
Frankfurt/Main
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