# taz.de -- Verfassungsklage von ARD und ZDF: Karlsruhe muss die unbeliebte Ent… | |
> Die Länder müssen den Rundfunkbeitrag erhöhen, zieren sich aber noch. Die | |
> Politik wälzt die Entscheidung offenbar auf das Bundesverfassungsgericht | |
> ab. | |
Bild: Ein Garant für gesicherte Informationen: der öffentlich-rechtliche Rund… | |
Es gibt in diesen turbulenten Zeiten wenig, worauf man sich verlassen kann. | |
Zu diesen wenigen Gewissheiten gehört aber die Unterstützung des | |
öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch das Bundesverfassungsgericht. | |
Deshalb ist es naheliegend und überaus erfolgsversprechend, dass [1][ARD | |
und ZDF jetzt nach Karlsruhe gehen]. | |
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben [2][Anspruch auf funktionsgerechte | |
Finanzierung,] weil sie (nach Ansicht des Verfassungsgerichts) für die | |
Demokratie unverzichtbar sind. Die Richter:innen haben auch ein | |
staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte | |
Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss. | |
Im ersten Schritt melden die Sender dabei ihren Bedarf an. Im zweiten | |
Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige Expertenkommission | |
geprüft (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der | |
Rundfunkanstalten, KEF). Die Prüfung ist durchaus streng, die Sender müssen | |
Abstriche machen. Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländern dann | |
umsetzen. Sie können nur aus sozialpolitischen Gründen abweichen, wenn sie | |
glauben, die Beitragserhöhung überlaste die Bürger:innen. Es genügt auch | |
nicht, dass nur ein Bundesland mit dieser Begründung eine Erhöhung ablehnt. | |
Vielmehr müssen sich alle Länder dabei einig sein. | |
Die Bundesländer verletzen in diesen Monaten eindeutig ihre | |
verfassungsrechtlichen Pflichten. So hat die KEF schon im Februar | |
empfohlen, den Rundfunkbeitrag für die nächsten vier Jahre um 58 Cent auf | |
18,94 Euro zu erhöhen, doch noch immer gibt es keinen entsprechenden | |
Staatsvertrag der Länder. Selbst wenn beim nächsten Ländergipfel am 12. | |
Dezember ein Staatsvertrag beschlossen würde, ist es faktisch | |
ausgeschlossen, dass die 16 Landesparlamente diesem Vertrag noch bis | |
Jahresende zustimmen. | |
## Länder müssen Vorgabe des Verfassungsgerichts beachten | |
Die Lage ist also noch deutlich konfrontativer als vor vier Jahren. Damals | |
fehlte nur die Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt. Diesmal sind | |
alle Bundesländer kollektiv säumig. | |
Die Länder können sich dabei nicht auf die geplanten Reformen beim | |
öffentlich-rechtlichen Rundfunk berufen. Spareffekte wären erst 2028 | |
spürbar, hat die KEF-Kommission berechnet. Bis dahin [3][gilt die | |
KEF-Empfehlung.] | |
Die Länder wollen zwar kurzfristig noch das Verfahren zur Berechnung des | |
Rundfunkbeitrags ändern. Doch zum einen kommt das Manöver viel zu spät. Zum | |
anderen müssen die Länder dabei auch die Vorgaben des | |
Bundesverfassungsgerichts beachten. Eine bloße Indexierung des | |
Rundfunkbeitrags, etwa anhand der Inflation, wäre zum Beispiel nicht | |
möglich, denn so könnte keine funktionsgerechte Finanzierung (inklusive | |
Entwicklungsgarantie) der Rundfunkanstalten sichergestellt werden. | |
Andere Vorschläge sollen die Beschlussfassung der Länder vereinfachen, etwa | |
indem sie auf Einstimmigkeit verzichten und Mehrheitsbeschlüsse zulassen. | |
Dies wäre zwar ebenso möglich, wie der Verzicht auf eine Beteiligung der | |
Landtage. Eine schnelle Beschlussfassung ist aber auch auf diese Weise | |
nicht gesichert, schließlich sind Landesregierungen nicht per se | |
kooperativer als Landtage. Außerdem müsste dieses neue Verfahren erst von | |
allen Landtagen ratifiziert werden. Die Landtage müssten also ihrer | |
Ausschaltung zuerst zustimmen. Dazu haben sie vermutlich wenig Lust. | |
Es wird also darauf hinauslaufen, dass – [4][wie 202]1 – erneut das | |
Bundesverfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrags anordnen muss. | |
Fast könnte man meinen, die Länder zielen darauf ab, die unpopuläre | |
Entscheidung den Richter:innen zu überlassen. | |
20 Nov 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags-verzoegert/!6050619 | |
[2] /FAQ-zur-Rundfunkreform/!6044487 | |
[3] /Gebuehren-fuer-Oeffentlich-Rechtliche/!6002079 | |
[4] /Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags/!5791816 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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