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# taz.de -- Verfassungsklage von ARD und ZDF: Karlsruhe muss die unbeliebte Ent…
> Die Länder müssen den Rundfunkbeitrag erhöhen, zieren sich aber noch. Die
> Politik wälzt die Entscheidung offenbar auf das Bundesverfassungsgericht
> ab.
Bild: Ein Garant für gesicherte Informationen: der öffentlich-rechtliche Rund…
Es gibt in diesen turbulenten Zeiten wenig, worauf man sich verlassen kann.
Zu diesen wenigen Gewissheiten gehört aber die Unterstützung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch das Bundesverfassungsgericht.
Deshalb ist es naheliegend und überaus erfolgsversprechend, dass [1][ARD
und ZDF jetzt nach Karlsruhe gehen].
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben [2][Anspruch auf funktionsgerechte
Finanzierung,] weil sie (nach Ansicht des Verfassungsgerichts) für die
Demokratie unverzichtbar sind. Die Richter:innen haben auch ein
staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte
Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss.
Im ersten Schritt melden die Sender dabei ihren Bedarf an. Im zweiten
Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige Expertenkommission
geprüft (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten, KEF). Die Prüfung ist durchaus streng, die Sender müssen
Abstriche machen. Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländern dann
umsetzen. Sie können nur aus sozialpolitischen Gründen abweichen, wenn sie
glauben, die Beitragserhöhung überlaste die Bürger:innen. Es genügt auch
nicht, dass nur ein Bundesland mit dieser Begründung eine Erhöhung ablehnt.
Vielmehr müssen sich alle Länder dabei einig sein.
Die Bundesländer verletzen in diesen Monaten eindeutig ihre
verfassungsrechtlichen Pflichten. So hat die KEF schon im Februar
empfohlen, den Rundfunkbeitrag für die nächsten vier Jahre um 58 Cent auf
18,94 Euro zu erhöhen, doch noch immer gibt es keinen entsprechenden
Staatsvertrag der Länder. Selbst wenn beim nächsten Ländergipfel am 12.
Dezember ein Staatsvertrag beschlossen würde, ist es faktisch
ausgeschlossen, dass die 16 Landesparlamente diesem Vertrag noch bis
Jahresende zustimmen.
## Länder müssen Vorgabe des Verfassungsgerichts beachten
Die Lage ist also noch deutlich konfrontativer als vor vier Jahren. Damals
fehlte nur die Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt. Diesmal sind
alle Bundesländer kollektiv säumig.
Die Länder können sich dabei nicht auf die geplanten Reformen beim
öffentlich-rechtlichen Rundfunk berufen. Spareffekte wären erst 2028
spürbar, hat die KEF-Kommission berechnet. Bis dahin [3][gilt die
KEF-Empfehlung.]
Die Länder wollen zwar kurzfristig noch das Verfahren zur Berechnung des
Rundfunkbeitrags ändern. Doch zum einen kommt das Manöver viel zu spät. Zum
anderen müssen die Länder dabei auch die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts beachten. Eine bloße Indexierung des
Rundfunkbeitrags, etwa anhand der Inflation, wäre zum Beispiel nicht
möglich, denn so könnte keine funktionsgerechte Finanzierung (inklusive
Entwicklungsgarantie) der Rundfunkanstalten sichergestellt werden.
Andere Vorschläge sollen die Beschlussfassung der Länder vereinfachen, etwa
indem sie auf Einstimmigkeit verzichten und Mehrheitsbeschlüsse zulassen.
Dies wäre zwar ebenso möglich, wie der Verzicht auf eine Beteiligung der
Landtage. Eine schnelle Beschlussfassung ist aber auch auf diese Weise
nicht gesichert, schließlich sind Landesregierungen nicht per se
kooperativer als Landtage. Außerdem müsste dieses neue Verfahren erst von
allen Landtagen ratifiziert werden. Die Landtage müssten also ihrer
Ausschaltung zuerst zustimmen. Dazu haben sie vermutlich wenig Lust.
Es wird also darauf hinauslaufen, dass – [4][wie 202]1 – erneut das
Bundesverfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrags anordnen muss.
Fast könnte man meinen, die Länder zielen darauf ab, die unpopuläre
Entscheidung den Richter:innen zu überlassen.
20 Nov 2024
## LINKS
[1] /Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags-verzoegert/!6050619
[2] /FAQ-zur-Rundfunkreform/!6044487
[3] /Gebuehren-fuer-Oeffentlich-Rechtliche/!6002079
[4] /Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags/!5791816
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
ARD
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Rundfunkbeitrag
KEF
Bundesverfassungsgericht
Kolumne Flimmern und Rauschen
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