| # taz.de -- Verfassungsklage von ARD und ZDF: Karlsruhe muss die unbeliebte Ent… | |
| > Die Länder müssen den Rundfunkbeitrag erhöhen, zieren sich aber noch. Die | |
| > Politik wälzt die Entscheidung offenbar auf das Bundesverfassungsgericht | |
| > ab. | |
| Bild: Ein Garant für gesicherte Informationen: der öffentlich-rechtliche Rund… | |
| Es gibt in diesen turbulenten Zeiten wenig, worauf man sich verlassen kann. | |
| Zu diesen wenigen Gewissheiten gehört aber die Unterstützung des | |
| öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch das Bundesverfassungsgericht. | |
| Deshalb ist es naheliegend und überaus erfolgsversprechend, dass [1][ARD | |
| und ZDF jetzt nach Karlsruhe gehen]. | |
| Die öffentlich-rechtlichen Sender haben [2][Anspruch auf funktionsgerechte | |
| Finanzierung,] weil sie (nach Ansicht des Verfassungsgerichts) für die | |
| Demokratie unverzichtbar sind. Die Richter:innen haben auch ein | |
| staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte | |
| Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss. | |
| Im ersten Schritt melden die Sender dabei ihren Bedarf an. Im zweiten | |
| Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige Expertenkommission | |
| geprüft (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der | |
| Rundfunkanstalten, KEF). Die Prüfung ist durchaus streng, die Sender müssen | |
| Abstriche machen. Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländern dann | |
| umsetzen. Sie können nur aus sozialpolitischen Gründen abweichen, wenn sie | |
| glauben, die Beitragserhöhung überlaste die Bürger:innen. Es genügt auch | |
| nicht, dass nur ein Bundesland mit dieser Begründung eine Erhöhung ablehnt. | |
| Vielmehr müssen sich alle Länder dabei einig sein. | |
| Die Bundesländer verletzen in diesen Monaten eindeutig ihre | |
| verfassungsrechtlichen Pflichten. So hat die KEF schon im Februar | |
| empfohlen, den Rundfunkbeitrag für die nächsten vier Jahre um 58 Cent auf | |
| 18,94 Euro zu erhöhen, doch noch immer gibt es keinen entsprechenden | |
| Staatsvertrag der Länder. Selbst wenn beim nächsten Ländergipfel am 12. | |
| Dezember ein Staatsvertrag beschlossen würde, ist es faktisch | |
| ausgeschlossen, dass die 16 Landesparlamente diesem Vertrag noch bis | |
| Jahresende zustimmen. | |
| ## Länder müssen Vorgabe des Verfassungsgerichts beachten | |
| Die Lage ist also noch deutlich konfrontativer als vor vier Jahren. Damals | |
| fehlte nur die Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt. Diesmal sind | |
| alle Bundesländer kollektiv säumig. | |
| Die Länder können sich dabei nicht auf die geplanten Reformen beim | |
| öffentlich-rechtlichen Rundfunk berufen. Spareffekte wären erst 2028 | |
| spürbar, hat die KEF-Kommission berechnet. Bis dahin [3][gilt die | |
| KEF-Empfehlung.] | |
| Die Länder wollen zwar kurzfristig noch das Verfahren zur Berechnung des | |
| Rundfunkbeitrags ändern. Doch zum einen kommt das Manöver viel zu spät. Zum | |
| anderen müssen die Länder dabei auch die Vorgaben des | |
| Bundesverfassungsgerichts beachten. Eine bloße Indexierung des | |
| Rundfunkbeitrags, etwa anhand der Inflation, wäre zum Beispiel nicht | |
| möglich, denn so könnte keine funktionsgerechte Finanzierung (inklusive | |
| Entwicklungsgarantie) der Rundfunkanstalten sichergestellt werden. | |
| Andere Vorschläge sollen die Beschlussfassung der Länder vereinfachen, etwa | |
| indem sie auf Einstimmigkeit verzichten und Mehrheitsbeschlüsse zulassen. | |
| Dies wäre zwar ebenso möglich, wie der Verzicht auf eine Beteiligung der | |
| Landtage. Eine schnelle Beschlussfassung ist aber auch auf diese Weise | |
| nicht gesichert, schließlich sind Landesregierungen nicht per se | |
| kooperativer als Landtage. Außerdem müsste dieses neue Verfahren erst von | |
| allen Landtagen ratifiziert werden. Die Landtage müssten also ihrer | |
| Ausschaltung zuerst zustimmen. Dazu haben sie vermutlich wenig Lust. | |
| Es wird also darauf hinauslaufen, dass – [4][wie 202]1 – erneut das | |
| Bundesverfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrags anordnen muss. | |
| Fast könnte man meinen, die Länder zielen darauf ab, die unpopuläre | |
| Entscheidung den Richter:innen zu überlassen. | |
| 20 Nov 2024 | |
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| [2] /FAQ-zur-Rundfunkreform/!6044487 | |
| [3] /Gebuehren-fuer-Oeffentlich-Rechtliche/!6002079 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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