| # taz.de -- Zukunftsrat über Öffentlich-Rechtliche: „Verlässlichkeit und V… | |
| > Der Zukunftsrat sagt: ARD und ZDF sollen weniger Geld bekommen, wenn sie | |
| > ihren Auftrag nicht richtig umsetzen. Ein Ex-Richter erklärt, was das | |
| > bedeutet. | |
| Bild: Würde das einer Prüfung standhalten? Maite Kelly beim „Schlagerboom�… | |
| taz: Herr Huber, Sie waren stellvertretender Vorsitzender des | |
| [1][„Zukunftsrats“], den die Länder 2023 eingesetzt haben. Der hat einen | |
| neuen Ansatz erarbeitet, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert | |
| werden könnten. Zahlen wir bald keinen Rundfunkbeitrag mehr? | |
| Peter Huber: Doch. Es soll beim Rundfunkbeitrag bleiben, der pro Wohnung | |
| bezahlt wird. Eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt wäre schwieriger, | |
| weil der Rundfunk staatsfern und unabhängig sein muss. | |
| Was schlagen Sie vor? | |
| Das Aufkommen des Rundfunkbeitrags zum Zeitpunkt der Umstellung auf unser | |
| System – derzeit circa 9 Milliarden Euro pro Jahr – soll künftig indexiert | |
| werden, das heißt mit einem medienspezifischen Schlüssel an die Inflation | |
| gekoppelt. Dieser Automatismus würde das Verfahren stark vereinfachen. Die | |
| Rundfunkanstalten müssten nicht mehr ihren Bedarf anmelden. Die KEF | |
| (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen | |
| Rundfunks, d. Red.) müsste den Bedarf nicht mehr prüfen. | |
| Und die Länder müssten nicht mehr alle vier Jahre die Erhöhung des | |
| Rundfunkbeitrags per Staatsvertrag beschließen. Stattdessen würde die KEF | |
| alle zwei Jahre kontrollieren, ob die einzelnen Anstalten ihren | |
| Angebotsauftrag erfüllen. Wenn nicht, ordnet sie als Sanktion beim nächsten | |
| Mal Abschläge bei den Finanzzuweisungen an. Das bedeutet nicht, dass der | |
| Rundfunkbeitrag kontinuierlich steigt. Vielmehr wird die Umsetzung aller | |
| Vorschläge des Zukunftsrats mittelfristig zu signifikanten Einsparungen | |
| führen. | |
| Was ist der Auftrag des [2][öffentlich-rechtlichen Rundfunks]? | |
| Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dient in erster Linie der Demokratie und | |
| dem Gemeinwohl. Er soll Anwalt des gesellschaftlichen Diskurses sein, | |
| national, aber auch regional und vor Ort, nicht zuletzt dort, wo keine | |
| ausreichende Versorgung mit Tageszeitungen mehr besteht. Relevante | |
| Kriterien für die Überprüfung des Auftrags wären dann unter anderem | |
| Verlässlichkeit, Wahrhaftigkeit, Vielfalt, Verständlichkeit und | |
| Zugänglichkeit. | |
| Wie soll die KEF zum Beispiel die „Wahrhaftigkeit“ des | |
| öffentlich-rechtlichen Rundfunks prüfen? Soll bei der KEF jemand | |
| Strichlisten für Falschmeldungen führen? | |
| Das bezieht sich auf das gesamte Angebot, nicht auf einzelne Beiträge und | |
| lässt sich – so die Kommunikationswissenschaft – durchaus messen. In der | |
| Schweiz hat man erste Ansätze entwickelt. | |
| Und wie würde die KEF prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk | |
| wirklich als „Anwalt des gesellschaftlichen Diskurses“ agiert? | |
| Sie müsste auf der Basis des Staatsvertrags im Zusammenspiel mit der | |
| Kommunikationswissenschaft praktikable Modelle entwickeln. Aber so viel ist | |
| klar: Wenn fast nur noch Krimis oder Sport laufen, dann wäre der | |
| Angebotsauftrag nicht erfüllt. Auch wenn die Öffentlich-Rechtlichen keine | |
| Anstrengungen unternehmen, den gesellschaftlichen Dialog über große, | |
| kontrovers diskutierte Projekte – etwa eine Stromtrasse – zu organisieren, | |
| wäre das unzureichend. | |
| Wie hoch sollen die Sanktionen sein, wenn die Anforderungen nicht erfüllt | |
| sind? | |
| Die Abschläge sollen nicht nur symbolisch sein, aber die Erfüllung des | |
| Angebotsauftrags im Übrigen nicht bedrohen. | |
| Was können betroffene Sender tun, wenn sie mit den Sanktionen nicht | |
| einverstanden sind? | |
| Die Anordnung von Abschlägen durch die KEF wäre wohl ein Verwaltungsakt, | |
| gegen den die Sender klagen könnten. In letzter Instanz wäre das | |
| Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig. | |
| Wer soll in dieser [3][mächtigen KEF-Kommission] sitzen? | |
| Bisher sind es 16 Experten, die von den Ländern benannt werden, vor allem | |
| Juristen und Ökonomen. In Zukunft braucht es zumindest auch | |
| Kommunikationswissenschaftler, weil sie die Erfüllung des Auftrags bewerten | |
| müssen. | |
| Führt die Aufwertung der KEF nicht zu einer Entmachtung der Länder? | |
| Nein. Die Länder sind die Herren der Rundfunkgesetzgebung. Sie bestimmen | |
| den Angebotsauftrag und die Kriterien, an denen seine Erfüllung zu messen | |
| ist. Bei der Finanzierung war ihre Macht allerdings schon bisher recht | |
| begrenzt, weil sie die KEF-Empfehlungen zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags | |
| grundsätzlich umsetzen müssen. Ein Vetorecht haben sie nach der | |
| Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allenfalls aus | |
| sozialpolitischen Gründen. | |
| Wie geht es weiter mit dem Zukunftsbericht? | |
| Ab diesem Donnerstag berät die Rundfunkkommission der Länder auf einer | |
| Klausurtagung über unsere Empfehlungen. | |
| 23 Jan 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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