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# taz.de -- Zukunftsrat über Öffentlich-Rechtliche: „Verlässlichkeit und V…
> Der Zukunftsrat sagt: ARD und ZDF sollen weniger Geld bekommen, wenn sie
> ihren Auftrag nicht richtig umsetzen. Ein Ex-Richter erklärt, was das
> bedeutet.
Bild: Würde das einer Prüfung standhalten? Maite Kelly beim „Schlagerboom�…
taz: Herr Huber, Sie waren stellvertretender Vorsitzender des
[1][„Zukunftsrats“], den die Länder 2023 eingesetzt haben. Der hat einen
neuen Ansatz erarbeitet, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert
werden könnten. Zahlen wir bald keinen Rundfunkbeitrag mehr?
Peter Huber: Doch. Es soll beim Rundfunkbeitrag bleiben, der pro Wohnung
bezahlt wird. Eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt wäre schwieriger,
weil der Rundfunk staatsfern und unabhängig sein muss.
Was schlagen Sie vor?
Das Aufkommen des Rundfunkbeitrags zum Zeitpunkt der Umstellung auf unser
System – derzeit circa 9 Milliarden Euro pro Jahr – soll künftig indexiert
werden, das heißt mit einem medienspezifischen Schlüssel an die Inflation
gekoppelt. Dieser Automatismus würde das Verfahren stark vereinfachen. Die
Rundfunkanstalten müssten nicht mehr ihren Bedarf anmelden. Die KEF
(Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks, d. Red.) müsste den Bedarf nicht mehr prüfen.
Und die Länder müssten nicht mehr alle vier Jahre die Erhöhung des
Rundfunkbeitrags per Staatsvertrag beschließen. Stattdessen würde die KEF
alle zwei Jahre kontrollieren, ob die einzelnen Anstalten ihren
Angebotsauftrag erfüllen. Wenn nicht, ordnet sie als Sanktion beim nächsten
Mal Abschläge bei den Finanzzuweisungen an. Das bedeutet nicht, dass der
Rundfunkbeitrag kontinuierlich steigt. Vielmehr wird die Umsetzung aller
Vorschläge des Zukunftsrats mittelfristig zu signifikanten Einsparungen
führen.
Was ist der Auftrag des [2][öffentlich-rechtlichen Rundfunks]?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dient in erster Linie der Demokratie und
dem Gemeinwohl. Er soll Anwalt des gesellschaftlichen Diskurses sein,
national, aber auch regional und vor Ort, nicht zuletzt dort, wo keine
ausreichende Versorgung mit Tageszeitungen mehr besteht. Relevante
Kriterien für die Überprüfung des Auftrags wären dann unter anderem
Verlässlichkeit, Wahrhaftigkeit, Vielfalt, Verständlichkeit und
Zugänglichkeit.
Wie soll die KEF zum Beispiel die „Wahrhaftigkeit“ des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks prüfen? Soll bei der KEF jemand
Strichlisten für Falschmeldungen führen?
Das bezieht sich auf das gesamte Angebot, nicht auf einzelne Beiträge und
lässt sich – so die Kommunikationswissenschaft – durchaus messen. In der
Schweiz hat man erste Ansätze entwickelt.
Und wie würde die KEF prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk
wirklich als „Anwalt des gesellschaftlichen Diskurses“ agiert?
Sie müsste auf der Basis des Staatsvertrags im Zusammenspiel mit der
Kommunikationswissenschaft praktikable Modelle entwickeln. Aber so viel ist
klar: Wenn fast nur noch Krimis oder Sport laufen, dann wäre der
Angebotsauftrag nicht erfüllt. Auch wenn die Öffentlich-Rechtlichen keine
Anstrengungen unternehmen, den gesellschaftlichen Dialog über große,
kontrovers diskutierte Projekte – etwa eine Stromtrasse – zu organisieren,
wäre das unzureichend.
Wie hoch sollen die Sanktionen sein, wenn die Anforderungen nicht erfüllt
sind?
Die Abschläge sollen nicht nur symbolisch sein, aber die Erfüllung des
Angebotsauftrags im Übrigen nicht bedrohen.
Was können betroffene Sender tun, wenn sie mit den Sanktionen nicht
einverstanden sind?
Die Anordnung von Abschlägen durch die KEF wäre wohl ein Verwaltungsakt,
gegen den die Sender klagen könnten. In letzter Instanz wäre das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig.
Wer soll in dieser [3][mächtigen KEF-Kommission] sitzen?
Bisher sind es 16 Experten, die von den Ländern benannt werden, vor allem
Juristen und Ökonomen. In Zukunft braucht es zumindest auch
Kommunikationswissenschaftler, weil sie die Erfüllung des Auftrags bewerten
müssen.
Führt die Aufwertung der KEF nicht zu einer Entmachtung der Länder?
Nein. Die Länder sind die Herren der Rundfunkgesetzgebung. Sie bestimmen
den Angebotsauftrag und die Kriterien, an denen seine Erfüllung zu messen
ist. Bei der Finanzierung war ihre Macht allerdings schon bisher recht
begrenzt, weil sie die KEF-Empfehlungen zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags
grundsätzlich umsetzen müssen. Ein Vetorecht haben sie nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allenfalls aus
sozialpolitischen Gründen.
Wie geht es weiter mit dem Zukunftsbericht?
Ab diesem Donnerstag berät die Rundfunkkommission der Länder auf einer
Klausurtagung über unsere Empfehlungen.
23 Jan 2024
## LINKS
[1] /Zukunftsrat-stellt-Ergebnisse-vor/!5983339
[2] /Oeffentlich-Rechtlicher-Rundfunk/!t5015122
[3] /Rundfunkbeitrag-ab-2021/!5665345
## AUTOREN
Christian Rath
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