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# taz.de -- BND-Überwachung: Unverhältnismäßig und verfassungskonform
> Die BND-Überwachung ist grundsätzlich verfassungskonform. Aber ist das
> Scannen von Billionen Nachrichten wegen einigen Dutzend Verdachtsfällen
> angemessen?
Bild: Ach, was wird da nur gescannt: BND-Zentrale in Berlin
Als Edward Snowden vor rund zehn Jahren die Massenüberwachung
internationaler Kommunikation durch den US-Geheimdienst NSA aufdeckte, war
die Empörung in Deutschland groß. Dabei macht der deutsche
Bundesnachrichtendienst (BND) auch nichts anderes: Er überwacht anhand
bestimmter Suchbegriffe und -nummern strategisch die Kommunikation aus
Deutschland ins Ausland sowie die Kommunikation zwischen Ausländern im
Ausland. Nur die innerdeutsche Kommunikation ist für ihn tabu.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich jetzt mit der BND-Überwachung des
Kommunikationsverkehrs zwischen Deutschland und dem Ausland beschäftigt,
diese im Grundsatz gebilligt und nur einzelne Regelungen beanstandet, etwa
eine mangelhafte Kontrolle des BND. Man mag das halbherzig finden, immerhin
werden in E-Mails und Messenger-Nachrichten sehr persönliche, manchmal
sogar intime Dinge ausgetauscht, etwa sexuelles Begehren,
Krankheitsverläufe, spirituelle Erweckungserlebnisse.
Andererseits spielt die strategische Überwachung in der Praxis keine große
Rolle. Obwohl hier Billionen von Nachrichten jährlich gescannt werden,
bleiben laut Statistik am Ende nur einige Dutzend relevante Kommunikationen
übrig, die dann vom BND näher geprüft werden.
Die jüngsten Zahlen betreffen das Jahr 2021: Da gab es zehn Treffer im
Bereich der Schleuserkriminalität, vier Treffer zum internationalen
Terrorismus und null Treffer zu Cyberangriffen, weil man seit 2019 gar
nicht mehr danach suchte.
Die Massenüberwachung führt also faktisch zu fast nichts. Andere Methoden
wie Spitzel sind offensichtlich viel ergiebiger. Auch unter diesem
Gesichtspunkt hätte das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeit
prüfen sollen.
Zum Glück hat sich auch die Aufregung nach den Snowden-Enthüllungen wieder
gelegt. Wer will und kann, verschlüsselt seine Nachrichten, und die anderen
haben bei der Kommunikation mit dem Ausland vermutlich mehr Angst vor den
dortigen Geheimdiensten als vor dem deutschen.
7 Nov 2024
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
BND
Telefonüberwachung
Terrorismusbekämpfung
Bundesverfassungsgericht
Social-Auswahl
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Rechter Terror
Israel Defense Forces (IDF)
Bundeswehr
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