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# taz.de -- EU-Asylreform in Deutschland: Noch mehr Härte gegen Geflüchtete
> Das Kabinett beschließt zwei Entwürfe für die Umsetzung der
> EU-Asylreform. Die Pläne gehen weit über das hinaus, wozu Deutschland
> verpflichtet wäre.
Bild: Innenministerin Nancy Faeser rechtfertigt eine verfassungsrechtlich beden…
Berlin taz | Bei der Umsetzung der Europäischen Asylreform plant die
deutsche Bundesregierung einen harten Kurs. Das Kabinett beschloss am
Mittwoch zwei Gesetzentwürfe, der weit über das hinausgehen, was [1][das
neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)] verlangt. „Damit setzen wir
auch ein wichtiges Signal in Europa, dass Deutschland das neue Recht
schnell und umfassend umsetzt“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser
(SPD). Menschenrechtler*innen kritisieren die Pläne scharf.
Kern der GEAS-Reform vom Anfang des Jahres sind sogenannte Grenzverfahren
unter Haftbedingungen für Geflüchtete aus Ländern mit einer Schutzquote von
unter 20 Prozent. Die nun vom Kabinett beschlossenen [2][Gesetzentwürfe]
regeln unter anderem, wie dies an deutschen Flughäfen geschehen soll. Über
die EU-Vorgaben hinaus ist hier die Ausweitung der Grenzverfahren auf
weitere Fälle geplant, etwa Personen, die aus sogenannten „sicheren
Herkunfts- oder Drittstaaten“ einreisen. Außerdem sollen die deutschen
Grenzverfahren schon deutlich vor dem Inkrafttreten der GEAS-Reform 2026
beginnen.
Auch an anderen Stellen entschied sich die Bundesregierung für die denkbar
restriktivste Auslegung der GEAS-Vorgaben. So soll etwa die Möglichkeit
ausgeweitet werden, die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten einzuschränken.
Ergebnis könnten geschlossene Zentren mit Haftbedingungen für
Asylbewerber*innen sein, wie sie etwa aus Griechenland bekannt sind.
Außerdem soll eine Asylverfahrenshaft eingeführt werden. Ihr sollen
Geflüchtete unterworfen werden, um ihre Identität zu klären oder etwa weil
sie sich nicht an Auflagen halten. All diese Haftregelungen sollen auch auf
Kinder anwendbar sein.
In den Gesetzentwürfen ist zudem vorgesehen, dass die „sicheren Herkunfts-
und Drittstaaten“ künftig allein von der Bundesregierung benannt werden
sollen. Bisher bedarf dies der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Geflüchtete, die aus den so bezeichneten Staaten kommen, droht nicht nur an
Flughäfen das Grenzverfahren. Ihre Asylanträge werden auch fast immer als
„offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.
Der Vize-Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Dirk Wiese, beschwor am
Mittwoch „Humanität und Ordnung in der Migrationspolitik“. Die
beschlossenen Gesetzentwürfe seien „ein weiterer zentraler Baustein, um
diesen wichtigen Weg konsequent weiterzugehen“.
Menschenrechtsorganisationen sehen das ganz anders. Tareq Alaows von
ProAsyl sagt: „Es droht Haft von Familien und Kindern – wie weit soll die
Entrechtung von schutzsuchenden Menschen noch gehen?“ Die neuen Regelungen
für „sichere Herkunfts- und Drittstaaten“ nennt er „verfassungsrechtlich
bedenklich und politisch gefährlich“.
6 Nov 2024
## LINKS
[1] /Europaeische-Asylrechtsreform-Geas/!6003865
[2] /Sicherheitspaket-der-Ampelparteien/!6039696
## AUTOREN
Frederik Eikmanns
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
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