| # taz.de -- Urteile zu Rechten von Geflüchteten: Frausein ist Asylgrund | |
| > Die Maßnahmen der Taliban gegen afghanische Frauen sind laut EuGH als | |
| > Verfolgung einzustufen. Der EGMR verurteilt Menschenrechtsverletzungen | |
| > auf Samos. | |
| Bild: In Afghanistan ist das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit für Fra… | |
| Berlin taz | In mehreren Entscheidungen haben der Europäische Gerichtshof | |
| (EuGH) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Rechte | |
| von Geflüchteten gestärkt. Der EuGH entschied am Freitag, dass die | |
| diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen in Afghanistan | |
| allgemein als Verfolgung einzustufen sind. | |
| Zwei Frauen mit afghanischer Staatsangehörigkeit hatten in Österreich gegen | |
| die [1][Ablehnung ihres Asylantrags] geklagt. Sie machten geltend, dass die | |
| Situation der Frauen unter dem Taliban-Regime in Afghanistan sei 2021 für | |
| die Anerkennung ausreichend sei. | |
| Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage an den EuGH | |
| weiter gereicht. Der schloss sich der Auffassung der Frauen nun an. Die | |
| [2][Herrschaft der Taliban] habe „schwerwiegende Auswirkungen auf die | |
| Grundrechte von Frauen“. Unter anderem betreffe dies die | |
| Zwangsverheiratung, die „einer Form der Sklaverei gleichzustellen“ sei | |
| sowie den fehlenden Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher | |
| Gewalt, die Formen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung darstellen, | |
| so die Richter. | |
| Ähnliches gelte für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit sowie des | |
| Rechts auf Erwerbstätigkeit. In ihrer Gesamtheit und ihrer „bewussten und | |
| systematischen Anwendung“ führe die Taliban-Herrshaft dazu, dass „in | |
| flagranter Weise die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte | |
| vorenthalten werden,“ so die Richter. Es müsse deshalb nicht im Einzelnen | |
| festgestellt werden, dass einer Asyl-Antragstellerin bei einer Rückkehr | |
| nach Afghanistan spezifisch Verfolgungshandlungen drohen. Es genüge, ihre | |
| Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht zu berücksichtigen. | |
| ## Urteil zu Menschenrechtsverletzungen auf Samos | |
| Bereits am Donnerstag hatte der EGMR in zwei Urteilen über Beschwerden von | |
| sieben Geflüchteten entschieden, die 2019 und 2020 als Minderjährige im | |
| Alter zwischen 14 und 17 Jahren in einem mittlerweile geschlossenen | |
| Internierungslager auf der griechischen Ägäis-Insel Samos untergebracht | |
| waren. | |
| Das Gericht stellte nun fest, dass sie dort einer „unmenschlichen und | |
| erniedrigenden Behandlung“ sowie Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt | |
| waren. Eine der Kläger:innen war zu jener Zeit schwanger, sie gebar im | |
| Lager ein Kind. Den aus Kongo, Syrien, Kamerun, Afghanistan und Irak | |
| stammenden Geflüchteten wurden für die Zeit von sechs bis 10 Monaten im | |
| Lager Entschädigungen von insgesamt 41.500 Euro zugesprochen. | |
| Damals lebten laut einer Mitteilung der NGO I Have Rights, die einen Teil | |
| der Fälle vor Gericht gebracht hatte, über 7.000 Menschen in behelfsmäßigen | |
| Unterkünften rund um das Lager, das offiziell nur für 648 Personen | |
| ausgelegt war. Die Lebensbedingungen waren dort, ähnlich wie in den Lagern | |
| auf den übrigen Ägäis-Inseln, katastrophal. Zudem brachen mehrfach Brände | |
| aus, die Teile des Lager zerstörten. | |
| ## Blaupause für Grenzverfahren an allen EU-Außengrenzen | |
| Der Anwalt Philipp Schönberger nannte es bemerkenswert, dass der EGMR in | |
| seinem Urteil vom Donnerstag feststellt, dass die Bedingungen in dem Lager | |
| mit den „Konventionsstandards für jede Person unvereinbar sind, geschweige | |
| denn für extrem gefährdete Minderjährige. Der Gerichtshof hat damit | |
| erstmals ausdrücklich anerkannt, dass die Lebensbedingungen in dem Hotspot | |
| auf Samos unabhängig von eventuellen Vulnerabilitäten eine unmenschliche | |
| und erniedrigende Behandlung darstellten“, sagt Schönberger. | |
| Bislang sei der Gerichtshof stets darauf bedacht gewesen, die besonderen | |
| Vulnerabilitäten der Antragsteller:innen zu berücksichtigen. „Nach | |
| diesem Urteil ist klar: Die Lebensbedingungen im Hotspot auf Samos waren | |
| für die vielen tausend Menschen, die in den Jahren 2019-2021 dort | |
| unterkamen, eine schwere Menschenrechtsverletzung.“ | |
| Schönberger verweist darauf, dass die Situation sich nicht wesentlich | |
| geändert habe. Zwar sei das fragliche Lager in dem Ort Vathy auf Samos 2021 | |
| aufgelöst worden. Dann aber habe das von der EU finanzierte Closed | |
| Controlled Access Center (CCAC) auf Samos eröffnet, in dem „die Menschen | |
| dort immer noch unter erbärmlichen Bedingungen festgehalten werden“. | |
| Der EGMR habe in früheren Entscheidungen implizit anerkannt, dass auch in | |
| dem neuen Lager Menschen „dem Risiko irreparabler Schäden für ihr Leben und | |
| ihr Wohlergehen ausgesetzt sind“, so Schönberger. „Im Rahmen des | |
| Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werden die Hotspots der Ägäis | |
| als Blaupause für [3][Grenzverfahren an allen EU-Außengrenzen] dienen, die | |
| wahrscheinlich zu ähnlichen Menschenrechtsverletzungen führen werden.“ | |
| 5 Oct 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Jakob | |
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