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# taz.de -- Mietenpolitik: Die Mietpreisbremse ist wenig wert bis nutzlos
> Zu hohe Hürden und zu viele Ausnahmen: Die Mietenbremse funktioniert
> nicht. Die Bundesregierung weiß das alles und tut nichts dagegen.
Bild: Großdemo für bezahlbaren Wohnraum in Berlin im Juni 2024
Dass die Mietpreisbremse bis Ende 2028 verlängert wird, ist [1][kein Grund
zum Aufatmen]. In der Theorie verhindert die Bremse, dass Mieten bei Neu-
und Wiedervermietungen exzessiv steigen können. In der Praxis funktioniert
sie aber nicht richtig. Deshalb ist eine Verlängerung ohne Verbesserung nur
wenig wert.
Erstens: Die Hürden sind zu hoch. Mieter*innen, die unzulässige Mieten
zahlen, müssen selbst aktiv werden und im Zweifel bereit sein, den oder die
Vermieter*in zu verklagen. Eine Studie aus München, die mit Stichproben
arbeitete, kam zum Ergebnis: [2][Über ein Viertel der Befragten] zahlten
eine überteuerte Miete. Es bedarf also einer staatlichen Kontrolle.
Doch es gibt keine Bemühungen, dies zu tun. SPD-Bundesbauministerin Klara
Geywitz kommentierte das mal lapidar mit: Deutschland sei „kein
Babysitter-Nanny-Staat“. Und weil es der Staat nicht macht, gibt es
mittlerweile Unternehmen, die Geld damit verdienen, dass sie
Mieter*innen unterstützen, ihr Recht – nämlich eine legale Miete –
einzufordern.
Zweitens: In der Mietpreisbremse stecken zu viele Ausnahmen. Sie gilt zum
Beispiel nicht bei umfassenden Modernisierungen oder Neubauten.
Bekannt ist auch – es reicht ein Blick in Immobilienportale –, dass die
Mietpreisbremse [3][beim möblierten Wohnen] durch Intransparenz regelmäßig
umgangen wird. Da der Möblierungsaufschlag gesetzlich nicht ausgewiesen
werden muss, ist es für Mieter*innen noch schwieriger, die zulässige
Miethöhe zu überprüfen.
Bei Kurzzeitvermietungen gilt die Mietpreisbremse grundsätzlich nicht, und
es gibt sogar eine vom Bundesjustizministerium beauftragte Studie, die
nahelegt, dass Vermieter*innen [4][strategisch auf Kurzzeitvermietungen
umgeschwenkt] sind. Die Bundesregierung weiß das alles und tut nichts
dagegen – einfach, weil die Vorstellungen im Mietrecht zwischen SPD und
Grünen einerseits und FDP andererseits zu weit auseinanderliegen.
## Regierungsinterne Spaltung
Der [5][regierungsinterne Streit war so groß], dass zwischenzeitlich unklar
war, ob die Mietpreisbremse überhaupt noch einmal verlängert wird. Deswegen
ist es auch zweifelhaft, ob die anderen mietrechtlichen Vereinbarungen aus
dem Koalitionsvertrag noch umgesetzt werden. Das betrifft zum Beispiel eine
Maßnahme, die zu schnelle Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen
verhindern soll; oder [6][bessere Schonfristregelungen bei Kündigungen],
mit denen ein Teil der Zwangsräumungen verhindert werden könnte.
Fakt ist: Die Ampel, allen voran der Kanzler, der bezahlbares Wohnen
versprochen hatte, hat die Interessen der mietenden Mehrheit aus dem Blick
verloren. Der Bau kriselt, der Mieterschutz bleibt so schlecht, wie er ist.
Diese Verlängerung ist nicht mehr als eine Selbstberuhigungspille für die
SPD.
Anm. d. Red.: In einer früheren Version stand, dass Vermieter, die vom
vorherigen Mieter schon eine zu hohe Miete verlangt hatten, dies auch bei
der Folgemieter*in tun dürfen. Das stimmt so pauschal nicht. Wir bitten
um Entschuldigung. Richtig ist: In manchen Fällen gibt es einen
Bestandsschutz einer überhöhten Vormiete. Lag die Miete über der
ortsüblichen Vergleichsmiete, bevor die Mietpreisbremse eingeführt wurde,
dann kann der Vermieter bei einer Wiedervermietung auch eine Miete
verlangen, die oberhalb der Mietpreisbremse gilt.
19 Oct 2024
## LINKS
[1] /Ampel-verlaengert-Mietpreisbremse/!6040231
[2] https://www.br.de/nachrichten/bayern/mietpreisbremse-ein-zahnloser-tiger-ge…
[3] /27-Prozent-Mietanstieg-in-Berlin/!5917555
[4] /Wohnungsmarkt-in-Deutschland/!5952539
[5] /FDP-verschleppt-besseren-Mieterschutz/!5922641
[6] /Zwangsraeumung-ohne-Schonfrist/!5997176
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
## TAGS
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