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# taz.de -- Homöopathie als Kassenleistung: Glaubensmedizin – auf eigene Kos…
> Dass Gesundheitsminister Lauterbach homöopathische Arznei nicht mehr als
> Kassenleistung zählen will, ist richtig. Doch alternative Medizin hat
> ihren Nutzen.
Bild: Glaubenssache Globuli
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) [1][will den gesetzlichen
Krankenkassen verbieten], Leistungen der Homöopathie und der
anthroposophischen Medizin weiterhin aus Beitragsmitteln zu finanzieren.
Das ist grundsätzlich richtig. Es wäre aber falsch, die ganzheitliche
Medizin, die schulmedizinische Verfahren ergänzt, generell zu verdammen.
Die Ausgaben der Krankenkassen für die Homöopathie und die
anthroposophische Medizin sind relativ gering. Von einem Einsparpotenzial
von 22 Millionen Euro im Jahr ist die Rede – wenig im Vergleich zu den 50
Milliarden Euro, die insgesamt von den Kassen für Arzneimittel ausgegeben
werden. Die Leistungen von Heilpraktiker:innen werden übrigens nicht
bezahlt. Nur wenn Ärzt:innen etwa mit einer Zusatzausbildung in
Homöopathie behandeln, zahlen das die Kassen – in engen Grenzen.
Diese Bezuschussung dient als Marketinginstrument, um Mitglieder aus den
gebildeten Mittelschichten heranzuziehen. In diesen auch ökologisch
orientierten Milieus besteht häufig Interesse an einer ergänzenden Medizin,
was auch aus einer Kritik an der Schulmedizin erwächst. Dass die
physiologische Wirksamkeit von Globuli, Echinaceatropfen und Arnikasalbe
nicht erwiesen ist, tritt dabei in den Hintergrund. Auch schulmedizinisch
orientierte Hausärzt:innen raten bei Schlafproblemen zu –
selbstbezahlten – Baldriantropfen und bei Altersbeschwerden zu Ginseng,
obwohl deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist.
Die nachgewiesene Wirksamkeit, die sogenannte Evidenzbasiertheit, als
Grundkriterium für die Zahlungsbereitschaft der Krankenkassen
herauszustellen, wie es Lauterbach tut, hat allerdings einen unangenehmen
Beigeschmack. Schmerzmittel wie Ibuprofen, Hustensaft, auch Zahnersatz und
Brillen sind nachweislich wirksam, müssen aber ganz oder teilweise selbst
bezahlt werden. Dass nicht rezeptpflichtige Arzneimittel selbst finanziert
werden müssen, wurde vor Jahren als Sparmaßnahme eingeführt – folgenreich
für die Armen.
In Anbetracht dessen ist es nur angebracht, wenn man die schräge
[2][Glaubensmedizin der Homöopathie] aus dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Kassen verbannt, in den sie nur aus Marketinggründen
hineingeraten ist.
Eine Ausnahme allerdings müssen die Krankenhäuser sein, die mit ergänzenden
Verfahren arbeiten. Wenn etwa auf Krebsstationen die anthroposophische
Misteltherapie, rhythmische Massagen und Maltherapien angeboten werden, ist
dies [3][Zuwendung, Unterstützung, Beschäftigung] in äußersten
Grenzsituationen des Lebens. Hier sollten sich die gesetzlichen Kassen
nicht zurückziehen müssen.
12 Jan 2024
## LINKS
[1] /Homoeopathie-als-Kassenleistung/!5984995
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[3] /Homoeopathie-als-Kassenleistung/!5634415
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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