# taz.de -- AfD-Klage wegen Härtefallkommission: Karlsruhe schmettert Beschwer… | |
> Die Thüringer AfD hält die Härtefallkommission für ausreisepflichtige | |
> Menschen für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht sieht das | |
> anders. | |
Bild: Weist die AfD-Klage ab: das Verfassungsgericht in Karlsruhe, hier bei ein… | |
Karlsruhe epd/taz | Thüringen darf weiter ausreisepflichtigen | |
Ausländerinnen und Ausländern in Härtefällen den Aufenthalt in Deutschland | |
erlauben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am Freitag | |
veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde der | |
AfD-Landtagsfraktion gegen die Einrichtung einer Härtefallkommission | |
abgewiesen. | |
Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass die Bundesländer | |
Härtefallkommissionen bilden dürfen, die sich aus dringenden humanitären | |
Gründen für den weiteren Aufenthalt von vollziehbar ausreisepflichtigen | |
Ausländern in Deutschland aussprechen können. Die oberste Landesbehörde | |
kann dann einen Aufenthaltstitel erteilen oder verlängern. | |
[1][Die thüringische Landesregierung] hatte für die Bildung einer | |
Härtefallkommission eine Verordnung erlassen. Diese legt unter anderem | |
fest, dass [2][etwa die beiden großen Kirchen], aber auch ein Vertreter des | |
Gemeinde- und Städtebundes einen Kommissionsvertreter benennen dürfen. | |
Die AfD-Fraktion im Landtag hielt die Einrichtung der Härtefallkommission | |
für verfassungswidrig. Es fehle hierfür ein Bundesgesetz. Eine | |
Landesverordnung reiche nicht aus. Zudem hätte die Besetzung der Kommission | |
ausgeschrieben werden müssen. Insbesondere seien die katholische und die | |
evangelische Kirche in der Kommission überrepräsentiert, indem sie jeweils | |
ein Mitglied vorschlagen dürfen. Das sei willkürlich und verstoße gegen den | |
Gleichheitssatz. | |
## AfD-Klage schon in Thüringen abgewiesen | |
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Erfurt hatte mit Urteil vom 16. | |
Dezember 2020 die Verfassungsbeschwerde der AfD zurückgewiesen. Die dagegen | |
beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde sei | |
unbegründet, befanden die Karlsruher Richter. Es sei nicht erforderlich, | |
dass der Bund die Besetzung der Härtefallkommissionen gesetzlich regelt. | |
Denn gesetzlich zu regelnde „wesentliche Entscheidungen“ treffe die | |
Kommission nicht. Sie spreche vielmehr nur in „eng begrenzten | |
Ausnahmefällen“ [3][Empfehlungen für den weiteren Aufenthalt eines | |
Ausländers aus humanitären Gründen aus], an die sich die zuständige | |
Landesbehörde halten kann. | |
Das Thüringer Verfassungsgericht hätte das Verfahren auch nicht dem | |
Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen. Hinsichtlich des geäußerten | |
AfD-Vorwurfs, dass die beiden großen Kirchen in der Kommission | |
überrepräsentiert seien, sei dies eine Wertung, „ohne aufzuzeigen, warum | |
das angegriffene Urteil willkürlich sein soll“. | |
6 Oct 2023 | |
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