Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- AfD-Klage wegen Härtefallkommission: Karlsruhe schmettert Beschwer…
> Die Thüringer AfD hält die Härtefallkommission für ausreisepflichtige
> Menschen für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht sieht das
> anders.
Bild: Weist die AfD-Klage ab: das Verfassungsgericht in Karlsruhe, hier bei ein…
Karlsruhe epd/taz | Thüringen darf weiter ausreisepflichtigen
Ausländerinnen und Ausländern in Härtefällen den Aufenthalt in Deutschland
erlauben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am Freitag
veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde der
AfD-Landtagsfraktion gegen die Einrichtung einer Härtefallkommission
abgewiesen.
Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass die Bundesländer
Härtefallkommissionen bilden dürfen, die sich aus dringenden humanitären
Gründen für den weiteren Aufenthalt von vollziehbar ausreisepflichtigen
Ausländern in Deutschland aussprechen können. Die oberste Landesbehörde
kann dann einen Aufenthaltstitel erteilen oder verlängern.
[1][Die thüringische Landesregierung] hatte für die Bildung einer
Härtefallkommission eine Verordnung erlassen. Diese legt unter anderem
fest, dass [2][etwa die beiden großen Kirchen], aber auch ein Vertreter des
Gemeinde- und Städtebundes einen Kommissionsvertreter benennen dürfen.
Die AfD-Fraktion im Landtag hielt die Einrichtung der Härtefallkommission
für verfassungswidrig. Es fehle hierfür ein Bundesgesetz. Eine
Landesverordnung reiche nicht aus. Zudem hätte die Besetzung der Kommission
ausgeschrieben werden müssen. Insbesondere seien die katholische und die
evangelische Kirche in der Kommission überrepräsentiert, indem sie jeweils
ein Mitglied vorschlagen dürfen. Das sei willkürlich und verstoße gegen den
Gleichheitssatz.
## AfD-Klage schon in Thüringen abgewiesen
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Erfurt hatte mit Urteil vom 16.
Dezember 2020 die Verfassungsbeschwerde der AfD zurückgewiesen. Die dagegen
beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde sei
unbegründet, befanden die Karlsruher Richter. Es sei nicht erforderlich,
dass der Bund die Besetzung der Härtefallkommissionen gesetzlich regelt.
Denn gesetzlich zu regelnde „wesentliche Entscheidungen“ treffe die
Kommission nicht. Sie spreche vielmehr nur in „eng begrenzten
Ausnahmefällen“ [3][Empfehlungen für den weiteren Aufenthalt eines
Ausländers aus humanitären Gründen aus], an die sich die zuständige
Landesbehörde halten kann.
Das Thüringer Verfassungsgericht hätte das Verfahren auch nicht dem
Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen. Hinsichtlich des geäußerten
AfD-Vorwurfs, dass die beiden großen Kirchen in der Kommission
überrepräsentiert seien, sei dies eine Wertung, „ohne aufzuzeigen, warum
das angegriffene Urteil willkürlich sein soll“.
6 Oct 2023
## LINKS
[1] /Bodo-Ramelow-ueber-die-AfD/!5963179
[2] /Kirchenrechtler-ueber-Abschiebung/!5942591
[3] /Abschiebung-in-Sachsen/!5883244
## TAGS
Härtefallkommission
Schwerpunkt AfD
Migration
Asyl
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt AfD
Bleiberecht
Abschiebung
Lampedusa in Hamburg
Schwerpunkt Flucht
Pakistan
## ARTIKEL ZUM THEMA
Härtefallkommission in Hamburg: Die AfD muss draußen bleiben
Die Hamburger AfD-Fraktion versucht immer wieder erfolglos, einen Sitz in
der Härtefallkommission zu bekommen. Jetzt scheiterte sie auch vor Gericht.
Von Abschiebung bedrohter Vietnamese: Umzug nach Berlin
Pham Phi Son will mit seiner Familie von Chemnitz nach Berlin ziehen. Dort
hoffen sie auf dauerhaften Aufenthalt statt angedrohter Abschiebung.
Kirchenrechtler über Abschiebung: „Sie gehören zu uns“
Der Familie des Ex-DDR-Vertragsarbeiters Pham Phi Son droht weiter die
Abschiebung. Daniel Frank von der Katholischen Kirche Sachsen setzt sich
für sie ein.
Geflüchtete streiten für Bleiberecht: Geblieben um zu kämpfen
Seit zehn Jahren streitet die Gruppe "Lampedusa in Hamburg" für ein
Bleiberecht. Der Kampf ist gescheitert, sagt Jeano Elong.
Aufenthaltstitel für Geduldete: Wohnort als Chance
Die Ampel will gut integrierten Geduldeten eine Bleibeperspektive bieten.
Schon bevor das Gesetz in Kraft ist, handeln einige Bundesländer danach –
andere nicht.
Schwerbehinderter kann bleiben: Das Ende der Ungewissheit
Seit 2021 kämpft Raheel Afzal um humanitäres Bleiberecht – das er nun
erhalten hat. Für ihn beginnt ein neues Leben ohne Angst vor Abschiebung.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.