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# taz.de -- Härtefallkommission in Hamburg: Die AfD muss draußen bleiben
> Die Hamburger AfD-Fraktion versucht immer wieder erfolglos, einen Sitz in
> der Härtefallkommission zu bekommen. Jetzt scheiterte sie auch vor
> Gericht.
Bild: Mehrfach bei der Wahl von Hamburgs Härtefallkommission durchgefallen: Af…
Hamburg taz | Die AfD möchte mitbestimmen, wer in Deutschland leben,
hierher flüchten und einwandern darf – aber die Hamburger Bürgerschaft
lässt sie nicht. Die Hamburger Fraktion der vermeintlichen Alternative ist
in dieser Sache nun vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Die
Fraktion um Dirk Nockemann und Alexander Wolff wollte sich in die
Härtefallkommission der Bürgerschaft einklagen. Ohne Erfolg.
Die vom Senat eingerichtete Kommission entscheidet in Einzelfällen über das
Aufenthaltsrecht. Sie kann zwar keine Aufenthaltserlaubnis erteilen, kann
aber bei dringenden humanitären und persönlichen Gründen die weitere
Anwesenheit der oder des Betroffenen rechtfertigen. Dadurch ist sie oft die
letzte Hoffnung für die Abgewiesenen. Hier mitzuentscheiden, käme der AfD
entgegen, um Abschiebungen voranzutreiben.
Vor Kurzem erst hat [1][Dirk Nockemann] sich in der Bürgerschaft beschwert,
dass die AfD wegen der Verwendung des Ausdrucks „Migrantenmob“ kritisiert
worden war. In einer Anfrage prangerte die AfD den „Asylmissbrauch“ an –
„Tür und Tor“ würden dadurch für Migrant*innen geöffnet. Das alles trä…
wohl dazu bei, dass die anderen Fraktionen sie nicht für qualifiziert
halten, in der [2][Härtefallkommission] mitzuentscheiden.
In der Bürgerschaft fanden die vorgeschlagenen Mitglieder der AfD [3][bei
mehreren Versuchen keine Mehrheit]. 2015 hatte die Bürgerschaft ein
AfD-Mitglied auf einen Stellvertreterposten der Kommission gewählt; 2017
sogar ein ordentliches Mitglied. Doch seit der Bürgerschaftswahl 2020 ist
kein AfD-Mandatsträger mehr in die Kommission gekommen.
## Insgesamt 33 vergebliche Versuche
Insgesamt 33 Mal wurden ihre Mitglieder nicht gewählt. Die AfD versuchte,
vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorzugehen. Dieses wies die Klage am 21.
Juni 2021 allerdings ab. Am Dienstag erklärte nun der Pressesprecher des
Oberverwaltungsgerichts, Max Plog, dass das Gericht das Urteil der ersten
Instanz bestätige.
Plog sagte, die Wahl in die Bürgerschaft ermögliche nicht automatisch die
Mitgliedschaft in der Härtefallkommission. Denn: „Die Rechte und Pflichten
der Beteiligten im Zusammenhang mit der Besetzung der Härtefallkommission
ergeben sich nicht aus dem Verfassungsrecht, sondern den Regelungen des
Härtefallkommissionsgesetzes.“
Dieses Gesetz begründe keinen von der Wahl losgelösten Anspruch auf einen
Sitz in der Kommission. Es beinhalte lediglich das Recht der Fraktionen,
einen Abgeordneten aus ihrer Mitte zur Wahl zu stellen.
Selbst wenn das von der Hamburger Verfassung gewährleistete Recht auf
gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung auf die
Wahl zur Härtefallkommission Anwendung fände, bliebe die Klage erfolglos,
so Plog. Es stünde immer noch die Wahlfreiheit der Abgeordneten dagegen.
Anders gesagt: Die Parlamentarier:innen müssen keine
AfD-Mandatsträger:innen wählen.
30 Nov 2023
## LINKS
[1] /Dirk-Nockemann/!t5021320
[2] /Haertefallkommission/!t5013637
[3] /Hamburger-Haertfallkommission/!5310492
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Schwerpunkt AfD
AfD Hamburg
Härtefallkommission
Urteil
Hamburgische Bürgerschaft
Härtefallkommission
Lampedusa in Hamburg
Hamburg
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