# taz.de -- Härtefallkommission in Hamburg: Die AfD muss draußen bleiben | |
> Die Hamburger AfD-Fraktion versucht immer wieder erfolglos, einen Sitz in | |
> der Härtefallkommission zu bekommen. Jetzt scheiterte sie auch vor | |
> Gericht. | |
Bild: Mehrfach bei der Wahl von Hamburgs Härtefallkommission durchgefallen: Af… | |
HAMBURG taz | Die AfD möchte mitbestimmen, wer in Deutschland leben, | |
hierher flüchten und einwandern darf – aber die Hamburger Bürgerschaft | |
lässt sie nicht. Die Hamburger Fraktion der vermeintlichen Alternative ist | |
in dieser Sache nun vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Die | |
Fraktion um Dirk Nockemann und Alexander Wolff wollte sich in die | |
Härtefallkommission der Bürgerschaft einklagen. Ohne Erfolg. | |
Die vom Senat eingerichtete Kommission entscheidet in Einzelfällen über das | |
Aufenthaltsrecht. Sie kann zwar keine Aufenthaltserlaubnis erteilen, kann | |
aber bei dringenden humanitären und persönlichen Gründen die weitere | |
Anwesenheit der oder des Betroffenen rechtfertigen. Dadurch ist sie oft die | |
letzte Hoffnung für die Abgewiesenen. Hier mitzuentscheiden, käme der AfD | |
entgegen, um Abschiebungen voranzutreiben. | |
Vor Kurzem erst hat [1][Dirk Nockemann] sich in der Bürgerschaft beschwert, | |
dass die AfD wegen der Verwendung des Ausdrucks „Migrantenmob“ kritisiert | |
worden war. In einer Anfrage prangerte die AfD den „Asylmissbrauch“ an – | |
„Tür und Tor“ würden dadurch für Migrant*innen geöffnet. Das alles trä… | |
wohl dazu bei, dass die anderen Fraktionen sie nicht für qualifiziert | |
halten, in der [2][Härtefallkommission] mitzuentscheiden. | |
In der Bürgerschaft fanden die vorgeschlagenen Mitglieder der AfD [3][bei | |
mehreren Versuchen keine Mehrheit]. 2015 hatte die Bürgerschaft ein | |
AfD-Mitglied auf einen Stellvertreterposten der Kommission gewählt; 2017 | |
sogar ein ordentliches Mitglied. Doch seit der Bürgerschaftswahl 2020 ist | |
kein AfD-Mandatsträger mehr in die Kommission gekommen. | |
## Insgesamt 33 vergebliche Versuche | |
Insgesamt 33 Mal wurden ihre Mitglieder nicht gewählt. Die AfD versuchte, | |
vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorzugehen. Dieses wies die Klage am 21. | |
Juni 2021 allerdings ab. Am Dienstag erklärte nun der Pressesprecher des | |
Oberverwaltungsgerichts, Max Plog, dass das Gericht das Urteil der ersten | |
Instanz bestätige. | |
Plog sagte, die Wahl in die Bürgerschaft ermögliche nicht automatisch die | |
Mitgliedschaft in der Härtefallkommission. Denn: „Die Rechte und Pflichten | |
der Beteiligten im Zusammenhang mit der Besetzung der Härtefallkommission | |
ergeben sich nicht aus dem Verfassungsrecht, sondern den Regelungen des | |
Härtefallkommissionsgesetzes.“ | |
Dieses Gesetz begründe keinen von der Wahl losgelösten Anspruch auf einen | |
Sitz in der Kommission. Es beinhalte lediglich das Recht der Fraktionen, | |
einen Abgeordneten aus ihrer Mitte zur Wahl zu stellen. | |
Selbst wenn das von der Hamburger Verfassung gewährleistete Recht auf | |
gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung auf die | |
Wahl zur Härtefallkommission Anwendung fände, bliebe die Klage erfolglos, | |
so Plog. Es stünde immer noch die Wahlfreiheit der Abgeordneten dagegen. | |
Anders gesagt: Die Parlamentarier:innen müssen keine | |
AfD-Mandatsträger:innen wählen. | |
30 Nov 2023 | |
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## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
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