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# taz.de -- Enteignung großer Wohnungskonzerne: Ein milderes Mittel gibt es ni…
> Vergesellschaftung von Wohnraum ist nicht nur machbar, sondern auch
> geboten – will man leistbare Mieten für Einkommensschwächere garantieren.
Bild: „Karneval der Enteignung“ für die Umsetzung des Volksentscheids
Was haben die Gegner:innen einer Vergesellschaftung der großen privaten
Immobilienkonzerne, allen voran aus SPD und CDU, nicht alles an Argumenten
gegen die Umsetzung des Berliner Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co
enteignen“ ins Feld geführt: Eine Vergesellschaftung verstoße gegen das
Grundgesetz und würde Berlin finanziell ruinieren. Die Enteignungsgrenze,
wonach nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Stadt betroffen
sein sollen, sei nicht haltbar, auch gemeinwohlorientierte Akteure wie
Genossenschaften wären betroffen. Oder, grundsätzlicher: Nur Neubau könne
den angespannten Wohnungsmarkt der Stadt entlasten.
All diese Scheinargumente hat die vor einem Jahr vom rot-rot-grünen
Vorgängersenat eingesetzte Expert:innenkommission nun vom Tisch
gefegt. In ihrem Abschlussbericht, der am Mittwoch dem CDU/SPD-Senat
übergeben werden soll, stellen die Expert:innen in beeindruckender
Klarheit fest: Das Grundgesetz, also der Vergesellschaftungsartikel 15,
gilt – auch in Berlin. Mit einem einfachen [1][Vergesellschaftungsgesetz]
kann Berlin die Überführung der Bestände von mehr als einem Dutzend
privater Konzerne – insgesamt etwa 240.000 Wohnungen – in Gemeineigentum
regeln, selbstverständlich gegen Entschädigung.
Die allerdings würde die Stadt nicht ruinieren, denn gezahlt werden müsste
nicht der aktuelle Marktpreis. Die Maßnahme käme die Stadt also deutlich
günstiger als die aktuelle Ankaufpolitik. Die Kommission sagt gar: Es gibt
kein milderes Mittel, wenn man dauerhaft leistbare Mieten für
einkommensschwächere Schichten garantieren will. Auch mehr Neubau stelle
keine Alternative dar, um eine dauerhafte Versorgung mit bezahlbarem
Wohnraum zu erreichen.
Der Senat ist damit also in seiner letztlich rein ideologischen Ablehnung
der Vergesellschaftung entlarvt – und steht nackt dar. „Wer enteignet,
kündigt den Grundkonsens der sozialen Marktwirtschaft auf“, hatte Berlins
Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) einst gewarnt. Doch das
Gegenteil ist richtig: Eine Vergesellschaftung dient dem Erhalt des
gesellschaftlichen Friedens in einer Stadt, die Würde und Rechte auch aller
einkommensschwächerer Mieter:innen verteidigen muss. Nur durch sie kann
der absehbaren Entwicklung hin zu einer Spaltung in eine [2][Innenstadt der
Reichen] und Armutssiedlungen am Stadtrand entgegengewirkt werden. Und,
nicht zu vergessen: Sie ist ein Gebot der Demokratie: Eine deutliche
Mehrheit der Berliner:innen hat sich für die Vergesellschaftung
ausgesprochen. Das gegen alle Argumente zu negieren, darf sich eine
Regierung nicht erlauben.
27 Jun 2023
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## AUTOREN
Erik Peter
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