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# taz.de -- Gesetz für Arbeitszeiterfassung: Union wirft Heil Gängelung vor
> Das Arbeitsministerium legt ein Gesetz für die Arbeitszeiterfassung vor.
> Es gibt Kritik von Gewerkschaften, Linken und der Union.
Bild: Szene aus dem Film „Die kleinen Träume von der weiten Welt“ (USA, 19…
Berlin taz | Das Arbeitsministerium (BMAS) hat einen Gesetzentwurf
vorgelegt, der die Erfassung von Arbeitszeit neu regeln soll. Zuerst
berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass Unternehmen angehalten werden,
Arbeitszeiten künftig jeden Tag elektronisch zu erfassen.
Das Ministerium unter der Leitung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD)
sieht vor, dass Arbeitgeber_innen Dauer, Beginn und Ende der Arbeitszeit
festhalten. Aber auch durch Dritte oder die Arbeitnehmer_innen selbst soll
eine Aufzeichnung möglich sein. Arbeitnehmer_innen sollen zudem einfordern
können, über die Aufzeichnungen in Kenntnis gesetzt zu werden.
Allerdings sind im Gesetzentwurf auch Ausnahmen vorgesehen – Tarifpartner
können diese mit Unternehmen und Betriebsräten vereinbaren. Auch
[1][Vertrauensarbeitszeit] soll demnach weiterhin möglich sein. Bei der
sogenannten Vertrauensarbeitszeit teilen sich die Arbeitnehmer_innen ihre
Arbeitszeit selbst ein, es gelten dennoch die gesetzlichen Vorgaben wie
Pausenzeiten und die Ruhezeit nach Feierabend von elf Stunden.
Weiterhin soll es laut Süddeutscher Zeitung auch möglich sein, auf die
Erfassung der Arbeitszeit zu verzichten oder diese nicht-elektronisch zu
erstellen. Auch für Kleinbetriebe sind Ausnahmen vorgesehen.
## Bislang müssen nur Überstunden erfasst werden
Der Gesetzentwurf wurde vom Arbeitsministerium erstellt, da der Europäische
Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 sowie das Bundesarbeitsgericht (BAG) [2][im
vergangenen September] dies verlangten. Letzteres entschied, dass
Arbeitgeber ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“
einführen müssen, „mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche
Arbeitszeit gemessen werden kann“.
Die Richter_innen des BAG stellten demnach fest, dass das
Arbeitsschutzgesetz laut EuGH-Rechtsprechung bereits eine Pflicht zur
Aufzeichnung beinhaltet. Zuvor gab es laut Arbeitszeitgesetz nur eine
Pflicht für die [3][Dokumentation von Überstunden].
Arbeitgeber_innen, Opposition als auch Gewerkschaften reagierten mit Kritik
auf den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil. Der Fraktionsvize
der CDU, Hermann Gröhe, sagte der dpa, Arbeitsminister Hubertus Heil wolle
Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Vorgaben bei der Arbeitszeiterfassung
offenbar gängeln: „Seine Pläne verengen gerade bei der
Vertrauensarbeitszeit Spielräume, die besonders in der heutigen Zeit von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewünscht und gebraucht werden.“
Die stellvertretende Fraktionsvize der Linken, Susanne Ferschl, wünscht
sich dagegen striktere Vorgaben: „Gut, dass nun endlich eine gesetzliche
Regelung zur Arbeitszeiterfassung kommt. Schlecht, wenn es so viele
Ausnahmen gibt“, [4][twitterte sie].
Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft (GEW), [5][twitterte ebenfalls]: „Eine Ausnahme für
Forschende, echt jetzt? Da hat man wohl im BMAS den Schuss nicht gehört.“
19 Apr 2023
## LINKS
[1] /Neuer-Vorstand-beim-BNW/!5809122
[2] /Urteil-zur-Arbeitszeiterfassung/!5878166
[3] /Urteil-zur-Arbeitszeiterfassung/!5879271
[4] https://twitter.com/SusanneFerschl/status/1648583647748866048?s=20
[5] https://twitter.com/AKellerGEW/status/1648598489805336576?s=20
## AUTOREN
Nicole Opitz
## TAGS
Arbeitsrecht
EuGH
Arbeitszeit
Erwerbstätigkeit
Burnout
Lehrer
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psychische Gesundheit
Bundesarbeitsgericht
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