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# taz.de -- Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Stechuhr muss immer laufen
> Arbeitsminister Heil prüft ein überraschendes Urteil des
> Bundesarbeitsgerichts. Demnach gilt nach EU-Recht eine Pflicht zur
> Arbeitszeiterfassung.
Bild: Wie früher: Einchecken vor der Ausbeutung, Stechuhr 1960
Freiburg taz | Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Bundesregierung
überrumpelt. Am Dienstag hat das Gericht überraschend festgestellt, dass es
in Deutschland bereits eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit gibt.
Der zuständige Arbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), will das Urteil (Az.:
1 ABR 22/21) nun prüfen, er arbeite bereits an einem Gesetzentwurf, heißt
es aus dem Ministerium. Laut Arbeitszeitgesetz müssen in Deutschland bisher
nur Überstunden aufgezeichnet werden. Lediglich in manchen Branchen wie bei
Lkw-Fahrern muss die gesamte Arbeitszeit erfasst werden. Die Dokumentation
der vollen Arbeitszeit soll bei der Einhaltung von
Arbeitsschutzvorschriften helfen sowie bei der Abrechnung von Überstunden.
Eigentlich hat schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019
festgestellt, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit erfassen müssen. Er
gab den EU-Staaten aber viel Gestaltungsraum. So können die Staaten
entscheiden, wie die Arbeitszeit erfasst werden soll – digital, mit der
Stechuhr oder auf Papierlisten. Dabei kann auch nach Branchen oder nach
Firmengröße differenziert werden.
Die Bundesregierung blieb bisher aber untätig. Zuletzt bremste die FDP, die
vor „Dokumentierungswahn“ warnte. Im Ampel-Koalitionsvertrag heißt es nur
vage: „Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen
Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible
Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.“
Jetzt hat das BAG in Erfurt den Handlungsdruck überraschend erhöht: Die
Richter:innen haben das Arbeitsschutzgesetz im Lichte der
EuGH-Rechtsprechung neu ausgelegt und festgestellt, dass es bereits eine
Aufzeichnungspflicht enthält. Im konkreten Fall brachte das den
Arbeitnehmer:innen allerdings Nachteile: der Betriebsrat kann nun
keine Einigungsstelle mehr anrufen, um in seinem Betrieb die Zeiterfassung
einzuführen. Nun müssen sie auf den Gesetzgeber warten, um die Details zu
klären.
14 Sep 2022
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesarbeitsgericht
Urteil
Arbeitsrecht
GNS
Arbeitsrecht
psychische Gesundheit
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