# taz.de -- Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Stechuhr muss immer laufen | |
> Arbeitsminister Heil prüft ein überraschendes Urteil des | |
> Bundesarbeitsgerichts. Demnach gilt nach EU-Recht eine Pflicht zur | |
> Arbeitszeiterfassung. | |
Bild: Wie früher: Einchecken vor der Ausbeutung, Stechuhr 1960 | |
FREIBURG taz | Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Bundesregierung | |
überrumpelt. Am Dienstag hat das Gericht überraschend festgestellt, dass es | |
in Deutschland bereits eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit gibt. | |
Der zuständige Arbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), will das Urteil (Az.: | |
1 ABR 22/21) nun prüfen, er arbeite bereits an einem Gesetzentwurf, heißt | |
es aus dem Ministerium. Laut Arbeitszeitgesetz müssen in Deutschland bisher | |
nur Überstunden aufgezeichnet werden. Lediglich in manchen Branchen wie bei | |
Lkw-Fahrern muss die gesamte Arbeitszeit erfasst werden. Die Dokumentation | |
der vollen Arbeitszeit soll bei der Einhaltung von | |
Arbeitsschutzvorschriften helfen sowie bei der Abrechnung von Überstunden. | |
Eigentlich hat schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 | |
festgestellt, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit erfassen müssen. Er | |
gab den EU-Staaten aber viel Gestaltungsraum. So können die Staaten | |
entscheiden, wie die Arbeitszeit erfasst werden soll – digital, mit der | |
Stechuhr oder auf Papierlisten. Dabei kann auch nach Branchen oder nach | |
Firmengröße differenziert werden. | |
Die Bundesregierung blieb bisher aber untätig. Zuletzt bremste die FDP, die | |
vor „Dokumentierungswahn“ warnte. Im Ampel-Koalitionsvertrag heißt es nur | |
vage: „Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen | |
Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen | |
Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible | |
Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.“ | |
Jetzt hat das BAG in Erfurt den Handlungsdruck überraschend erhöht: Die | |
Richter:innen haben das Arbeitsschutzgesetz im Lichte der | |
EuGH-Rechtsprechung neu ausgelegt und festgestellt, dass es bereits eine | |
Aufzeichnungspflicht enthält. Im konkreten Fall brachte das den | |
Arbeitnehmer:innen allerdings Nachteile: der Betriebsrat kann nun | |
keine Einigungsstelle mehr anrufen, um in seinem Betrieb die Zeiterfassung | |
einzuführen. Nun müssen sie auf den Gesetzgeber warten, um die Details zu | |
klären. | |
14 Sep 2022 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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