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# taz.de -- Koalitionsvertrag von CDU-SPD in Berlin: Backlash bei der Vielfalt
> CDU und SPD verschlechtern das Leben für Migrant*innen, Geflüchtete und
> Minderheiten, sagen die Linke Elif Eralp und der Migrationsrat.
Bild: Die Zahl der Abschiebungen dürfte sich unter Schwarz-Rot erhöhen
Berlin taz | In den Bereichen Migration und Antidiskriminierung ist der
Koalitionsvertrag von CDU und SPD ein ziemlicher Rückschritt, sagen
Expert*innen von Linkspartei und Migrationsrat. So hat Elif Eralp,
Sprecherin der Linksfraktion für diese Themen, eine ganze Reihe von
Verschlechterungen für Geflüchtete ausgemacht, darunter die
Wiedereinführung der Abschiebehaft, die Nicht-mehr-Erwähnung der
Vereinbarung, auf nächtliche Abschiebungen zu verzichten, sowie auf
Rückführungen in humanitär schwierige Regionen, die es unter R2G gab.
Gegenüber der taz kritisiert Eralp zudem: „Bundesratsinitiativen für
Bleiberechte, etwa von Opfern rechter Gewalt oder für Sinti*zze und
Rom*nja sind nicht mehr geplant, und unsere Landesaufnahmeprogramme für
Geflüchtete werden allesamt nicht mehr erwähnt.“
Schlecht sieht es in ihren Augen auch für die Teilhabe von Menschen mit
Migrationsgeschichte aus. Ein Beispiel: Vom „Wahlrecht für alle“ ist nun
keine Rede mehr, „obwohl der Ausschluss mit steigender Tendenz inzwischen
23 Prozent der Berliner*innen betrifft“, so Eralp. Dies kritisiert auch
Edwin Greve vom Migrationsrat. „Zwar ist die Rede von der Stadt der
Vielfalt und dass wir uns gemeinsam an demokratische Spielregeln und Wert
halten sollen, aber sehr viele dürfen die Spielregeln weiterhin nicht
mitgestalten“, analysiert er für die taz.
Zudem sei die Frage, so Greve, wie sich Menschen gegen Institutionen wehren
können, die sich nicht an die „Spielregeln“ halten, wenn zugleich
Beschwerdestellen geschwächt werden. Diese Gefahr sieht Greve einerseits
durch die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass man „das Verhältnis
zwischen dem Polizei- und Bürgerbeauftragten, der Ombudsstelle des LADG und
dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses (prüft) mit dem Ziel,
Doppelzuständigkeiten zu vermeiden“. Damit suggeriere man, dass dieser
Bereich völlig überdimensioniert sei – dies sei jedoch nicht der Fall, alle
Stellen seien notwendig, mit Anfragen überlaufen und müssten ausgebaut
werden, so Greve.
## Weniger Beschwerdestellen
„Sehr schlecht ist zudem, dass die unabhängige Beschwerdestelle im
Bildungsbereich wegfallen soll“, beklagt er. Diese war von der
Zivilgesellschaft seit Jahren gefordert worden und unter R2G in der
Realisierung begriffen. Gleiches galt für eine geplante
Antidiskriminierungsfachstelle im Gesundheitssektor – auch die sei vom
Tisch, bedauert Eralp. Dafür will Schwarz-Rot die Stelle der
Antidiskriminierungsbeauftragten bei der Bildungsbeauftragten vage
„stärken“ und ihre Zuständigkeiten mit der Schulverwaltung abstimmen. „…
stärkt also die Verwaltung und schwächt die unabhängigeren Stellen“,
kritisiert Greve.
Problematisch findet er auch den Satz, dass „freiwillige öffentliche
Leistungen nur an Organisationen gezahlt werden (sollen), die sich im
Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen“. Ob dies die
Wiedereinführung der „Extremismusklausel“ sei, fragt er. Damit hatte vor
einigen Jahren der Bund versucht die Vergabe von Mitteln an politisch
missliebige linke Träger einzuschränken. „Das Problem ist heute das
gleiche: Was heißt, man muss sich im Rahmen der FDGO bewegen, und wer soll
das wie nachweisen?“ so Greve.
Insgesamt, findet er, sei vieles im Koalitionsvertrag vage. Auch Eralp sind
die vielen „buzz words“ wie „sich zu Vielfalt bekennen“ und „LADG erh…
aufgefallen. Dies solle „nur die kritische SPD-Basis beruhigen“.
5 Apr 2023
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Schwarz-rote Koalition in Berlin
Antidiskriminierung
Migration
Schwerpunkt Rassismus
Polizei Berlin
Abschiebung
Libanon
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Rassismus
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