| # taz.de -- Gesetz zur „Kinderpornografie“: Nicht länger die Falschen jagen | |
| > Die echten, harten Fälle sexueller Gewalt an Kindern gibt es zuhauf. | |
| > Durch die Gesetzesschärfung blockieren nun aber Nicht-Fälle die | |
| > Ermittler. | |
| Bild: Die harten Fälle: Akten im Gerichtssaal vor dem Urteil im Missbrauchskom… | |
| Unter Jurist:innen war es von Anfang an umstritten, jetzt soll es erneut | |
| reformiert werden: Das [1][Gesetz zu „Verbreitung, Erwerb und Besitz | |
| kinderpornografischer Inhalte“,] das die Große Koalition im Sommer 2020 | |
| verschärft hatte, wird nun vermutlich abgeschwächt. Viele Anwält*innen | |
| und Richter*innen lehnten ein verschärftes Gesetz damals unter anderem | |
| mit dem Argument ab, dass die im Gesetzbuch formulierten Strafen | |
| ausreichten, der Strafrahmen müsse nur ausgeschöpft werden. Der Grund für | |
| die aktuelle Novellierung ist jedoch nicht der unausgeschöpfte Strafrahmen, | |
| sondern eine Flut von Verfahren, die Polizei und Gerichte überlasten. | |
| Denn betroffen von der Strafverschärfung sind [2][einer Recherche des | |
| Politmagazins Panorama] zufolge auch Personen, die weder | |
| kinderpornografisches Material besitzen noch es verbreiten, darunter | |
| Eltern, Lehrer:innen, Schüler:innen. Etwa eine Mutter, die auf ein Video | |
| aufmerksam wird, [3][das in den sozialen Netzwerken der Kinder kursiert] | |
| und Jugendliche beim Sex zeigt. Sobald die Ermittlungsbehörden davon | |
| Kenntnis haben, müssen sie ermitteln und diese Fälle vor Gericht bringen. | |
| Eingestellt werden wegen „Nichtigkeit“ dürfen die Fälle nicht – mit der | |
| Folge, dass sich Richter:innen und Polizeibeamte die Haare raufen, wenn | |
| wieder so ein „Verbrechen“ auf ihrem Tisch landet. | |
| Das war damals – könnte man heute wohlwollend anmerken – von SPD und CDU | |
| sicher weder absehbar noch beabsichtigt. Insofern ist eine schärfere | |
| [4][Differenzierung im Gesetzestext] an dieser Stelle dringend notwendig. | |
| Denn [5][die echten, harten Fälle] [6][sexueller Gewalt an Kindern] gibt es | |
| ja nach wie vor. Und die gehören so hart bestraft, wie es das Gesetz | |
| vorsieht: je nach Fall mit bis zu 15 Jahren Höchststrafe. Das passiert | |
| allerdings nicht allzu häufig, Opfer erleben es vielfach so: Täter:innen | |
| erhalten geringe Strafen, viele werden freigesprochen, andere kommen mit | |
| einer Bewährungsstrafe davon. | |
| Das ist ein Skandal – und ein schwer zu lösendes Problem: Denn die | |
| Beweiskraft bei sexueller Gewalt an Kindern schwächt sich mit jedem Jahr, | |
| in dem dieses Verbrechen nicht angezeigt wird, ab. | |
| 14 Mar 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Gesetz-gegen-sexuelle-Gewalt-an-Kindern/!5720401 | |
| [2] https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Sogenannte-Kinderpornografie-Geset… | |
| [3] /Justizministerkonferenz-zu-Missbrauch/!5894484 | |
| [4] /Experte-ueber-Kinderrechte/!5744066 | |
| [5] /Prozess-wegen-Kinderpornografie/!5765159 | |
| [6] /Missbrauch-in-Wermelskirchen/!5858422 | |
| ## AUTOREN | |
| Simone Schmollack | |
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