# taz.de -- Urteil im Fall Wermelskirchen: Fast 15 Jahre Haft | |
> Ein IT-Experte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. | |
> Der Tatkomplex Wermelskirchen hatte Debatten um Datenschutz ausgelöst. | |
Bild: Der Angeklagte soll sich im Internet als Babysitter angeboten haben | |
KÖLN dpa/taz | Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den | |
Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft | |
verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht am Dienstag Sicherungsverwahrung | |
an. Dies entsprach ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft. | |
Der 45 Jahre alte Deutsche [1][hatte sich über Onlineplattformen als | |
Babysitter angeboten] und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen. | |
Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest. Im Prozess gestand er | |
die Taten und bezeichnete sie als „abscheulich“. | |
Dem Mann wurden mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder aus den | |
Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage | |
zufolge ein rund einen Monat altes Mädchen. | |
Die Aufdeckung des Falls hatte hohe Wellen geschlagen, weil er ähnlich wie | |
andere Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahre zu zahlreichen weiteren | |
Ermittlungsverfahren geführt hatte. Der Fall hatte auch [2][eine Debatte | |
darüber ausgelöst], ob Datenschutz [3][den Kinderschutz verhindert] oder ob | |
[4][die Sicherheitsbehörden nur bei der Auswertung bereits zugänglicher | |
Daten scheitern]. | |
Der Mann war im Dezember 2021 in einem Haus, das er zusammen mit seiner | |
Frau bewohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden. Ein | |
Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man | |
habe den Angeklagten damals am „offenen Computer“ verhaften wollen, um so | |
Zugriff auf die Videos von den Taten und auf die Sammlung von weiterer | |
Kinderpornografie zu erlangen. Während des Zugriffs hatte sich der Mann | |
gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden. | |
28 Feb 2023 | |
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