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# taz.de -- Urteil im Fall Wermelskirchen: Fast 15 Jahre Haft
> Ein IT-Experte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.
> Der Tatkomplex Wermelskirchen hatte Debatten um Datenschutz ausgelöst.
Bild: Der Angeklagte soll sich im Internet als Babysitter angeboten haben
Köln dpa/taz | Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den
Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft
verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht am Dienstag Sicherungsverwahrung
an. Dies entsprach ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der 45 Jahre alte Deutsche [1][hatte sich über Onlineplattformen als
Babysitter angeboten] und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen.
Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest. Im Prozess gestand er
die Taten und bezeichnete sie als „abscheulich“.
Dem Mann wurden mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder aus den
Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage
zufolge ein rund einen Monat altes Mädchen.
Die Aufdeckung des Falls hatte hohe Wellen geschlagen, weil er ähnlich wie
andere Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahre zu zahlreichen weiteren
Ermittlungsverfahren geführt hatte. Der Fall hatte auch [2][eine Debatte
darüber ausgelöst], ob Datenschutz [3][den Kinderschutz verhindert] oder ob
[4][die Sicherheitsbehörden nur bei der Auswertung bereits zugänglicher
Daten scheitern].
Der Mann war im Dezember 2021 in einem Haus, das er zusammen mit seiner
Frau bewohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden. Ein
Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man
habe den Angeklagten damals am „offenen Computer“ verhaften wollen, um so
Zugriff auf die Videos von den Taten und auf die Sammlung von weiterer
Kinderpornografie zu erlangen. Während des Zugriffs hatte sich der Mann
gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden.
28 Feb 2023
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