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# taz.de -- Bremens SPD und Grüne im Streit: Geh weg, Auto
> Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin
> kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach
> akzeptieren.
Bild: Für Mensch mit Hund reicht der gute Meter Gehweg hier in der Bremer Neus…
Die Gehwege in der Bremer Neustadt sind oft voll: Mülltonnen,
angeschlossene Fahrräder, Baustellen – und jede Menge Autos, die halb auf
der Straße, halb auf dem für Fußgänger*innen vorgesehen Weg parken.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bremen hat nun entschieden: Die
Verkehrsbehörde muss über den Antrag von Anwohner*innen, die ein
Einschreiten gegen das in der Praxis geduldete, aber [1][eigentlich
illegale Gehwegparken] in ihren Quartieren gefordert hatten, neu
entscheiden. Dabei räumen die Richter*innen der Verkehrsbehörde zwar
einen „Ermessensspielraum“ ein, stellen aber fest: Zugeparkte Gehwege
einfach so hinnehmen, das geht nicht. Das Urteil fiel bereits im September,
vor einer Woche [2][veröffentlichte das Gericht die Begründung] für die
Entscheidung.
Geklagt hatten Eigentümer*innen und Bewohner*innen von Häusern in
den Bremer Stadtteilen Neustadt, Findorff und Östliche Vorstadt. Wolfgang
Köhler-Naumann ist einer der Kläger*innen. Er wohnt in der Neustadt, hier
ist er auch mit seinen Enkel*innen unterwegs. „Mit Kinderwagen sind wir
teilweise gar nicht aus der Gartentür rausgekommen“, sagt er.
Auch jetzt, ein paar Jahre später, sei es gefährlich – wenn die Kinder zu
Fuß einfach zwischen den Autos verschwinden, oder wenn sie auf dem Rad auf
dem Bürgersteig unterwegs sind und an Rückspiegeln hängen bleiben, weil es
so eng ist. „Und wenn Müllabfuhr ist, müssen wir auf der Straße gehen.“
Auch der soziale Kontakt leide. „Man hat sich schon dran gewöhnt: Wenn man
mit Partnerin oder Partner unterwegs ist, geht man hintereinander.“
## Grüne Verkehrssenatorin lehnte Antrag ab
Die Kläger*innen zogen 2019 vor das Verwaltungsgericht, weil die Behörde
der Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) ihren Antrag abgelehnt hatte,
in dem die Betroffenen ein Einschreiten gegen das aufgesetzte Parken
fordern. [3][Das Verwaltungsgericht gab ihnen recht] und der Behörde den
Auftrag, sich erneut um den Antrag zu kümmern. Die Behörde legte Revision
ein. Nicht weil sie aufgesetztes Parken toll findet, sondern weil die
Entscheidung nicht nur Bremen, sondern ganz Deutschland betrifft.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun
„im Kern bestätigt, der Straßenverkehrsbehörde aber ein größeres Ermessen
bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen eingeräumt“, heißt es nun in der
Erklärung zum Urteil. Es stellt dabei fest: Gehwegparken ist laut
Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten – das Verbot werde in den Straßen
der Kläger*innen aber einfach missachtet, die Autos auf dem Gehweg „seit
Jahrzehnten weitestgehend“ geduldet. Und: Die Straßenverkehrsbehörde könnte
etwas dagegen tun. So weit, so bekannt.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass das Verbot des aufgesetzten
Parkens dem „Interesse der Allgemeinheit“ diene, aber auch dem Schutz von
Individuen, die den Gehweg nutzen. Letzteres ziehe aber nur, wenn eine
„unzumutbare Funktionsbeeinträchtigung des Gehweges“ vorliege.
Im Fall der Kläger*innen treffe das zu, „weil sich in ihren Straßen
durch das aufgesetzte Parken verbleibende nutzbare Restgehwegbreiten von –
zum Teil deutlich – weniger als 1,50 m auf annähend der gesamten Länge der
vorhandenen Gehwege ergeben und ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich
ist“. Ein schmaler Engpass, an dem sich Menschen vorbeiquetschen können,
reicht also nicht.
## Erfolg über Bremen hinaus
Die Marke von 1,50 Meter kommt aus dem Straßenverkehrsrecht, sagt Richter
Friedemann Traub, Sprecher des OVG. Genauer aus der Regel, wann
aufgesetztes Parken durch Schilder oder Linien erlaubt werden kann –
nämlich wenn diese Restgehwegbreite übrig bleibt. Die Kläger*innen
verlangen sogar eine freie Breite von 1,80 Meter, weil diese
„städtebaulich“ für Gehwege veranschlagt werde.
Die Behörde muss sich mit dem Thema nun befassen, kann das aufgesetzte
Parken nicht einfach weiter dulden, hat das Gericht entschieden. Das heiße
aber nicht, dass sie verpflichtet ist, dagegen vorzugehen: Es beschreibt im
Gegensatz zum Verwaltungsgericht einen Ermessensspielraum, je nach „Dauer
und Häufigkeit“ der Verstöße. Dabei solle bedacht werden, dass das
Gehwegparken eben gängige Praxis ist. Sollte die Behörde nun ein Konzept
entwickelt, dürfe darin priorisiert werden – je nachdem, wo die Gehwege am
schlimmsten vollgeparkt sind.
Kläger Köhler-Naumann hat zum OVG-Urteil gemischte Gefühle. „Das Gericht
hat eine Marke in unserem Sinne gesetzt, das ist ein klarer Erfolg.“ Ein
Erfolg sei auch, dass es aus der StVO den Individualschutz für
Fußgänger*innen ableite. Und: „Das Gericht fordert den Staat
unmissverständlich auf, tatsächlich zu handeln.“ Die Entscheidung gebe auch
anderen Gruppen in Deutschland „eine ausgezeichnete Argumentationslinie für
ihre Bemühen“.
Die Kehrseite: Das Urteil lasse völlig offen, was genau in den Straßen der
Kläger*innen passieren soll; dafür sorgt der eingeräumte
Ermessensspielraum. Dieser falle zwar weg, sagt Köhler-Naumann, wenn der
Staat das Problem einfach aussitze – aber ein erneuter Klageweg würde dann
wieder sehr lange dauern. Ob die Kläger*innen in Revision gehen oder ob
sie sich mit dem Erfolg zufriedengeben, werde man noch gemeinsam
entscheiden. Das Verfahren könnte dann letztinstanzlich beim
Bundesverwaltungsgericht landen.
## SPD-Innensenator hat eigenen Plan
Der Beirat im Bremer Stadtteil Findorff beschäftigt sich schon seit einigen
Jahren mit dem Parkdruck im Viertel, sagt Ulf Jacob (Grüne),
Beiratssprecher für Verkehr und stellvertretender Vorsitzender des Vereins
[4][„Klimazone Findorff“]. Schon 2019 habe der Beirat beschlossen,
Anwohnerparken einzuführen. Doch noch gilt es nicht. „Eine andere
Strategie wäre, einfach die Regeln umzusetzen“, sagt Jacob. Aber außer in
den zwei Wochen, in denen nebenan auf der Bürgerweide der Freimarkt
stattfindet, würde hier nicht kontrolliert werden.
In der zweiten Februarhälfte dieses Jahres fand eine denkwürdige
Beiratssitzung statt, in der eine knappe Mehrheit mit Stimmen von CDU, SPD
und FDP für einen von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) vorgestellten Plan
stimmte. Dabei gehöre das Thema zum Job von Verkehrssenatorin Schaefer,
sagt Jacob.
„Aber Mäurer gefiel das wohl nicht gut, also hat er ungefragt einen eigenen
Plan entwickelt.“ In der Präsentation, die der taz vorliegt, bezeichnet die
Innenbehörde die Pläne der Koalitionspartnerin als „kompromisslos“ und
„kostenintensiv“. Man selbst wolle „nicht alle jetzt auf dem Gehweg
parkenden Fahrzeuge“ entfernen, sondern einen schrittweisen Übergang
schaffen.
Doch was plant Schaefer eigentlich? Im November hat die
Mobilitätsdeputation der Bremischen Bürgerschaft zum künftigen Umgang mit
dem Gehwegparken einen Vier-Punkte-Plan beschlossen. Darin steht unter
anderem, dass das illegale Gehwegparken nach und nach aus den Quartieren
verschwinden soll. Je nach Situation würden manche Straßen dabei
priorisiert; bis März dieses Jahres sollen so „Straßen mit
Restgehwegbreiten unter 1,10 Meter bearbeitet werden“. Die verstärkten
Kontrollen sollen den Anwohner*innen mit einer Kommunikationskampagne
vermittelt werden, zu der Postwurfsendungen gehören.
Und was will Mäurer? In dem vom Beirat Findorff beschlossenen Plan wird
skizziert, dass Gehwegparken legalisiert werden könnte; durch weiße Linien
auf dem Bürgersteig, die garantieren sollen, dass auch mit parkenden Autos
eineinhalb Meter Gehweg übrig bleiben. Teilweise könnten dafür aber nur
Autos mit einer Breite von 1,90 Meter die Parkplätze nutzen. Lücken
zwischen den Parkreihen – zum Überqueren der Straße – sind auch eingeplan…
Die Idee, die Mäurer „Parkfrieden“ nennt, sei „behutsamer und
pragmatischer“ und lasse den Menschen „mehr Zeit zum Umdenken“.
Eine Sprecherin von Senatorin Schaefer schreibt der taz, dass man das
„Mäurer-Papier zum Zeitpunkt der Beiratssitzung“ zwar gekannt habe, es aber
weder zwischen den Ressorts abgestimmt noch vom Senat beschlossen sei. Für
eine Umsetzung gebe es entsprechend „keine Handlungsgrundlage“. Zumal es
nicht rechtskonform sei, schreibt sie weiter, und verweist auf ein
Gutachten, das ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt aus Berlin im
Auftrag der Klimazone Findorff inzwischen erstellt hat.
Mäurers Plan verstoße gegen die StVO, sagt der Gutachter Olaf Dilling der
taz. „Laut StVO kann in Einbahnstraßen nur auf einer Straßenseite
aufgesetztes Parken angeordnet werden, aber nicht wie von Mäurer vorgesehen
auf beiden Seiten.“
Auch werde vom Innenressort nicht bedacht, dass das Parken auf dem Gehweg
nicht einfach erlaubt werden kann, wenn sich auf der Straße viele
Verschlüsse befinden: Hydranten fürs Löschen oder Gas- und Wasserleitungen,
die im Brandfall abgestellt werden müssen. Das zu beachten, entgegnet die
Innenbehörde, liege jedoch in der Verantwortung der Autofahrer*innen. Es
sei verboten, selbst wenn das Parken auf einem Gehweg durch Schilder
erlaubt werde.
Für „unrealistisch“ hält Dilling zudem Mäurers Plan, das Parken nur für
Fahrzeuge bis 1,90 Meter Breite zu erlauben. „Mit Spiegeln sind die in der
Regel zwei Meter breit“, und diese behinderten schließlich Menschen mit
Rollator oder Rollstuhl. Der Vorschlag bringe also keine Entlastung, „weil
die Leute da gar nicht parken können oder es eben trotzdem tun und damit
wieder die Barrierefreiheit einschränken“.
Die von Mäurer geplante Restgehwegbreite von 1,50 Meter sei zudem „weit
davon entfernt, was man als barrierefreien Bürgersteig ansieht“, sagt
Dilling und verweist auf Gremien wie die Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen. „Kein zwingender Standard, aber gängige
Expertenmeinung“ sei eine Breite von 1,80 plus Sicherheitsstreifen.
Letztere puffere noch mal ab, wenn Baustellenschilder oder Mülltonnen auf
dem Gehweg stehen müssen.
Auch Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein kann nicht
ausschließen, dass es auch bei eineinhalb Meter Gehweg „zu Problemen im
Begegnungsverkehr kommen kann“. Rollstühle oder andere Hilfsmittel seien
unterschiedlich groß. Um ein sicheres Begegnen zu ermöglichen, benenne die
Bremer Richtlinie „zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des
öffentlichen Verkehrsraums“ daher ein Maß von 1,80 Meter, zuzüglich
Sicherheitsstreifen.
Doch auch das OVG spricht in seinem Urteil von einer Mindestbreite von 1,50
Meter. „Es geht hier um Menschen ohne Gehbehinderung“, versucht sich Anwalt
Dilling an einer Erklärung dafür. Er gehe davon aus, dass das Urteil an die
Klägergruppe angepasst ist. Tatsächlich steht im Urteil: „Auf eine
Beeinträchtigung von Kindern und Rollstuhlfahrern könnten sich die Kläger
mangels Zugehörigkeit zu diesen Gruppen nicht berufen.“
Frankenstein weist darauf hin, dass die Behörde bei der Umsetzung von der
vom Gericht festgestellten Mindestbreite durchaus nach oben hin abweichen
könne, ganz im Sinne der Barrierefreiheit.
Jacob stellt zum Gutachten fest: „Der Beirat wurde von Mäurer in ein
unsicheres Verfahren geschickt. Das habe ich noch nicht erlebt.“ Ob man in
Findorff künftig nun mit oder ohne Bewohnerparken gegen die vielen Autos
auf den Gehwegen angehen wird, sei unklar. Denn nicht nur die Bremer
Bürgerschaft, auch die Beiräte werden im Mai neu gewählt. Jacob hofft, dass
es noch eine Einigung gibt mit einem Vorschlag von beiden Behörden. „Das
muss gemeinsam laufen, sonst wird eine Umsetzung nicht gehen“ – denn
Schaefer plant, und Mäurers Ordnungsamt muss mitspielen.
## Der Wahlkampf beginnt
Das Gerichtsverfahren spielt zwar unter anderem in Findorff, behandelt aber
die Frage, ob die Verkehrsbehörde überhaupt etwas tun muss – und nicht, was
genau und in welchen Straßen. Ob die Verkehrsbehörde gegen das Urteil in
Revision geht, sei noch nicht entschieden. Man prüfe das, heißt es. Mit dem
im November beschlossenen Vier-Punkte-Plan gebe es jedoch schon genau jenes
Konzept, welches das OVG fordert. Das Urteil bestätige diesen Plan sogar.
Letzteres sieht auch Mäurer so. In seinen Augen widersprechen sich der Plan
des Senats und sein in Findorff beschlossener „Parkfrieden“ nicht. Mit der
Urteilsbegründung des OVG sei er „sehr zufrieden“. Das Gericht habe
„anerkannt, dass man angesichts begrenzter Ressourcen Schritt für Schritt
vorgehen muss“, schreibt er der taz. Auf der Grundlage des Urteils lasse
sich sein „Parkfrieden“ als Konzept gut umsetzen.
Blöd nur, dass da die Verkehrsbehörde nicht mitmachen möchte.
Doch was wäre, wenn die Behörde trotz Urteil gar nicht handelt? Etwa weil
das Ordnungsamt nicht genug kontrolliert, weil in der Behörde
Planer*innen fehlen oder weil das Ressort nach der Wahl im Mai politisch
anders ausgerichtet ist? „Unmittelbar vollstreckbar ist das Urteil nicht“,
erklärt OVG-Richter Traub. Allerdings steht in der Erklärung des Gerichts:
„Der Verweis auf ein Konzept wird aber die Ermessensentscheidung nur
solange tragen, wie dieses auch tatsächlich und nachvollziehbar umgesetzt
wird.“ Wenn die Behörde also nicht konkret tätig wird, erklärt Traub,
könnten die Kläger*innen wieder vor Gericht ziehen.
Das Thema hat es auch ins Wahlprogramm von SPD und Grünen geschafft.
Mäurers Partei will „gangbare und ordnungsgemäße Lösungen“ entwickeln, …
das Gehwegparken „zurückzudrängen, aber nicht auf einen Schlag übermäßig
viele Parkmöglichkeiten zu verhindern“. Im Programm von Schaefers Grünen
heißt es hingegen: „Wir wollen aufgesetztes Parken konsequent unterbinden.“
10 Mar 2023
## LINKS
[1] /Streit-um-Gehweg-Parken/!5908802
[2] https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1_LC_64_22…
[3] /Bremer-Gerichsturteil-zum-Gehwegparken/!5833805
[4] https://klimazone-findorff.de/
## AUTOREN
Alina Götz
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