Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Studie zu Diskriminierung in Sachsen: Kein Respekt und Nachteile im…
> Menschen werden am häufigsten aufgrund ihrer Erscheinung benachteiligt.
> Das zeigt eine neue Studie zu Diskriminierungserfahrungen in Sachsen.
Bild: Benachteiligt wegen Tatoos
Leipzig taz | Jede:r Zweite von mehr als 2.000 Befragten in Sachsen hat
bereits Erfahrungen mit Diskriminierung gemacht. Das geht aus einer
[1][Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung
(DeZIM-Institut)] hervor, die am Montag in Dresden vorgestellt wurde. Es
ist die erste Studie, die sich mit verschiedenen Diskriminierungsmerkmalen
in Sachsen beschäftigt – darunter ethnische Herkunft, Geschlecht, religiöse
Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, äußere Erscheinung, sozioökonomischer
Status, Alter oder Behinderung. Sie wurde vom sächsischen Justiz- und
Demokratieministerium in Auftrag gegeben.
Für die Studie wurden im Sommer 2021 Personen ab 16 Jahren zu ihren
[2][Diskriminierungserfahrungen] in den vorangegangenen zwei Jahren
befragt. Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass sich die
Diskriminierungserfahrungen in Sachsen kaum von bundesweiten Erfahrungen
unterscheiden.
45 Prozent derer, die Diskriminierung erlebt haben, gaben an, dass sie
aufgrund ihrer äußeren Erscheinung benachteiligt wurden, etwa wegen ihrer
Kleidung, ihrer Körpergröße, ihrer Tattoos und Piercings – vor allem aber
wegen ihres Körpergewichts.
42 Prozent der Befragten vermuteten, aufgrund ihrer Gestik und ihres
Verhaltens diskriminiert worden zu sein. 39 Prozent aufgrund ihres Alters
und 33 Prozent aufgrund ihres sozioökonomischen Status. Danach folgen die
Merkmale Behinderung (31 Prozent), religiöse Zugehörigkeit (20 Prozent),
Geschlecht (18 Prozent), Sprechweise (18 Prozent), [3][rassistische
Zuschreibungen (16 Prozent)] und sexuelle Orientierung (15 Prozent).
Mehrfachnennungen waren möglich.
## Antidiskriminierungsgesetz enthält äußere Erscheinung bislang nicht
Der am häufigsten genannte Grund für Diskriminierung, die äußere
Erscheinung, ist bisher nicht im Antidiskriminierungsgesetz als Merkmal
aufgeführt – ebenso wenig wie der sozioökonomische Status oder die eigene
Gestik. Das heißt, wer aufgrund dieser Merkmale zum Beispiel im Berufsleben
benachteiligt wird, kann dagegen nicht klagen.
Die Studienautor:innen fragten außerdem nach den Lebensbereichen, in
denen die Befragten diskriminiert wurden. Fast jede zweite Person, die in
den vorangegangenen zwei Jahren Kontakt zu Bildungseinrichtungen hatte,
berichtete von Diskriminierung. Knapp ein Drittel gab an, im Berufsleben
Diskriminierung erlebt zu haben. [4][Ämter und Behörden] wurden von einem
Viertel der Befragten als Orte für Diskriminierung genannt. Ebenfalls ein
Viertel berichtete, in Kontakt mit der Polizei benachteiligt worden zu
sein. Bei der Justiz liegt der Anteil mit 29 Prozent noch höher.
Am häufigsten erlebten die Studienteilnehmer:innen Formen der
sozialen Herabwürdigung: Jeweils 29 Prozent haben es mindestens einmal
erlebt, dass sie angestarrt wurden oder ihnen ihre Intelligenz abgesprochen
wurde. 28 Prozent berichteten, hinsichtlich ihrer eigenen Leistungen
abgewertet worden zu sein.
16 Prozent der Befragten haben zwischen 2019 und 2021 mindestens einmal
sexuelle Belästigungen erlebt, 9 Prozent körperliche Gewalt und 7 Prozent
sexualisierte Gewalt erfahren.
Wie die sächsische Bevölkerungsbefragung zeigt, kommt es nicht nur in den
größeren Städten wie Leipzig, Dresden und Chemnitz zu Diskriminierung,
sondern auch im ländlichen Raum.
Um valide Aussagen über die Diskriminierungserfahrungen von kleinen
gesellschaftlichen Gruppen in Sachsen treffen zu können – etwa von queeren
Personen oder Menschen mit Migrationsgeschichte –, haben die
Studienautor:innen im Frühjahr und Sommer 2021 noch eine zweite
Befragung durchgeführt, die sich explizit an Menschen mit
Diskriminierungserfahrungen richtete.
## Anstieg von antiasiatischem Rassismus
Knapp 1.500 Menschen nahmen daran teil. Die zweite Befragung zeigt, dass
queere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die von
rassistischen Zuschreibungen betroffen sind, ein hohes
Diskriminierungsrisiko in Sachsen haben. „Während der Pandemie haben zudem
besonders Alleinerziehende und Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören,
verstärkt Diskriminierung erfahren. Viele Betroffene berichteten zudem von
einem Anstieg von antiasiatischem Rassismus“, teilte Sabrina Zajak vom
DeZIM-Institut am Montag mit.
Die sächsische Landesbeauftragte für Antidiskriminierung, Andrea Blumtritt,
sagte: „Diskriminierungserfahrungen können für Betroffene neben materiellen
Nachteilen, wie zum Beispiel einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung nicht zu
bekommen, auch mit gravierenden emotionalen und gesundheitlichen Folgen
einhergehen“. Darüber werde noch zu wenig gesprochen. „Die
gesellschaftliche Sensibilität für Diskriminierung zu erhöhen und den
Diskriminierungsschutz in Sachsen mit geeigneten Maßnahmen zu stärken –
darauf wird der Fokus der weiteren Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen
liegen.“
20 Feb 2023
## LINKS
[1] https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748936312.pdf?download_full_pdf=1…
[2] /Antidiskriminierungsgesetz/!5907887
[3] /Rassistische-Diskriminierung-in-Behoerde/!5888164
[4] /Rassistische-Diskriminierung-in-Behoerde/!5888164
## AUTOREN
Rieke Wiemann
## TAGS
Diskriminierung
Sachsen
Vorurteile
Studie
Antidiskriminierungsstelle
Sexualisierte Gewalt
Übergewicht
Vornamen
Polizei
Feminismus
Schwerpunkt AfD in Berlin
Diskriminierung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Übergriffige Fragen von Fremden: Google doch!
Einen in Deutschland außergewöhnlichen Namen zu haben, ermutigt Menschen
dazu, intimste Fragen zu stellen. Unsere Autorin weiß, wovon sie spricht.
Studie zu Rassismus in der Polizei: Mehr als nur Einzelfälle
Lange wurde über die Polizeistudie gestritten, seit zwei Jahren geforscht.
Nun liegen erste Ergebnisse vor – die teils bedenklich sind.
Equal-Pay-Urteil: Billigste Ausrede gilt nicht mehr
Dank des Urteils kann ein Arbeitgeber Ungleichbezahlung nicht mehr mit
„Verhandlungsgeschick“ des Mannes rechtfertigen. Ein Schlupfloch ist
gestopft.
Nach rassistischer Attacke auf Frauen: Geldstrafe für AfD-Politiker
Kai Borrmann wurde wegen Beleidigung und einer Beißattacke verurteilt. Er
ist Partner der Soziologin Koppetsch, die als AfD-Erklärerin gilt.
Antidiskriminierungsgesetz: Appell an Ataman
Wer rassistisch oder ableistisch diskriminiert wird, kann in Deutschland
klagen. Ein Bündnis sieht Lücken und fordert eine Neuerung des Gesetzes.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.