| # taz.de -- Fünf Jahre Istanbul-Konvention: Frauenschutz beginnt bei Männern | |
| > Die Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen sind in der Istanbul-Konvention klar | |
| > formuliert. Jetzt müssten sie nur noch konsequent umgesetzt werden. | |
| Bild: Hunderte Menschen demonstrieren am 25. November in München gegen Sexismu… | |
| Am 1. Februar vor fünf Jahren trat die Istanbul-Konvention in Deutschland | |
| in Kraft. Bislang unter Vorbehalt, gilt seit diesem Mittwoch das | |
| „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen | |
| Frauen und häuslicher Gewalt“ uneingeschränkt. Gut, eigentlich. Doch: Eine | |
| [1][wirkliche Strategie zur Umsetzung] gibt es in Deutschland nicht. Seit | |
| 2018 sind einzelne Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt umgesetzt worden, | |
| zuletzt die Einrichtung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle für | |
| geschlechtsspezifische Gewalt sowie [2][eine Studie des BKA], die Einblicke | |
| über das sogenannte Dunkelfeld geben soll. Die unabhängige | |
| Expert:innenkommission GREVIO sah aber vor allem große Defizite: Es | |
| mangele nicht nur an Unterstützung von Frauen mit Fluchterfahrung, sondern | |
| es fehlten auch sowohl eine staatliche Koordinierungsstelle als auch | |
| angemessene finanzielle Ressourcen. | |
| Eigentlich gibt die Istanbul-Konvention den Maßnahmenkatalog gut vor, die | |
| Bundesregierung müsste ihn nur abarbeiten. Dabei könnte die Einrichtung | |
| einer staatlichen Koordinierungsstelle alle anderen Punkte nach sich | |
| ziehen. Dazu gehört, dass genügend [3][Frauenhausplätze] geschaffen werden: | |
| Es fehlen rund 15.000. Auf diesen Notstand weisen Feminist:innen und | |
| Gewaltschutzexpert:innen seit Jahren hin. | |
| Wichtig wäre auch mehr [4][Prävention]. Viele Angebote richten sich | |
| explizit an Frauen. Doch wenn [5][die Gewalt stattgefunden hat], ist es | |
| bereits zu spät: Es braucht [6][Anti-Gewalt-Angebote für Männer] sowie | |
| [7][Fortbildungen bei Polizei] und Justiz. Dazu gehört auch, dass das | |
| Umgangsrecht des Vaters nicht den Gewaltschutz der Mutter aushebeln darf. | |
| Viel zu häufig darf der Vater das Kind sehen, auch wenn dadurch Gefahr für | |
| die Mutter besteht. Nach Vorgaben der Istanbul-Konvention dürfte das nicht | |
| passieren. [8][Auch Femizide hätten so in Deutschland] womöglich verhindert | |
| werden können. | |
| Sicher hat die vergangene Bundesregierung einiges verschleppt, was die | |
| jetzige aufarbeiten muss. Aber die Maßnahmen sind in der | |
| Istanbul-Konvention klar ausformuliert, sie müssten nur noch umgesetzt | |
| werden. | |
| 1 Feb 2023 | |
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| [5] /BKA-Zahlen-zu-Gewalt-gegen-Frauen/!5893893 | |
| [6] https://maenner-contra-gewalt.de/ | |
| [7] /Corona-und-haeusliche-Gewalt/!5675965 | |
| [8] /Femizide-in-Deutschland/!5893403 | |
| ## AUTOREN | |
| Nicole Opitz | |
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