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# taz.de -- Niedersachsen bremst Flussvertiefungen: Behaltet euren Schlick gern…
> Der rot-grüne Koalitionsvertrag kündigt Gegenwehr gegen
> Schlickverklappungen aus Hamburg an. Dort motzt die Hafenwirtschaft.
Bild: Die Fahrrinne der Weser zu vertiefen ist geplant. Niedersachsen will Klag…
BREMEN taz | Flüsse ausbaggern – nicht mit uns! Die Botschaft sendet
Niedersachsens rot-grüner Koalitionsvertrag an die Stadtstaaten Bremen und
Hamburg. Und sogar in Bezug auf die Ems, die regelmäßig für die
Kreuzfahrtschiffe der Meyer-Werft zurechtgemacht wird, hat man
festgeschrieben, dass künftig Fahrrinnenvertiefungen nur im Einklang mit
Europarecht bewilligt werden sollen.
Schwierig: Die [1][Wasserrahmenrichtlinie der EU sieht vor], dass sich der
Zustand der Flüsse und Seen verbessern muss. Kämpferisch klingen die
Ausführungen in Richtung Bremer und Hamburger Hafenwirtschaft: „Die neunte
Elbvertiefung ist ökologisch gescheitert“, konstatiert der Vertrag.
Während die durch sie verursachten „enorm gestiegenen Baggergutmengen“ in
den schwarz-roten Regierungsvereinbarungen kein Thema waren, will man nun
bei der Verklappung des Schlicks aus der Elb-Fahrrinne nicht mehr
mitspielen. Gegen die Nutzung der Vogelinsel Scharhörn als Sedimentklo
werde man sogar „nötigenfalls rechtliche Schritte einleiten“.
Der Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg (UVHH), Gunther Bonz,
hat die Ankündigung laut dpa umgehend als unfreundlichen Akt gewertet. Ob
Niedersachsen hier klageberechtigt wäre, ist zwar unklar.
## Gesetz gegen die Bürger*innen
Strittig ist aber auch der staatsrechtliche Status der Insel vor Cuxhaven:
Zwar beansprucht Hamburg sie seit 1961, doch der Vertrag, der diese
Veränderung der Ländergrenzen fixiert, hätte [2][laut Artikel 29 des
Grundgesetzes als Maßnahme zur Neugliederung des Bundesgebietes per
Volksentscheid bestätigt] und dann in ein Bundesgesetz überführt, also von
Bundesrat und Bundestag beschlossen werden müssen. Ist nie passiert.
Eine 180-Grad-Wende stellen die Ausführungen zur Weser dar: SPD und CDU
hatten 2017 noch angekündigt, das, was Baggerfreunde „Fahrrinnenanpassung“
nennen, „bis Brake“ voranzutreiben. Die neue Regierung will hingegen
Widerstand gegen die Pläne ermöglichen, etwa durch Umweltverbände und
Bürger-Inis.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2016 den damaligen
[3][Planfeststellungsbeschluss zur Weservertiefung als rechtswidrig
kassiert hatte], hatte der damalige Bundesverkehrsminister Andi Scheuer
(CSU) kurzerhand den Rechtsrahmen geändert. Dieses
„Maßnahmenvorbereitungsgesetz“ [4][dient dazu, den Widerspruch gegen
spezielle Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu torpedieren] – darunter auch
die Weservertiefung.
Nur das Bundesverfassungsgericht könnte sie noch stoppen, wenn nachzuweisen
ist, dass sie unmittelbar jemandes Grundrechte verletzt. „Wir werden
beantragen, die Vertiefung der Unterweser aus dem
Maßnahmenvorbereitungsgesetz herauszunehmen“, heißt es nun. Geschieht das,
hätten auch die anerkannten Umweltverbände wieder die Möglichkeit, ganz
regulär gegen die Maßnahme zu klagen – vorm Verwaltungsgericht.
3 Nov 2022
## LINKS
[1] https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie#undefined
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
[3] https://www.bverwg.de/110816U7A1.15.0
[4] https://www.gesetze-im-internet.de/magvg/BJNR064000020.html
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
## TAGS
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Hamburger Hafen
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Ems
Umweltbehörde Hamburg
Dorothee Stapelfeldt
Lesestück Recherche und Reportage
Schwerpunkt Klimawandel
Bremen
Weservertiefung
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