| # taz.de -- Regelungen für Drittstaatler aus Ukraine: Senat nur mit halber Lö… | |
| > Berlins Landesregierung bleibt hinter ihrem Anspruch zurück. Die | |
| > Aufenthaltsreglung für Studierende greift zu kurz, andere Gruppen bleiben | |
| > ganz außen vor. | |
| Bild: Viele Studierende aus Drittstaaten werden wohl kaum von der Regel profiti… | |
| Erneut ist der Senat hinter den Erwartungen zurückgeblieben, die man an ein | |
| Regierungsbündnis mit links-grüner Beteiligung haben darf: Aller | |
| Menschenrechtsrhetorik zum Trotz wird es in Berlin [1][keine rechtliche | |
| Gleichstellung von Ukrainer*innen und Geflüchteten aus Drittstaate]n | |
| geben – obwohl sie alle aus demselben Krieg geflohen sind. Doch während die | |
| einen, der EU sei Dank, sofort zwei Jahre Aufenthaltsgenehmigung samt | |
| Arbeitserlaubnis und Recht auf Sozialhilfe bekommen, will man die anderen – | |
| Studierende und Arbeiter*innen aus Drittländern – offenbar möglichst | |
| loswerden. | |
| Anders kann man [2][die neue Übergangsregelung kaum verstehen], denn durch | |
| sie werden es kaum Menschen schaffen, das Recht auf einen längeren | |
| Aufenthalt zu bekommen. Schon allein, weil der Senat ihnen nur ein halbes | |
| Jahr Zeit gibt, um einen Studienplatz in Deutschland nachzuweisen. Das | |
| reicht in der Regel nicht, um Deutschkenntnisse auf Niveau C1 zu erreichen, | |
| was meist für ein Studium notwendig ist. Auch die Anerkennungsverfahren für | |
| im Ausland erworbene Qualifikationen sind oft länger. Und vielen fehlen | |
| Dokumente, die sie bei der Flucht zurücklassen mussten. | |
| Ein weiteres Manko: Die Senatsregelung gilt überhaupt nur für Studierende. | |
| Arbeitnehmer*innen oder Geschäftsleute aus Drittstaaten hingegen | |
| erhalten nicht einmal diese kleine Chance. Ab 1. September droht ihnen | |
| damit das Abrutschen in die Illegalität und damit später sogar die | |
| Abschiebung. Es sei denn, sie können nachweisen, dass für sie eine | |
| „dauerhafte und sichere Rückkehr in ihr Herkunftsland unzumutbar ist“, wie | |
| es [3][in der entsprechenden EU-Verordnung] heißt. | |
| Um diesen Passus wird es bald viel gehen, wenn das Landeseinwanderungsamt | |
| (LEA) über die Anträge auf Aufenthalt von Drittstaatlern entscheidet. Aber | |
| was heißt das genau, was wird als „unzumutbar“ angesehen werden? Die EU hat | |
| vorgegeben, dass bei der Beurteilung, ob jemandem eine Rückkehr zugemutet | |
| werden kann, nicht nur die Verhältnisse im Heimatland betrachtet werden | |
| sollten – also ob dort bewaffnete Konflikte und „dauerhafte Gewalt“ | |
| herrschen. Berücksichtigung finden sollten auch individuelle Umstände, etwa | |
| ob die betreffende Person „bedeutsame Verbindungen“ in die Ukraine hat. | |
| Die Linken-Abgeordnete Elif Eralp versichert nun, dass der Senat dazu eine | |
| großzügige Regelung beschlossen hat. Dies wäre in der Tat ein Pluspunkt, | |
| der die kleinkarierte Unterscheidung von Studierenden und | |
| Arbeiter*innen wettmachen könnte. Diese Regelung muss das LEA aber auch | |
| umsetzen – für Großzügigkeit war es bisher nicht bekannt. | |
| 16 Aug 2022 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Kriegsfluechtlinge-aus-der-Ukraine/!5873795 | |
| [2] /Aufenthaltsrecht/!5871849 | |
| [3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022D0382 | |
| ## AUTOREN | |
| Susanne Memarnia | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Krieg in der Ukraine | |
| Berlin | |
| Schwerpunkt Flucht | |
| Bleiberecht | |
| Schwerpunkt Flucht | |
| Schwerpunkt Krieg in der Ukraine | |
| Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) | |
| Schwerpunkt Flucht | |
| Schwerpunkt Flucht | |
| Schwerpunkt Krieg in der Ukraine | |
| Schwerpunkt Flucht | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Ukraineflüchtlinge in Not: Zwei Jahre im Ungewissen | |
| Viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit anderer Staatsbürgerschaft | |
| haben bis heute keinen sicheren Aufenthalt. Das macht ihnen zu schaffen. | |
| Rechte ukrainischer Geflüchteter: Aufenthaltsstatus unsicher | |
| Drittstaatsangehörige aus der Ukraine erhalten nur unter bestimmten | |
| Voraussetzungen Schutz in Deutschland. Vielen könnte die Abschiebung | |
| drohen. | |
| Wohnsituation von Geflüchteten: Mehr als fünf Jahre im Heim | |
| Familie Hejazi könnte längst raus aus der Container-Unterkunft und eine | |
| eigene Wohnung beziehen. Doch sie finden einfach keine Wohnung. | |
| Ukraine-Flüchtlinge in Berlin: „Nicht genug Zeit“ | |
| Der Beschluss des Berliner Senats zu Flüchtlingen aus Drittstaaten ist | |
| unzureichend, sagt Juliane Gebel von den BIPoC Ukraine & Friends in | |
| Germany. | |
| Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Monate auf heißen Kohlen | |
| Drittstaatler aus der Ukraine warten bis heute auf ein Bleiberecht. Der | |
| Senat plant nun eine Regelung, doch auch die bietet wohl keine | |
| Gleichstellung. | |
| SPD-Politiker über Geflüchtete: „Sie fliehen vor demselben Krieg“ | |
| Hakan Demir kritisiert die Ungleichbehandlung von Menschen, die ohne | |
| ukrainischen Pass aus der Ukraine fliehen. Er fordert für sie gleichen | |
| Schutz. | |
| Ungleichbehandlung von Geflüchteten: „Das ist Rassismus“ | |
| Ukrainische Geflüchtete haben viel mehr Rechte als andere Flüchtlinge. Die | |
| feministischen Zentren Berlins fordern ein Ende dieser Ungleichbehandlung. |