# taz.de -- Aufenthaltsrecht: Studierende bekommen 6 Monate | |
> Senat gibt Ukraine-Flüchtlingen aus Drittstaaten, die im Land studiert | |
> haben, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht. | |
Bild: Geflüchtete aus der Ukraine kommen am Berliner Hauptbahnhof an | |
BERLIN taz | Studierende aus der Ukraine, die weder ukrainische noch | |
EU-Staatbürger*innen sind, bekommen in Berlin ein „vorläufiges | |
Aufenthaltsrecht“, eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, für ein halbes | |
Jahr. Dies hat der Senat am Dienstag beschlossen. „Damit werden die | |
Menschen in die Lage versetzt, ihr Studium in Berlin weiterzuführen oder | |
sich auf die Fortsetzung ihres Studiums vorzubereiten“, heißt es in einer | |
Pressemitteilung der Senatskanzlei. | |
[1][Ein Beschluss dieser Art war notwendig geworden,] weil die | |
Übergangsregelung der Bundesregierung, nach der Kriegsflüchtlinge aus der | |
Ukraine sich visumsfrei in Deutschland aufhalten dürfen, Ende August | |
ausläuft. Bislang ist auf Bundesbene nicht geregelt, wie anschließend mit | |
den Drittstaatlern umgegangen wird. | |
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die [2][Initiative CUSBU], die | |
sich um BIPoCs (Black, Indigenous and People of Colour) aus der Ukraine | |
kümmert, sowie der Berliner Flüchtlingsrat und die Integrationsbeauftragte | |
des Senats, haben immer wieder eine rechtliche [3][Gleichstellung von | |
Ukrainer*innen und Drittstaatler*innen] gefordert, da sie ja | |
gleichermaßen aus dem Krieg fliehen mussten. | |
Nora Brezger vom Flüchtlingsrat kritiserte den Senatsbeschluss daher als | |
ungenügend, zumal er nur für Studierende, nicht aber für | |
Arbeitnehmer*innen und Geschäftsleute gelten soll. Elif Eralp, | |
Abgeordnete der Linksfraktion, verteidigte den Beschluss dagegen: Zwar habe | |
ihre Fraktion 12 Monate Fiktionsbescheinigung gefordert statt 6 und dies | |
auch für Arbeitnehmer*innen. Man habe aber dafür erreicht, dass die | |
Anwendung des Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge für Drittstaatler | |
insgesamt „großzügig“ angewandt wird, „das heißt bei der Prüfung, ob | |
Drittstaatsangehörige sicher zurück kehren können, wird auch | |
berücksichtigt, ob eine starke Bindungen in die Ukraine besteht“, so Eralp | |
zur taz. | |
16 Aug 2022 | |
## LINKS | |
[1] /Kriegsfluechtlinge-aus-der-Ukraine/!5873795 | |
[2] https://www.cusbu.de/home | |
[3] /Drittstaatsangehoerige-in-Deutschland/!5874408 | |
## AUTOREN | |
Susanne Memarnia | |
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