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# taz.de -- Prozess gegen Autobahn-Blockierer: Klebrige Angelegenheit
> Nils R. steht vor Gericht, weil er sich auf eine Straße geklebt hat. Was
> wiegt mehr – die Not des Klimas oder die Nötigung von Berufspendlern?​
Gleich nach Beginn des Prozesses liest der zwanzigjährige Nils R. eine
persönliche Erklärung von einem Blatt Papier ab: „Vor nur wenigen Monaten
hätte ich es mir nicht vorstellen können, in meinem Leben mal vor Gericht
zu stehen“, sagt der Klimaaktivist am Dienstag vor dem Jugendrichter des
Amtsgerichts Berlin-Tiergarten.
Der Philosophiestudent aus Leipzig, mit einem Bartflaum auf der Oberlippe,
angeklagt wegen einer von der Gruppe „Letzte Generation“ organisierten
Autobahnblockade, wirkt nicht wie ein überzeugter Revolutionär, sondern
eher wie ein nervöser junger Mann. Seine Erklärung liest er mit monotoner
Stimme und nicht besonders laut vor. Hier vor Gericht und im Mittelpunkt zu
stehen, scheint ihm sichtlich unangenehm zu sein.
Und doch sind die Worte, die er vorliest, klar: Er habe in „angenehmer
Ignoranz“ gelebt, den „menschengemachten Klimawandel“ verdrängt, sich nur
Gedanken um seine persönliche Zukunft gemacht – bis er sich doch mal mit
dem Klima beschäftigt habe, mit Hungerkatastrophen, Waldbränden,
Überschwemmungen. „Ich konnte nicht mehr einfach so weitermachen wie
bisher“, sagt R. „Was bringt es mir, auf meine Lebensträume hinzuarbeiten,
wenn wir auf eine Welt zusteuern, in der Lebensträume irrelevant sein
werden?“
Die Klimabewegung habe viel erreicht, aber nicht genug, sagt er. R. steht
dazu, dass er die Autobahn blockiert hat. Er sagt: „Es tut mir leid, dass
wir stören müssen, aber wir müssen stören.“ Noch mehr jedoch tue es ihm
leid, „dass die Bundesregierung weiterhin nicht unserer Lage entsprechend
handelt.“
Nils R. ist der erste aus der Gruppe „Aufstand der Letzten Generation“, der
in Berlin wegen Straßenblockaden vor Gericht steht. Er blockierte zusammen
mit sechs weiteren Aktivist*innen Ende Juni um acht Uhr morgens eine
Zufahrt der Stadtautobahn in Berlin-Wedding, der meistbefahrenen Autobahn
Deutschlands. Seine linke Hand klebte er dafür mit Sekundenkleber auf der
Straße fest und harrte vor genervten Autofahrenden aus, bis Polizisten den
Kleber mehr als eine Stunde später schließlich mit Öl lösten und R.
wegtrugen. Komplett frei war die Zufahrt wieder nach rund anderthalb
Stunden.
Allerdings, und dies wird beim Urteil noch eine Rolle spielen, hatten sich
nicht alle der Klimaschützer festgeklebt, sodass eine der drei blockierten
Spuren bereits nach zehn Minuten wieder frei war und der Verkehr langsam
abfließen konnte. Das sei mittlerweile Teil jedes Aktionskonzeptes, um die
Durchfahrt von Krankenwagen zu gewährleisten, sagt R. Am Ende wird R. nach
mehrstündiger Verhandlung nach Jugendstrafrecht zu 60 Stunden
Freizeitarbeit wegen Nötigung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Gekommen sind in den Gerichtssaal auch eine Handvoll weitere
Klima-Aktivist*innen, die den Prozess ohne Störaktion überwiegend ruhig und
hinter Masken mit Logos und Slogans der Letzten Generation verfolgen. In
den Prozesspausen stehen sie bei dem Angeklagten, klopfen ihm auf die
Schulter und stärken ihm den Rücken.
## Schon 131 Verfahren anhängig
Zu der öffentlichen Verhandlung ist es gekommen, weil R. Einspruch gegen
einen Strafbefehl wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
der Staatsanwaltschaft eingelegt hat. Dabei ist das Verfahren von R. nur
eines von bisher 131 wegen der Autobahnblockaden in Berlin. Carla Hinrichs,
Sprecherin der Letzten Generation, hat angekündigt, dass die
Aktivist*innen in fast allen Verfahren [1][Einsprüche einlegen wollen]
– auch um die Prozesse als Bühne zu nutzen. In 66 Fällen sind bisher
Strafbefehle ausgesprochen worden, in 24 Verfahren liegt schon ein
Einspruch vor.
Man könnte also sagen: Nachdem die Autobahnen blockiert wurden, werden nun
Gerichte blockiert. Gerichtssprecherin Lisa Jani sagt nach dem Prozess,
dass künftig mit vielen dieser Fälle zu rechnen sei.
Die [2][Letzte Generation] hat sich als radikalere Variante der „Fridays
for Future“-Bewegung gegründet. Ihr Motto lautet: „Wir sind die erste
Generation, die den beginnenden Klimakollaps spürt, und die letzte
Generation, die noch etwas dagegen tun kann.“ Die zunächst kleinere Gruppe
machte erstmals mit einem Hungerstreik im Bundestagswahlkampf auf sich
aufmerksam und erzwang ein Gespräch mit dem gerade gewählten Bundeskanzler
Olaf Scholz – nachdem einige Aktivist*innen zusammengebrochen waren und
ins Krankenhaus gebracht werden mussten.
Ihre Aktionen laufen friedlich ab, aber ansonsten riskieren die
Aktivist*innen viel: Sie nehmen Festnahmen in Kauf, mögliche Strafen,
Wut und Gewalt von Blockierten und der Polizei, riskieren ihre Gesundheit
und ihre Zukunft. Sie verlegen eine symbolische Pipeline vor das
Wirtschaftsministerium, verspritzen Kunstöl und -blut und versuchen gar,
Gaspipelines zu sabotieren.
Zuletzt kleben sie sich an die Rahmen von Gemälden in Museen an oder
stürmen beim [3][Bundesliga-Topspiel] den Platz, um sich an den Torpfosten
zu ketten. Zum Ablauf des 9-Euro-Tickets wollen die Aktivist*innen
kollektiv ohne Fahrschein fahren.
Die Letzte Generation erhält nach eigenen Angaben bundesweit regen Zulauf.
Mittlerweile sollen sich rund fünfhundert Menschen beteiligen. Aktionen gab
es mittlerweile rund zweihundert, die Mehrheit davon in Berlin, aber auch
in zweiundzwanzig weiteren Städten.
## Maximale Aufmerksamkeit, minimale Zustimmung
Ihr Ziel ist die maximale Aufmerksamkeit – zur Not auf Kosten anderer, etwa
der morgendlichen Pendler, die wegen ihnen zu spät zur Arbeit kommen. Genau
damit stoßen ihre Sitzblockaden auf Straßen auf großen öffentlichen
Widerhall und regen nicht nur eine Debatte über Protestformen an, sondern
auch über die Verschwendung von Lebensmitteln. Die Aktivist*innen
hatten bei ihren Blockaden nämlich auch schon ein
Lebensmittel-Retten-Gesetz gefordert und noch frische, aber von
Supermärkten weggeworfene Lebensmittel auf die Straße gekippt.
Im Frühjahr und im Juni nervte die Letzte Generation beinahe täglich
Autofahrer*innen und produzierte öffentlichkeitswirksame Bilder und
viel Unverständnis. Einige Autofahrer rissen gar Blockierer von der Straße.
Zwischenzeitlich wurde es zur Paradedisziplin mancher Medien, [4][genervte
Autofahrer zu interviewen]. Allgemeiner Tenor: Was gegen Klimawandel tun
ist richtig, aber doch nicht so! Kurzum: Der Protest ist schwer
vermittelbar.
Die Letzte Generation aber will gar nicht vermittelbar sein, wie der
Aktivist Lars Werner kürzlich in einem [5][Streitgespräch] sagte.
Lösungswege und Verantwortlichkeiten für die Klimakrise hätte die
Klimabewegung hinreichend und seit Jahrzehnten herausgearbeitet. Allein: Es
passiere zu wenig. Deswegen müsse man „sich dem System in den Weg stellen“,
wie Lars Werner sagt. Er wolle auch im Herbst wieder „über Wochen die
Straßen in Berlin und ganz vielen anderen Städten lahmlegen, damit wir in
den Notfallmodus schalten“.
Werner hat seine Arbeit als Psychologe in einer Praxis für Kinder- und
Jugendpsychiatrie für den Vollzeitaktivismus aufgegeben, sagt er. Er lebe
von Spenden und Erspartem. Auch er hat gerade seinen Strafbefehl bekommen,
will Einspruch einlegen und vor Gericht sehen, auf welcher Seite der
Richter steht. „Urteile werden keine abschreckende Wirkung für uns haben,
darüber machen wir uns ja vorher Gedanken“, sagt Werner. Zur Not will er
ins Gefängnis gehen.
Seitdem er sich an Blockaden beteilige, fühle er sich selbstwirksam, habe
er angesichts der Klimakrise viel weniger Ohnmachtsgefühle. Werner habe
eigenhändig Pipelines abgedreht, das habe aber kaum jemanden interessiert.
Am Frust der blockierten Autofahrer*innen käme hingegen niemand
vorbei, sagt Lars Werner. „Wir haben mit 24 Menschen Straßen blockiert und
haben eine nationale Debatte ausgelöst über Essen retten bis in die
Ministerien hinein.“
## Einfach nur rechtswidrig?
Das stimmt allerdings: Bundeslandwirtschaftsminister [6][Cem Özdemir
(Grüne) entgegnete], dass er an geeigneten Maßnahmen gegen die
Lebensmittelverschwendung mit Hochdruck seit Dezember arbeite, man aber
dafür keine Krankenwagen aufhalten müsse. Diskutiert wurden auch die
Legitimität der Aktionsform. So wies Bundesj[7][ustizminister Marco
Buschmann] (FDP) seine Kabinettskollegin vom Umweltressort Steffi Lemke
(Grüne) öffentlich zurecht, nachdem diese Verständnis für das Anliegen der
Blockierenden geäußert hatte. Buschmann twitterte: „Ziviler Ungehorsam ist
im deutschen Recht weder Rechtfertigungs- noch Entschuldigungsgrund.
Unangemeldete Demos auf Autobahnen sind und bleiben rechtswidrig.“
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) forderte ein
härteres und schnelles Durchgreifen, die Polizeigewerkschaft GdP sprach von
„Geiselhaft“ der Autofahrer, die extrem rechte AfD gleich von Terror.
Demgegenüber hält der [8][Verfassungsrechtler von der Uni Erfurt Tim Wihl]
friedliche Sitzblockaden für eine Protestform von höchsten demokratischen
Weihen – als Ausdruck eines zivilgesellschaftlichen Korrektivs und
„ungezähmten“ Ausdruck des demokratischen Prinzips, die
verfassungsrechtlich auch legitim sein können.
Wihl kritisiert, dass der Bundesjustizminister entscheidende Details
unterschlägt: „Es gibt beim Nötigungsparagrafen die zwingende
Verwerflichkeitsprüfung, um zu prüfen, ob die Handlung wirklich
rechtswidrig ist.“ Die Aktion nur strafrechtlich zu bewerten, sei falsch,
sagt Wihl: „Da ist Buschmann auf Abwegen. Er als Justizminister müsste auch
das Verfassungsrecht verteidigen und nur nicht das Blackletter-Law aus dem
Strafgesetzbuch.“ Buschmann hätte wissen müssen, dass das
Demonstrationsrecht hier stark einwirke, das auch auf Autobahnen gilt. Die
Strafbarkeit hänge ab von der Dauer der Blockade oder ob auch ein
Krankenwagen blockiert wurde und dadurch ein Schaden entstanden ist. Und
auch die [9][Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers] empfahl
etwas mehr Zurückhaltung.
Am Amtsgericht Tiergarten sieht Jugendrichter Günter Räcke in der Blockade
von Nils R. bei allem Verständnis für die Dringlichkeit der Klimakrise den
Straftatbestand für Nötigung als erfüllt an. Aus Sicht des Richters sei es
demnach Gewalt, Autofahrende zu blockieren. Zu berücksichtigen seien nicht
nur die Versammlungsfreiheit und der Demonstrationszweck, sondern eben auch
die Rechte der Autofahrer, sagt Räcke: „Die da im Stau stehen müssen, haben
auch Grundrechte.“ Man dürfe unabhängig vom Versammlungsthema deren Rechte
nicht einschränken und „ihre Genervtheit nutzen, um Öffentlichkeit
herzustellen“.
Schließlich gebe es gute und dringende Gründe, das Auto zu benutzen: „die
Mutter, die mit einem kranken Kind zum Arzt will“, „der Klempner, der eine
Verstopfung beseitigen muss“. Man dürfe nicht Unbeteiligte zum politischen
Druckmittel machen. Wie schrecklich die Klimakrise sei, legitimiere nicht
alles. Kurzum sei die Nötigung als verwerflich zu werten, so der
Jugendrichter: „Wenn jeder mit seinem Anliegen in Anspruch nehmen würde,
S-Bahn-Gleise zu blockieren, glaub ich nicht, dass die Gesellschaft das
ohne Schaden zu nehmen aushalten würde.“
Gleichwohl äußert Günter Räcke auch Verständnis für Klimaaktivismus: „W…
haben ein großes Problem. Das bestreitet kein vernünftiger Mensch mehr.“ Er
habe selbst Kinder und Enkel, aber es gebe nun einmal keine Einigkeit
darüber, welche Schritte wie im Einzelnen gegangen werden müssten – da
könne nicht eine Person sich erheben und sagen, er wisse es besser als alle
anderen.
Lukas Theune, ein in der Berliner linken Szene beliebter Anwalt, der den
Angeklagten vertritt, widerspricht. Zum einen handele es sich bei der
Blockade nicht um Gewalt, schließlich sei ein langsames Abfließen des
Verkehrs bereits nach zehn Minuten wieder möglich gewesen, das reiche
nicht, um von Gewalt zu sprechen. Zum anderen aber gelte auch die
Versammlungsfreiheit, die gegen die allgemeine Handlungsfreiheit der
Autofahrer*innen abgewogen werden müsse – zumal der Blockadeort
wesentlich mit dem Protestgrund zusammenhinge.
Und so entwickelt sich der Prozess zu einem Rechtsseminar, Theune und der
Richter wägen über Stunden Verfassungsgerichtsurteile über Sitzblockaden,
den Gewaltbegriff, zivilen Ungehorsam und verfassungsrechtliche Sondervoten
ab. Verteidiger Theune sagt irgendwann, noch nie ein so langes
Rechtsgespräch geführt zu haben. Richter Räcke antwortet: „Ich auch nicht.…
Dass der Richter dies so ausführlich zulässt, soll wohl auch den
Angeklagten wie die Aktivist*innen auf den Zuhörerrängen beeindrucken –
schließlich haben Jugendrichter auch einen erzieherischen Auftrag.
Wohl auch deswegen erlaubt der Richter der Verteidigung nach einer der
Prozesspausen, in aller Ausführlichkeit eine lange Erklärung zum
Klimawandel vorzutragen. Mit dieser will Anwalt Theune begründen, warum er
für den Prozess einen Sachverständigen vom Potsdamer Institut für
Klimafolgenforschung für ein Gutachten in den Prozess laden will.
Über eine dreiviertel Stunde lang malt Theune die Folgen der Klimakrise
entlang der allgemein anerkannten Fakten etwa des [10][IPCC-Berichts] aus.
Die Schilderung soll belegen, dass es sich eben nicht um einen normalen
Protest handele, sondern um die existenziellen Lebensgrundlagen der
Menschheit. Um Erderwärmung, versauerte Meere, Kipppunkte, zerstörte
Lebensgrundlagen, Naturkatastrophen, Massensterben und fehlende
Gegenmaßnahmen.
Am Ende seines Vortrags bekommt Theune Applaus aus dem Zuschauerraum von
den Aktivist*innen, die abgesehen von dieser Störung den Prozess ganz ohne
Krawall und Festkleben verfolgen.
In seinem Schlussplädoyer fordert Theune einen Freispruch, weil es an
Gewalt mangele, R. sich zudem nur an einer Aktion beteiligt habe und nicht
vorbestraft sei. Staatsanwalt Matthias Rebentisch sieht demgegenüber die
mangelnde Reue des Aktivisten als einen Grund, das Strafmaß hinaufzusetzen
und fordert eine Verurteilung wegen Nötigung und Widerstands nach dem
Erwachsenenstrafrecht mit 50 Tagessätzen zu je 30 Euro.
## „Ich werde lange nachdenken“
Kurz vor der Urteilsverkündung zeigt sich R. zumindest ein wenig geläutert:
Er will den Prozess auch mit seinen Eltern besprechen, die ebenfalls
Juristen seien und das mit der Gewalt ähnlich wie der Richters sähen – „i…
werde lange nachdenken“, sagt er, etwas kleinlaut.
In der Urteilsbegründung des Richters heißt es am Ende: „Es ist Gewalt,
andere zum Werkzeug zu machen.“ Aus der Versammlungsfreiheit ergebe sich
keine Handhabe, andere zum Werkzeug für politischen Druck zu machen. Die
Fernziele der Proteste müsse er als Richter außen vorlassen, sagte Räcke:
„Die Klimakrise und Dinge, die herbei blockiert werden sollen, dürfen hier
keine Rolle spielen.“
Den Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte hingegen verwirft
er, weil er das Festkleben als sanfte Methode wertet und keine
Gewalteinwirkung gegenüber Vollstreckungsbeamten stattgefunden habe. Zudem
sei Jugendstrafrecht anzuwenden, weil R. nicht wie ein unbelehrbarer
Rechtsbrecher wirke, finanziell von seinen Eltern abhängig sei und erst
vergangenen Herbst von zu Hause ausgezogen. „Ich glaube, er hat heute
einiges verstanden“, sagt Räcke. Das könne er sich bei den 60 Stunden
Freizeitarbeit noch mal vor Augen führen. Die Kosten des Verfahrens trägt
die Staatskasse.
Während R. das Urteil ruhig, fast regungslos hinnimmt, sorgt der
Schuldspruch im Zuschauerraum für Kopfschütteln.
Letzte-Generation-Sprecherin Carla Hinrichs sagt danach: „Hier wurde ein
junger Mensch verurteilt, der mutig und friedlich Widerstand gegen den
zerstörerischen Kurs der Bundesregierung geleistet hat.“ Sein Hilferuf sei
vom Gericht verurteilt worden. „Es ist schmerzhaft, dass sich das Gericht
nicht mit den Gründen des Protests auseinander setzen will“, sagt sie.
Für den nächsten Gerichtstermin, einem nach Erwachsenenstrafrecht eines
deutlich älteren und erfahrenen Aktivisten, kündigt sie eine größere Aktion
mit Hunderten Unterstützer*innen an. Es ist eine Kampfansage.
Ganz am Ende, als fast alle Reporter*innen schon verschwunden sind und
Nils R. vor dem Amtsgericht zwischen anderen Aktivist*innen steht,
brandet Applaus auf. Eine Frau nimmt R. in den Arm, die Umstehenden jubeln.
R. lächelt und wirkt erstmals an diesem Tag erleichtert.
1 Sep 2022
## LINKS
[1] /Strafen-gegen-die-Letzte-Generation/!5873746
[2] https://letztegeneration.de/
[3] /!5874778/
[4] https://www.youtube.com/watch?v=t0f1WZIZJ90
[5] https://podcast.dissenspodcast.de/186-klima
[6] https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2022/220215-Lebensmittel…
[7] https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_91639650/au…
[8] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/autobahnblockade-sitzblockade-berl…
[9] /Ermittlungen-gegen-Strassenblockierer/!5864020
[10] https://www.de-ipcc.de/270.php
## AUTOREN
Gareth Joswig
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