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# taz.de -- Entschädigungszahlungen für NS-Opfer: Kampf um die Würde
> Vor 70 Jahren zahlte die Bundesrepublik erstmals Entschädigungen an
> Holocaust-Überlebende. Israel brauchte das Geld, Deutschland wollte sich
> reinwaschen.
Wie lässt sich ein millionenfacher Völkermord finanziell entschädigen? Die
Frage bleibt bis heute kontrovers. Vor 70 Jahren wurde sie ganz konkret
ausgehandelt. Am 10. September 1952 unterzeichneten Politiker_innen ein bis
dahin in der Geschichte der Menschheit äußerst außergewöhnliches Abkommen
in Luxemburg.
Sechs Monate lang verhandelte die Bundesregierung unter Adenauer gemeinsam
mit Israels Außenminister Moshe Sharett und der Jewish Claims Conference
hinter verschlossenen Türen über Entschädigungszahlungen für
Holocaust-Überlebende. Am Ende kam es zu einer Summe von 3,5 Milliarden
D-Mark. Das Ende des NS-Regimes, das Millionen von Menschen systematisch
ermordet hatte, lag da erst sieben Jahre zurück.
Rimma Lerman hatte gerade erst die Schule in Moskau beendet, als die
Verhandlungen für das Luxemburger Abkommen im Jahr 1952 begannen. Obwohl
das Abkommen auch indirekt etwas mit ihr zu tun hatte, hat sie damals
nichts davon gewusst. Die heute 87-Jährige erinnert sich vielmehr daran
zurück, dass im Jahr 1952 der Antisemitismus in der Sowjetunion besonders
schlimm entfacht ist. Stalin ließ damals in der sogenannten
[1][„Ärzteverschwörung“ jüdische Ärzt_innen verfolgen und ermorden],
nachdem er ihnen in seinem antisemitischen Verfolgungswahn vorgeworfen
hatte, ein Komplott gegen ihn zu planen.
Auch an den Tag, an dem Lermans Familie vor den Nazis fliehen musste,
erinnert sich die Seniorin heute noch genau. „Ich weiß noch, wie wir an
meinem sechsten Geburtstag, dem 17. August 1941, im Zug saßen, um vor den
Nazis zu fliehen und ich mich damals gefragt habe, warum ich keine
Geschenke kriege und wir nicht feiern.“ Gemeinsam mit ihrer Mutter und
ihrem älteren Bruder überlebte Lerman den Holocaust unter schwierigsten
Bedingungen im Osten Russlands. Ihr Vater fiel 1942 im Krieg, als er für
die Rote Armee gegen die Deutschen kämpfte. Die Mutter zog die beiden
Kinder nach dem Krieg in sehr armen Verhältnissen allein in Moskau groß.
Knapp 2.500 Kilometer entfernt von Rimmas damaliger Heimatstadt Moskau
lösten die Verhandlungen für das Luxemburger Abkommen von Anfang an heftige
Kontroversen aus – sowohl auf deutscher als auch auf israelischer Seite. In
Israel wurden die Entschädigungszahlungen unter den Gegner_innen als
„Blutgeld“ bezeichnet. Viele Israelis konnten nicht fassen, dass sich ihre
Regierung mit dem Land der Mörder an einen gemeinsamen Verhandlungstisch
setzte. Der israelischen Regierung warfen sie vor, die Würde der Ermordeten
zu verkaufen und Deutschland, sich von seiner Schuld freikaufen zu wollen.
Es gab massive Proteste und sogar die Angst vor einem Bürgerkrieg in
Israel. Im israelischen Parlament flogen Steine, Gegner_innen des Abkommens
verschickten eine Briefbombe an Adenauer.
Auch der Begriff „Wiedergutmachungsabkommen“, mit dem die deutsche
Regierung einen Euphemismus für die Entschädigungszahlungen schaffte, wurde
von jüdischer Seite abgelehnt und scharf kritisiert. Trotz Protesten von
Betroffenenorganisationen bezeichnet die Bundesregierung die
Entschädigungszahlungen bis heute als „Wiedergutmachung“. Der heutige
[2][Repräsentant der Jewish Claims Conference, Rüdiger Mahlo], sagt dazu:
„Die Shoah-Überlebenden haben den Begriff immer abgelehnt und akzeptieren
ihn bis heute nicht. Die systematische Entrechtung und Verfolgung, das
Leid, die barbarische Zerstörung des jüdischen Lebens in Europa, die
Ermordung ganzer Familien, der Raub des Eigentums, das Leben von ermordeten
Eltern, Großeltern, Kindern kann nicht wieder repariert, kann nicht ‚wieder
gut‘ gemacht werden.“
Doch die israelische Regierung hatte 1952, trotz massiver ideologischer
Zweifel, keine andere Wahl, als mit dem Land der Mörder zu verhandeln. Der
junge Staat stand kurz vor einem Bankrott und brauchte dringend Geld für
den Aufbau. Das Land hatte seine knappen finanziellen Ressourcen für die
Aufnahme von Millionen Überlebender der Shoah aufgebraucht und sah sich
gezwungen, die deutschen Entschädigungszahlungen anzunehmen. Deutschland
war damals der einzige Geldgeber.
Als das Abkommen mit einer knappen Mehrheit beschlossen wurde,
verpflichtete sich Deutschland dazu, die Entschädigungen in Höhe von drei
Milliarden D-Mark innerhalb von 14 Jahren zu zahlen. Dabei sollte der
größte Teil in Form von Waren und Rohstoffen an Israel geliefert werden.
Die [3][Jewish Claims Conference], die Organisation, die die
Entschädigungsansprüche von Shoah-Überlebenden vertritt, sollte weitere 450
Millionen D-Mark erhalten.
Die Bundesregierung unter Adenauer hatte großes Interesse daran, das
Abkommen so schnell wie möglich unterzeichnen zu lassen. Es war eine der
Vorbedingungen der Alliierten, um den Besatzungsstatus der Bundesrepublik
aufzuheben und das internationale Ansehen in der Welt wiederherzustellen.
Doch auch in der Bundesrepublik regte sich vehement Protest gegen das
Abkommen. Eine Mehrheit der Bevölkerung lehnte die Entschädigungszahlungen
ab. Umfragen zufolge fanden sie die Zahlungen zu hoch oder bezeichneten sie
als „unnötig“. Nur elf Prozent der Deutschen befürwortete die Verhandlung…
mit Israel. Selbst im Bundestag gab es 1952 Proteste dagegen. 238 der 358
anwesenden Abgeordneten stimmten dem Vertrag am 18. März 1953 zu, 44
Volksvertreter_innen blieben der Sitzung fern. Während die SPD damals
geschlossen hinter dem Abkommen stand, enthielten sich zahlreiche
CDU-Abgeordnete der Abstimmung.
Sieben Jahre nach den Nürnberger Prozessen war die deutsche Gesellschaft
von einer tatsächlichen Entnazifizierung weit entfernt. In vielen Behörden,
in den Gerichten, bei der Polizei und in der Politik saßen weiterhin die
gleichen Menschen, die bereits während des Nationalsozialismus Karriere
gemacht hatten, wie beispielsweise [4][Hans Globke], der unter Adenauer zum
Chef des Bundeskanzleramtes ernannt wurde. Auch der seit Jahrhunderten in
der weiß-christlichen Gesellschaft fest verankerte Antijudaismus und
Antisemitismus verschwanden nach 1945 nicht einfach über Nacht. So
herrschte kurz nach dem verübten Völkermord weitgehend Konsens darüber,
dass die Bundesregierung, die als offizieller Rechtsnachfolger des
nationalsozialistischen Regimes galt, den NS-Überlebenden gar nichts
schuldig sei.
„Das wundert mich nicht“ sagt Svetlana Antonova. „Was kann man von einer
Gesellschaft erwarten, die erst vor sieben Jahren den Krieg verloren hatte
und zehn Jahre zuvor noch begeistert von allem war?“ Antonova arbeitet bei
der ZWST, der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Sie
unterstützt seit 2006 Holocaust-Überlebende dabei, ihre Anträge für
Entschädigungszahlungen zu stellen. Antonova gehört zur zweiten Generation
Holocaust-Überlebender. Ihre Eltern stammen aus Kiew und konnten
rechtzeitig vor den Nazis in den Osten Russlands fliehen. Der Teil ihrer
Familie, der es nicht geschafft hat, wurde im größten Massaker an
Jüdinnen_Juden im Zweiten Weltkrieg ermordet. Bei der [5][Massenerschießung
im ukrainischen Babyn Jar] wurden innerhalb von 48 Stunden mehr als 33.000
jüdische Frauen, Männer und Kinder grausam von den Nazis hingerichtet.
Heute unterstützt Antonova Überlebende in ihrem Alltag.
Für die individuellen Entschädigungszahlungen ist sowohl die
Zentralwohlfahrtsstelle als auch die Jewish Claims Conference zuständig.
Denn zunächst lieferte die Bundesrepublik dem israelischen Staat, wie im
Luxemburger Abkommen vereinbart, vor allem Exportgüter. So wurde Israel der
größte Abnehmer deutscher Produkte. Die Zahlungen halfen nicht nur beim
Aufbau der israelischen Infrastruktur, sondern befeuerten auch das
sogenannte „deutsche Wirtschaftswunder“. Während Deutschland paradoxerweise
von den Entschädigungen profitieren konnte, lebten viele NS-Verfolgte
weiterhin in bitterer Armut, da sie von den Entschädigungszahlungen
ausgeschlossen wurden.
So ging es auch Rimma Lerman, deren Familie laut dem Abkommen zunächst
keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen hatte. Denn darin wurden nur
wenige Holocaust-Überlebende als Betroffene des Nationalsozialismus
anerkannt. Berechtigt waren zunächst keine NS-Überlebenden, die im
sowjetischen Raum, dem sogenannten „Eisernen Vorhangs“ verfolgt wurden.
Erst in den 1990er Jahren wurden die Ghettos und Konzentrationslager in
Teilen der ehemaligen Sowjetunion, wie der heutigen Ukraine, von der
Bundesregierung in die Liste der Orte aufgenommen, die ebenfalls einen
Anspruch auf Entschädigungszahlungen stellen konnten. „Zu verdanken war das
Historiker_innen der Jewish Claims Conference, die nachweisen konnten, dass
es viele weitere kleine Ghettos in Osteuropa gab, die von der
Bundesregierung als solche zunächst nicht anerkannt wurden“, erzählt
Antonova.
Dass die Überlebenden der ehemaligen Sowjetunion nicht als direkte
Betroffene des Nationalsozialismus anerkannt und somit von den Zahlungen
lange ausgeschlossen waren, führte auch dazu, dass eine große Anzahl bis
heute in Armut lebt, sagt Mahlo. „Das betrifft gerade Überlebende aus
Osteuropa, die in ihrem heutigen hohen Alter häufig eine ungesicherte
Existenz führen“, weiß er. „Die späteren Entschädigungszahlungen nach d…
Fall des Eisernen Vorhangs sind für die Überlebenden in Mittel- und
Osteuropa eine Erleichterung. Trotzdem bleiben viele von Ihnen auf
kontinuierliche Hilfe angewiesen. Armut, Vereinsamung und
Pflegebedürftigkeit prägen das Bild.“
Lerman sagt, sie hatte Glück. Denn Anfang der 2000er entschied sie sich
gemeinsam mit ihrer Familie als [6][sogenannte jüdische
Kontingentgeflüchtete nach Deutschland zu kommen]. Wenn sie in Moskau
geblieben wäre, hätte ihre kleine Rente trotz der Entschädigungszahlungen
niemals ausgereicht, um vor Ort ein Leben in Würde zu führen.
Als das Luxemburger Abkommen Ende der 1960er ausgelaufen war, wurden
weitere Entschädigungsabkommen ausgehandelt. In den 2000er Jahren kamen
beispielsweise noch Entschädigungsabkommen für Zwangsarbeiter_innen dazu.
Diese mussten durch die Betroffene selbst erkämpft werden, die vor
US-amerikanischen Gerichten geklagt haben, ergänzt der Leiter des
Bundesverbandes für NS-Verfolgte, Dr. Jost Rebentisch.
Um negative Schlagzeilen zu vermeiden, richtete die Bundesregierung
daraufhin die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft ein (EVZ), die
symbolische Zahlungen an etwa 1,6 Millionen noch lebende ehemalige Zwangs-
und Sklavenarbeiter_innen, von insgesamt 26 Millionen Zwangsarbeitenden,
leistete. „Freilich nur dann, wenn im Gegenzug auf alle weiteren Ansprüche
gegen Deutschland oder deutsche Unternehmen verzichtet wurde“ führt
Rebentisch weiter aus.
Auch Jahrzehnte später regt sich weiter vehementer Protest in der deutschen
Nachkriegsgesellschaft gegen die Entschädigungszahlungen. Organisationen
wie die Jewish Claims Conference erhalten massive holocaustrelativierende
Drohbriefe, erzählt uns Antonova, die bis 2006 auch bei der Claims
gearbeitet hat.
Und auch die Auflagen für die Zahlungen bleiben unübersichtlich. Für
Menschen, die den Schrecken des Holocaust überlebt haben, die schwer
traumatisiert sowie emotional, familiär und wirtschaftlich gebrochen sind,
war es bereits in den 1960er Jahren unvorstellbar, seitenlange Formulare
auf Deutsch auszufüllen und einen Beweis vorlegen zu müssen, dass sie unter
dem Nationalsozialismus gelitten haben. „Die Anträge sind so kompliziert,
dass sich selbst Sachbearbeiter_innen schwertun, die Anträge auszufüllen,“
erklärt Antonova. Für viele Betroffene stellt die Antragstellung auf
Entschädigungszahlungen auch heute eine Tortur dar. Die Antragstellenden
müssen Fragen beantworten, die grausame Erinnerungen und Traumata wecken:
„Wo waren Sie? Mit wem waren Sie? Wo war Ihr Vater? Wo war Ihre Mutter?
Haben Sie Geschwister? Waren sie dabei?“, zählt Antonova auf.
Wenn ein Antrag einmal ausgefüllt ist, heißt das noch lange nicht, dass er
bewilligt wird. Immer wieder erhalten Überlebende Ablehnungen vom Amt,
erzählt Antonova weiter. Eine Holocaust-Überlebende, die mit zwölf Jahren
ins Ghetto deportiert wurde und dort unter menschenunwürdigsten
Verhältnissen schuften musste, stellt Jahrzehnte später einen Antrag für
Entschädigungszahlungen. Vom Amt erhält sie eine Ablehnung. Die Begründung:
Es sei gar nicht möglich, dass sie als 12-jährige Zwangsarbeit verrichten
musste, denn die Arbeit für Minderjährige sei in Deutschland verboten. Für
viele Betroffene stellt der Kontakt mit den deutschen Behörden eine
Retraumatisierung dar. „Es fühlt sich an, als würden die Behörden ihnen
erneut ins Gesicht spucken“, sagt Antonova.
Doch selbst diejenigen, die alle formalen Kriterien für die
Entschädigungszahlungen erfüllen, erhalten Ablehnungen vom Amt, erzählt sie
weiter. Auch Lerman stellt erst Jahrzehnte später einen Antrag auf
Entschädigungen. Erst, als sie nach Deutschland migriert, erfährt sie
davon, dass sie als Holocaust-Überlebende überhaupt einen Anspruch auf eine
Entschädigung haben könnte. Beim Ausfüllen der Anträge erhält sie unter
anderem Hilfe durch die jüdische Gemeinde in Köln. Allein hätte sie das
nicht geschafft. Die heute 87-Jährige ist dankbar für die finanzielle
Unterstützung. Auch wenn sie heute in sehr bescheidenen Verhältnissen lebt,
reicht es aus für sie.
Das geht nicht allen Holocaust-Überlebenden so, meint Mahlo: „Aufgrund
unserer Erfahrungen wissen wir, dass viele [7][Überlebende in großer Armut
leben]. Das hat in verschiedenen Ländern unterschiedliche Gründe. Zum einen
sind es gesundheitliche Probleme, die auch auf den Holocaust zurückzuführen
sind. Zum anderen berufliche Einschränkungen, auch aufgrund von fehlenden
Ausbildungschancen in den entscheidenden Lebensjahren. Allem übergeordnet
mussten sie ein Leben bestreiten, welches bereits am Beginn mit der
schweren Bürde des Holocaust belastet wurde.“
9 Sep 2022
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Sonja Smolenski
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