| # taz.de -- Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Kein Extra-Zins für AKW-Be… | |
| > Der Betreiber eines AKW wollte Zinsen auf die bereits erstattete | |
| > Brennelementesteuer einklagen. Die Karlsruher Richter:innen lehnten | |
| > das nun ab. | |
| Bild: Gehört inzwischen zu RWE: Das ehemalige Kernkraftwerk Lingen in Niedersa… | |
| Karlsruhe taz | AKW-Betreiber, die bereits Milliarden Euro | |
| Brennelementesteuer zurückerstattet bekommen haben, haben keinen | |
| zusätzlichen Anspruch auf Zinsen. Das entschied jetzt das | |
| Bundesverfassungsgericht und lehnte eine Klage der KKW Lippe-Ems GmbH ab. | |
| Die Brennelementesteuer war 2010 von der damaligen schwarz-gelben Koalition | |
| eingeführt worden. Sie wurde politisch mit den Kosten für die Sanierung des | |
| Atommüll-Endlagers Asse begründet. Im Schnitt erbrachte die Steuer rund | |
| eine Milliarde Euro pro Jahr. | |
| ## Rückerstattung von 6,35 Milliarden Euro | |
| Doch 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Brennelementesteuer | |
| überraschend für verfassungswidrig. Der Bund habe keine Kompetenz, | |
| beliebige neue „Verbrauchssteuern“ zu erfinden, so die Begründung. Da die | |
| Richter:innen das Gesetz für „nichtig“ erklärten und nicht nur eine | |
| Änderung in der Zukunft forderten, musste der [1][Bund die gesamten | |
| Einnahmen aus der Brennelementesteuer] zurückzahlen. Insgesamt erhielten | |
| RWE, Eon, Vattenfall und Co so [2][6,35 Milliarden Euro zurückerstattet]. | |
| Im konkreten Fall ging es nun darum, [3][ob die Atomkonzerne] für die | |
| rückerstattete Steuer auch noch Zinsen verlangen können. Die KKW Lippe-Ems | |
| GmbH, die überwiegend zu RWE gehört, hatte für das AKW Emsland in Lingen | |
| rund 54,7 Millionen Euro Brennelementesteuer bezahlt und später erstattet | |
| bekommen. Zusätzlich forderte sie weitere 2,7 Millionen Euro Zinsen. Doch | |
| das zuständige Hauptzollamt Osnabrück verweigerte die Zahlung. Dagegen | |
| klagte der AKW-Betreiber, scheiterte jedoch beim Finanzgericht Hamburg und | |
| ebenso beim Bundesfinanzhof in München. | |
| ## Keine Pflicht des Gesetzgebers | |
| Auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte nun einen | |
| Zins-Anspruch der AKW-Betreiber ab. Es gebe [4][„keine Pflicht des | |
| Gesetzgebers], sämtliche Folgen verfassungswidriger Eingriffe rückwirkend | |
| zu beseitigen.“ Diese Aussage wird sicher auch in anderen Kontexten noch | |
| eine Rolle spielen. | |
| Im Fall der AKW-Betreiber stellten die Verfassungsrichter:innen fest, | |
| dass die Erstattung der verfassungswidrigen Steuer genügte. Ein | |
| Zinsanspruch ergebe sich aus dem Grundgesetz jedenfalls so lange nicht, wie | |
| die Marktzinsen und die Inflation niedrig seien und die Rückzahlung der zu | |
| viel bezahlten Steuer innerhalb weniger Jahre erfolge. | |
| Auch wenn der Betreiber des AKW Emsland hier also keine Zinsen erstreiten | |
| konnte, so war dies jedoch offensichtlich eine Ausnahme. Denn in einer | |
| parlamentarischen Antwort teilte die Bundesregierung im Juli 2021 mit, dass | |
| sie den AKW-Betreibern neben der rückerstatteten Brennelementesteuer auch | |
| 1,26 Milliarden Euro an Zinsen überwiesen hat. | |
| Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht spielte diese Summe keine | |
| Rolle. Deshalb gibt es auch keine Anweisung aus Karlsruhe, was mit der | |
| bereits bezahlten Zins-Milliarde geschehen soll. Das | |
| Bundesfinanzministerium von Christian Lindner (FDP) konnte zunächst nicht | |
| mitteilen, ob es eine Rückforderung dieser 1,26 Milliarden Euro für möglich | |
| hält. Das Ministerium will zunächst den Karlsruher Beschluss prüfen. | |
| 29 Jul 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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