Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Maskendeals von Unions-Abgeordneten: SPD will Korruptionslücken st…
> Der BGH hat die Maskendeals von CSU-Abgeordneten für straflos erklärt.
> Nun könnte der Bundestag die Gesetzeslage verschärfen.
Bild: Justizminister Buschmann will in Sachen Abgeordnetenbestechlichkeit keine…
Kassel taz | Die SPD will die Strafnorm zu Abgeordnetenbestechlichkeit
verschärfen, damit Abgeordnete ihr Mandat künftig nicht mehr versilbern
können. Die Partei reagiert damit auf eine am Dienstag veröffentlichte
[1][Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Straflosigkeit der
Maskendeals von CSU-Abgeordneten.]
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüsslein und der
CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter setzten sich im März 2020 bei den
Gesundheitsministerien im Bund und in Bayern für Firmen ein, die
Corona-Schutzmasken verkaufen wollten. Nüßlein erhielt dafür 660.000 Euro,
Sauter sogar rund 1,2 Millionen Euro.
Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelte gegen beide wegen
Bestechlichkeit von Abgeordneten. Doch das Oberlandesgericht München
stoppte im November letzten Jahres die Ermittlungen. Das Verhalten von
Nüßlein und Sauter sei nicht strafbar.
Auch der Bundesgerichtshof kam nun zum gleichen Schluss: Das Verhalten von
Nüßlein und Sauter sei straflos gewesen. Der BGH stellte klar, dass die
Vorschrift im Strafgesetzbuch, die die Abgeordnetenbestechung regelt
(Paragraf 108e) eng konstruiert ist. Es gehe nur um Tätigkeiten bei der
„Wahrnehmung des Mandats“. Gemeint seien damit Tätigkeiten in den Gremien
des Parlaments oder der Fraktion, also die Teilnahme an Abstimmungen oder
das Stellen von Anfragen und Anträgen.
## SPD macht Druck, FDP bleibt vorsichtig
Keine „Wahrnehmung des Mandats“ liege dagegen vor, so der BGH, wenn jemand
sein Renomée als Abgeordneter oder seine entsprechenden Beziehungen für
außerparlamentarische Tätigkeiten nutzt und sich dafür bezahlen lässt. Über
diesen Willen des Gesetzgebers könne sich der BGH nicht durch eine weite
Interpretation der Strafnorm hinwegsetzen, betonten die Richter. Nüsslein
und Sauter können damit ihre Provisionen behalten.
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition heißt es nur schwammig: „Wir
werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit
wirksamer ausgestalten“. Da die Vorschrift jedoch in vielerlei Hinsicht als
verkorkst gilt, ist damit nicht zwingend eine Ausweitung der
Abgeordneten-Bestechlichkeit auf außerparlamentarische Vorgänge gemeint.
Für Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der
SPD-Bundestagsfraktion, war aber sofort nach der BGH-Entscheidung klar,
dass nun Handlungesbedarf besteht. „Die SPD sieht hier klare Lücken, die
wir schließen sollten“, sagte Fechner zur taz.
Sein FDP-Pendant Stephan Thomae äußerte sich vorsichtiger: „Das Urteil des
BGH zu den Maskendeals zeigt, dass die Norm zur Abgeordnetenbestechung und
-bestechlichkeit auf den Prüfstein muss“, sagte Thomae. Dabei dürfe aber
die „freie Ausübung des Mandats nicht beschnitten“ werden.
Das Justizministerium von Marco Buschmann (FDP) will in dieser Sache keinen
eigenen Entwurf vorlegen. „Da es hier um die Grenzen der Ausübung des
Mandats geht, sollte ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestags
kommen.“
Die NGO Transparency International hatte Anfang Juli bereits ein
Positionspapier zur Verschärfung von Paragraf 108e vorgelegt. So soll die
Formulierung „bei der Wahrnehmung des Mandats“ ersetzt werden durch die
Worte „unter Ausnutzung der Stellung als Mandatsträger“.
Vor den CSU-Maskendeals gab es bereits andere anrüchige Fälle, die wegen
der engen Fassung von Paragraf 108e nicht bestraft wurden. So verschaffte
der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor der Sicherheitsfirma Augustus
Intelligence Kontakte ins Wirtschaftsministerium. Als Gegenleistung
[2][erhielt Amthor Aktienoptionen und einen Posten als Direktor der Firma.]
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft lehnte die Strafverfolgung ab.
13 Jul 2022
## LINKS
[1] /Maskenaffaere-von-CSU-Abgeordneten/!5867609
[2] /Korruptionsvorwurf-gegen-Philipp-Amthor/!5689623
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bestechlichkeit
Atemschutzmasken
Bundesgerichtshof
Schwerpunkt Korruption
CDU/CSU
Schwerpunkt Korruption
Lesestück Recherche und Reportage
Bürgergeld
Sommer
Schwerpunkt Coronavirus
Maskenpflicht
Schwerpunkt Korruption
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ampel will Gesetz verschärfen: Strengere Strafen für Korruption
Die Ampel will Abgeordnete sanktionieren, die ihr Mandat nutzen, um
Geschäfte zu machen. Hintergrund sind die Maskendeals von Unionspolitikern.
Interessenkonflikte bei Abgeordneten: Zwischen Aktien und Amt
Abgeordnete haben Zugang zu exklusiven Informationen, die an der Börse
Vorteile bringen können. Doch die Regeln für Aktien sind im Bundestag lax.
Die SPD und das Bürgergeld: Der lange Weg zu sich selbst
Die SPD hat Eckpunkte für ein Bürgergeld vorgestellt. Konsequent umgesetzt
könnte es viel Gutes bringen – und die Genossen mit ihren Idealen
versöhnen.
Sondersitzungen im Bundestag: Vorerst aufatmen
Der Bundestag ist in Sommerpause, aber in Bereitschaft, weil ein
Gas-Lieferstopp drohte. Die Linke hätte eine Sondersitzung begrüßt.
Maskenaffäre von CSU-Abgeordneten: BGH sieht keine Bestechlichkeit
Die bayerischen Politiker Sauter und Nüßlein vermittelten beim Ankauf von
Masken zu Beginn der Pandemie. Die erhaltenen Provisionen dürfen sie
behalten.
Maskengeschäfte-Urteil in München: Windige Deals, unklare Rechtslage
Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass die Maskengeschäfte zweier
CSU-Abgeordneter legal waren. Der Bundesgerichtshof könnte das anders
sehen.
Untersuchungsausschuss zu CSU-Affären: Wir hätten da noch 244 Fragen
Im Frühjahr wurde die CSU von unappetitlichen Maskendeals erschüttert. Ein
Untersuchungsausschuss soll sie jetzt aufarbeiten – und nicht nur das.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.