# taz.de -- Maskengeschäfte-Urteil in München: Windige Deals, unklare Rechtsl… | |
> Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass die Maskengeschäfte zweier | |
> CSU-Abgeordneter legal waren. Der Bundesgerichtshof könnte das anders | |
> sehen. | |
Bild: Alles legal? Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein im J… | |
Über diesen Fall wird noch viel diskutiert werden. Das Oberlandesgericht | |
(OLG) München hat entschieden, dass sich Georg Nüßlein (als damaliger | |
CSU-Bundestagsabgeordneter) und Alfred Sauter (als | |
CSU-Landtagsabgeordneter) bei [1][ihren dubiosen Maskengeschäften] nicht | |
strafbar machten. Sie hatten als Vermittler für eine Textilfirma bei den | |
Gesundheitsministerien im Bund und in Bayern lobbyiert und dafür 660.000 | |
Euro (Nüßlein) und 1,2 Millionen Euro (Sauter) erhalten. | |
Das war keine Abgeordnetenbestechung, entschied nun das OLG München. Hier | |
liege eine Strafbarkeitslücke vor. Das [2][Geld, das die Abgeordneten | |
bekamen], habe sich nicht auf ihre Mandatsausübung bezogen. Wirklich? | |
Hätten die Abgeordneten die gigantischen Provisionen auch ohne ihr Mandat | |
erhalten? Natürlich nicht. Als einflussreiche Politiker waren sie äußerst | |
nützliche Türöffner. Alfred Sauter war einer der größten Strippenzieher der | |
CSU. Und Georg Nüßlein war als Fraktionsvize für Gesundheitspolitik | |
zuständig. Das Gesundheitsministerium war bei vielen Projekten auf seinen | |
guten Willen angewiesen. | |
Wer solchen Leuten Geld gibt, kauft sich Einfluss. Die Abgeordneten haben | |
ihr Mandat genutzt und sich dafür bezahlen lassen. | |
## Strafbarkeit bezieht sich nur auf parlamentarische Tätigkeit | |
Dennoch sind die Münchner Entscheidungen nicht unbedingt falsch. Die | |
OLG-Richter:innen haben nämlich auch gute Argumente auf ihrer Seite. | |
Als der Strafparagraf zur Abgeordnetenbestechung (§ 108e) im Jahr 2014 | |
verschärft wurde, haben alle Fraktionen betont, dass sich die Strafbarkeit | |
nur auf die parlamentarische Tätigkeit beziehen darf. | |
Es sollte vermieden werden, dass Abgeordnete, die sich ständig für oder | |
gegen etwas einsetzen, allzu leicht von politischen Gegnern angeschwärzt | |
werden können. In der Begründung des damaligen Gesetzentwurfs heißt es | |
ausdrücklich, dass es nicht strafbar sein soll, wenn jemand gegen Geld „die | |
Autorität des Mandats“ oder seine Kontakte nutzt. | |
Der Wortlaut des Gesetzes spricht also für die Strafbarkeit der beiden | |
Politiker, der Wille des Gesetzgebers spricht dagegen. In einigen Monaten | |
wird der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, denn der Münchener | |
Generalstaatsanwalt hat Rechtsmittel eingelegt. Bevor man also nach einem | |
neuen Gesetz ruft, sollte man das BGH-Urteil abwarten. Gut möglich, dass | |
der BGH anders entscheidet als das OLG München. | |
Am Ende sollte klar sein, [3][dass man Abgeordnete nicht kaufen darf]. | |
Nicht als Stimmvieh im Parlament, nicht als Einflussagent in der Fraktion | |
und auch nicht als Türöffner für windige Geschäfte mit Ministerien. Wer | |
hier keine klare Grenze zieht, beschädigt die Demokratie. Das beste | |
Anschauungsbeispiel haben Nüßlein und Sauter mit ihren Maskendeals | |
geliefert. | |
19 Nov 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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