| # taz.de -- Maskengeschäfte-Urteil in München: Windige Deals, unklare Rechtsl… | |
| > Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass die Maskengeschäfte zweier | |
| > CSU-Abgeordneter legal waren. Der Bundesgerichtshof könnte das anders | |
| > sehen. | |
| Bild: Alles legal? Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein im J… | |
| Über diesen Fall wird noch viel diskutiert werden. Das Oberlandesgericht | |
| (OLG) München hat entschieden, dass sich Georg Nüßlein (als damaliger | |
| CSU-Bundestagsabgeordneter) und Alfred Sauter (als | |
| CSU-Landtagsabgeordneter) bei [1][ihren dubiosen Maskengeschäften] nicht | |
| strafbar machten. Sie hatten als Vermittler für eine Textilfirma bei den | |
| Gesundheitsministerien im Bund und in Bayern lobbyiert und dafür 660.000 | |
| Euro (Nüßlein) und 1,2 Millionen Euro (Sauter) erhalten. | |
| Das war keine Abgeordnetenbestechung, entschied nun das OLG München. Hier | |
| liege eine Strafbarkeitslücke vor. Das [2][Geld, das die Abgeordneten | |
| bekamen], habe sich nicht auf ihre Mandatsausübung bezogen. Wirklich? | |
| Hätten die Abgeordneten die gigantischen Provisionen auch ohne ihr Mandat | |
| erhalten? Natürlich nicht. Als einflussreiche Politiker waren sie äußerst | |
| nützliche Türöffner. Alfred Sauter war einer der größten Strippenzieher der | |
| CSU. Und Georg Nüßlein war als Fraktionsvize für Gesundheitspolitik | |
| zuständig. Das Gesundheitsministerium war bei vielen Projekten auf seinen | |
| guten Willen angewiesen. | |
| Wer solchen Leuten Geld gibt, kauft sich Einfluss. Die Abgeordneten haben | |
| ihr Mandat genutzt und sich dafür bezahlen lassen. | |
| ## Strafbarkeit bezieht sich nur auf parlamentarische Tätigkeit | |
| Dennoch sind die Münchner Entscheidungen nicht unbedingt falsch. Die | |
| OLG-Richter:innen haben nämlich auch gute Argumente auf ihrer Seite. | |
| Als der Strafparagraf zur Abgeordnetenbestechung (§ 108e) im Jahr 2014 | |
| verschärft wurde, haben alle Fraktionen betont, dass sich die Strafbarkeit | |
| nur auf die parlamentarische Tätigkeit beziehen darf. | |
| Es sollte vermieden werden, dass Abgeordnete, die sich ständig für oder | |
| gegen etwas einsetzen, allzu leicht von politischen Gegnern angeschwärzt | |
| werden können. In der Begründung des damaligen Gesetzentwurfs heißt es | |
| ausdrücklich, dass es nicht strafbar sein soll, wenn jemand gegen Geld „die | |
| Autorität des Mandats“ oder seine Kontakte nutzt. | |
| Der Wortlaut des Gesetzes spricht also für die Strafbarkeit der beiden | |
| Politiker, der Wille des Gesetzgebers spricht dagegen. In einigen Monaten | |
| wird der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, denn der Münchener | |
| Generalstaatsanwalt hat Rechtsmittel eingelegt. Bevor man also nach einem | |
| neuen Gesetz ruft, sollte man das BGH-Urteil abwarten. Gut möglich, dass | |
| der BGH anders entscheidet als das OLG München. | |
| Am Ende sollte klar sein, [3][dass man Abgeordnete nicht kaufen darf]. | |
| Nicht als Stimmvieh im Parlament, nicht als Einflussagent in der Fraktion | |
| und auch nicht als Türöffner für windige Geschäfte mit Ministerien. Wer | |
| hier keine klare Grenze zieht, beschädigt die Demokratie. Das beste | |
| Anschauungsbeispiel haben Nüßlein und Sauter mit ihren Maskendeals | |
| geliefert. | |
| 19 Nov 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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