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# taz.de -- Diskriminierung von Fürsorgenden: Elternzeit unerwünscht
> Wer Fürsorge übernimmt, hat oft mit Nachteilen im Job zu rechnen. Eine
> Studie zeigt nun auf, wo Diskriminierung stattfindet.
Bild: 41 Prozent der befragten Eltern gaben an, sich diskriminiert zu fühlen
Berlin taz | Nach wie vor gilt in der Arbeitswelt: Wer
Fürsorgeverantwortungen übernimmt, hat [1][mit Nachteilen im Job zu
rechnen]. Eine empirische Studie zeigt nun auf, wo strukturelle
Diskriminierung stattfindet und welche Maßnahmen getroffen werden müssten.
Eine Mutter will auf ihrer Arbeitsstelle ihre Stundenzahl erhöhen und ihr
Chef erwidert, dass sie ja jederzeit wieder schwanger werden könnte.
Während eines Zoom-Meetings ist im Bildhintergrund einer Mitarbeiterin kurz
deren Tochter zu sehen. Prompt wird ihr gekündigt – mit der Begründung, sie
scheine wohl Arbeit und Mutterschaft nicht gleichzeitig stemmen zu können.
Solche Diskriminierungen von Erwerbstätigen mit Fürsorgepflichten sind
bisher überwiegend als Anekdoten bekannt. Die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes hat am Dienstag eine Studie veröffentlicht, die belastbare Daten
liefert. 41 Prozent der 2.500 befragten Eltern sowie 27 Prozent der rund
500 befragten Pflegenden geben darin an, sich explizit diskriminiert zu
fühlen.
Keine Elternzeit für Väter
So beklagt fast die Hälfte der Mütter, dass ihr Arbeitsvertrag im
Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, Elternzeit oder Kinderbetreuung
nicht verlängert oder entfristet wurde. Väter wiederum erleben negative
Reaktionen vor allem auf die Ankündigung und Dauer der Elternzeit – bis hin
zu dem Grad, dass sie sich unter Druck gesetzt fühlen, keine zu nehmen. Bei
Frauen wird stattdessen das Gegenteil kritisiert: Wenn sie nur kurz in
Elternzeit gehen. Besonders der Wiedereinstieg in den Beruf ist eine
sensible Phase, in der knapp vier von zehn Mütter negative Erfahrungen
machen.
“Die Studie setzt an Themen an, die gerade durch gesellschaftlichen und
demografischen Wandel in den Fokus rücken“, erklärt Politologe David
Juncke, der an der Studie mitgewirkt hat. Etwa im Bereich
[2][Angehörigenpflege] und Fachkräftemangel. Dabei fällt auf, dass sich
Geschlechterstereotype hartnäckig halten. Besondere Rücksicht auf
intersektionelle Diskriminierungen etwa von BIPOC und FLINTA Personen wurde
hierbei nicht genommen.
Bei der Angehörigenpflege sind Geschlechtsunterschiede geringer. Auch hier
äußert sich Diskriminierung im Ausbleiben von Gehaltserhöhungen,
schlechtere Leistungsbewertung und fehlende Rücksichtnahme bei der
Terminierung von Sitzungen. Die Betroffenen fühlen sich handlungsunfähig
und frustriert, häufig seien Burn-outs die Folge. “Eltern sind gesetzlich
am Arbeitsplatz nicht genügend geschützt“, findet Bernhard Franke, Leiter
der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wären sie nicht mitgedacht worden.
Familienpolitik soll Linien verfolgen
Männer würden von ArbeitgeberInnen vor allem als weniger karriereorientiert
und [3][Frauen als weniger belastungsfähig] eingeschätzt. “Aber
Beschäftigte sind nicht weniger leistungsfähig, wenn sie in Pflege sind,
sondern wenn Ihnen die Motivation genommen wird.“
Franke fordert, dass ArbeitgeberInnen Tarifverträge unterstützend
ausgestalten sollten. Zudem müssten weiter mehr Plätze in der
Kinderbetreuung geschaffen werden und in Betrieben Schulungen für
PersonalleiterInnen stattfinden. Die Forderung nach einer Ergänzung des AGG
wurden von der Bundesregierung allerdings bisher nicht aufgegriffen.
25 May 2022
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## AUTOREN
Betania Bardeleben
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