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# taz.de -- Schwanger im Gesundheitswesen: Wenn Schutz schadet
> Schwangere in Gesundheitsberufen bekommen oft Beschäftigungsverbot.
> Schuld daran hat die falsche Umsetzung des Mutterschutzgesetzes.
Bild: Viele schwangere Frauen im Gesundheitswesen wollen arbeiten – trotz Rec…
„Das war ja ein kurzes Intermezzo!“, war alles, was Anja Schmidt* (37) von
ihrem Chefarzt zu hören bekam. Das war 2018. Schmidt war damals
Assistenzärztin in einem operativen Fach an der Uniklinik Bochum und
[1][zum zweiten Mal schwanger].
Ihre erste Elternzeit lag sechs Monate zurück. Sie hatte vor, ihre zweite
Schwangerschaft so lange wie möglich geheim zu halten. In der ersten war
sofort Schluss mit Arbeiten, als sie es der Personalabteilung meldete.
Doch der Plan mit der Geheimhaltung ließ sich nicht durchhalten. Eine OP
lief nicht wie geplant. Der Anästhesist konnte die Betäubungsmittel nicht
wie gewohnt über einen Tropf direkt ins Blut verabreichen und musste
spontan auf eine Gasnarkose umschwenken. Dabei wird ein Cocktail aus
Narkosegasen über eine Maske verabreicht, die dem Kehlkopf des Patienten
aufsitzt. Unvermeidlich entweichen Gaspartikel des Narkosemittels in die
Luft.
Schmidt wusste, dass einige Narkosegase sich schädlich auf das ungeborene
Kind auswirken könnten, und fühlte sich nicht mehr sicher. Noch am
OP-Tisch, in Kittel und Maske, Hände vollständig sterilisiert, teilte sie
ihrem Oberarzt mit, dass sie schwanger ist und die OP nicht machen möchte.
## Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz
Nichts an Schmidts Fall ist im Sinne des aktuellen Mutterschutzgesetzes.
Eigentlich will es schwangere Frauen vor Gefahren auf der Arbeit schützen.
Schmidts Geschichte ist jedoch die Geschichte von vielen schwangeren
Angestellten in deutschen Kliniken. Sie zeigt, wie selbstverständlich
Klinik- und Abteilungsleiter hochqualifizierte Frauen [2][im Falle einer
Schwangerschaft] aussortieren.
Dass der Chef sofort davon ausging, dass ein Beschäftigungsverbot verhängt
wird, Schmidts Rückkehr aus der Elternzeit daher nur ein „kurzes
Intermezzo“ war, ist arbeitsrechtlich falsch und ein Verstoß gegen das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Fairer und korrekter wäre es gewesen,
wenn der Vorgesetzte geprüft hätte, wie Schmidt weiter sinnvoll arbeiten
kann. Dazu ist er gesetzlich sogar verpflichtet.
Bei einem Beschäftigungsverbot wird die Frau noch am selben Tag von ihrer
Arbeit freigestellt. Für den Rest der Schwangerschaft erhält sie weiter ihr
übliches Gehalt. Sie darf von nun an machen, was sie will – nur nicht
angestellt arbeiten.
Dass Ärztinnen, Pflegerinnen, Hebammen, medizinische Fachangestellte und
Medizinstudentinnen ihre Schwangerschaft auch über die 12.
Schwangerschaftswoche hinaus verheimlichen, ist keine Seltenheit. Über 43
Prozent haben in einer [3][Umfrage des Deutschen Ärztinnenbunds (DÄB)]
angegeben, Bedenken zu haben, die Schwangerschaft ihrem Arbeitgeber zu
melden. Frauen wollen dabei vor allem den Karriereknick vermeiden.
## Wieder bei null anfangen
Rund sieben Monate Beschäftigungsverbot plus Elternzeit bedeuten häufig
über anderthalb Jahre raus zu sein. Raus aus dem Team und den kollegialen
Beziehungen, raus aus der Routine beim Operieren, raus aus den
komplizierten Entscheidungen bei Medikamentengaben oder wiederbelebenden
Maßnahmen.
Es ist wie bei einem Brettspiel: Mit jeder Schwangerschaft zieht die Frau
zurück auf „Los“ und fängt wieder bei null an. Wenn es dann ans Verteilen
von attraktiven Aufgaben und Führungspositionen geht, sind Frauen bei ihrer
Rückkehr aus der Elternzeit längst – und oft von Männern – überholt wor…
Auch Chefärztin PD Dr. Mandy Mangler (43) hat alle ihre Schwangerschaften
lange geheim gehalten. Mangler leitet in einer Doppelspitze mit PD Dr.
Malgorzata Lanowska zwei Vivantes Gynäkologiekliniken in Berlin. Sie hat
fünf Kinder „in allen Karrierestadien bekommen“, sagt sie. Bei ihrer
letzten Schwangerschaft war sie bereits Chefärztin und weihte ihr Team erst
in der 32. Schwangerschaftswoche ein. Sie finde „nichts schlimmer als
fremdbestimmt und bevormundet werden“.
Mit der machtvollen Position als Chefärztin hatte sie vergleichsweise wenig
zu befürchten. Sie entschied sich, acht Wochen nach der Entbindung an die
Arbeit zurückzukehren und ihr Recht zu nutzen, das Baby während der
Arbeitszeit zu stillen.
„Das muss man schon wollen, denn es war natürlich krass anstrengend
gewesen“, gesteht Mangler. Dass sie ihr Recht auf Stillzeiten bei ihren
ersten vier Kindern nicht wahrgenommen hat, lag daran, dass sie es
schwierig fand, „diese sehr intimen Themen wie Schwangerschaft und Stillen“
[4][mit ihren männlichen Vorgesetzten zu besprechen].
## Kann ich eine gute Mutter sein?
So wie Mangler geht es vermutlich vielen Frauen. Das könnte erklären, warum
sie in der Medizin, die ihre Rechte häufig sehr wohl kennen und die
medizinischen Gefahren selbst exzellent einschätzen können, sich selten
widersetzen und unfreiwillig ins Beschäftigungsverbot weichen.
Frauen sind in ihrer Frühschwangerschaft häufig überwältigt von neuen,
schwierigen Gefühlen und Gedanken. Vieles muss neu ausgelotet werden. Wie
soll das Leben mit einem Kind aussehen? Auch sind nicht alle
Schwangerschaften geplant – statistisch jede dritte nicht.
Die Frauen fragen sich: Werde ich das Kind alleine großziehen können? Kann
ich eine gute Mutter sein? Gerade beim ersten Kind: Welche Belastung darf
ich mir und dem Kind zumuten? Dazu kommt, dass viele Schwangere gerade im
ersten Schwangerschaftsdrittel mit Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufproblemen
und Müdigkeit kämpfen.
In dieser Mischung aus körperlichem Unwohlsein und Unsicherheit treffen
Frauen dann auf ihre auch heute noch meist männlichen Vorgesetzten. Mangler
beobachtet, dass diese häufig weder Interesse noch Anreize dafür haben,
ihre Angestellten weiterzubeschäftigen.
„Es ist viel leichter, die Frau einfach zu ersetzen, als sich zu überlegen,
wie und wo genau man sie nun einsetzen kann.“ Da das Mutterschutzgesetz
Nachtarbeit für schwangere Frauen untersagt, tendieren KlinikleiterInnen
dazu, sich möglichst schnell neue, voll einsetzbare Nachrücker zu suchen.
## Mit Schwangeren sprechen
Wegen des knappen Personalbudgets ist es für Arbeitgeber lohnenswerter, die
Schwangere ins Beschäftigungsverbot zu schicken, sich ihr Gehalt von der
Krankenkasse erstatten zu lassen und eine neue MitarbeiterIn einzustellen.
Vielen männlichen Kollegen sei der Wegfall der Konkurrentin dann recht. „Da
braucht man sich keine Illusionen zu machen“, so Mangler.
Anja Schmidt hätte sich gewünscht, mit ihrem Chef abstimmen zu dürfen, wie
sie weiterhin operieren kann. Die meisten OPs hätte sie immer noch
durchführen dürfen, und nur für einige wenige hätte es eine Art Notfallplan
gebraucht. Vor Infektionen auf der Station hätte sie sich gut mit einer
Maske schützen können. Die Lösung klingt banal, aber mit den Schwangeren
sprechen ist oft der beste Weg, sie zu unterstützen.
Mangler selbst tut als Chefärztin alles dafür, ihren schwangeren
Angestellten Selbstbestimmung über den eigenen Körper zuzugestehen, und
warnt sie „vor der Falle Beschäftigungsverbot“. Regelmäßig streite sie s…
auch mit der Betriebsärztin. Sie versuche „erst mal herauszufinden, was die
Frauen möchten und sich vorstellen können.
Die meisten wollen arbeiten und sich nicht auf ein Mutterbild reduzieren
lassen, sei ihre Erfahrung. In ihrem Team dürfen auch Schwangere
weiteroperieren. Bei Mangler hätte es für Anja Schmidt sicher kein
Beschäftigungsverbot gegeben.
Olga Herschel ist Kinder- und Jugendpsychiaterin in Weiterbildung und freie
Journalistin
26 Jan 2022
## LINKS
[1] /Streichung-des-Paragrafen-219a/!5826339
[2] /Elternschaft-und-Arbeit/!5781950
[3] https://www.aerztinnenbund.de/Betroffene_bestaetigen.3357.0.2.html
[4] /Schwanger-in-vielen-Zimmern/!5757950
## AUTOREN
Olga Herschel
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Kolumne Kinderspiel
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