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# taz.de -- Annullierte Wahl bei der AfD Berlin: AfD will Delegierte trotzdem s…
> Nach einem Schiedsgerichtsurteil ist unklar, ob Berliner AfD-Abgeordnete
> zum Bundesparteitag dürfen. Der Landesvorstand legt Rechtsmittel ein.
Bild: Kämpft mit Betrugsvorwürfen: Beatrix von Storch, AfD Berlin
Berlin taz | Die AfD Berlin will trotz Betrugsvorwürfen bei einer
Delegiertenwahl ihre dort gewählten Vertreter*innen auf den
Bundesparteitag Mitte Juni schicken. Das bestätigte die Landesvorsitzende
Kristin Brinker der taz. Das Landesschiedsgericht der extrem rechten Partei
hat die Wahl von 25 Delegierten per Urteil für nichtig erklärt, weil
Vize-Parteisprecherin und [1][Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch]
drei Kandidaten auf eine bereits geschlossene Wahlliste gesetzt haben soll.
Ein mutmaßlich benachteiligtes Mitglied hatte die Wahl angefochten. Im
Urteil war unter Berufung auf Zeugen die Rede von einer „unzulässigen
Änderung von einer vom Parteitag bereits beschlossen Bewerberliste“ und von
einem „irreparablen schweren Wahlfehler“.
Die Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende und Landessprecherin Brinker sagte
der taz: „Wir haben mit mehreren Juristen gesprochen. Das Urteil ist nicht
haltbar, deswegen legen wir Rechtsmittel ein.“ Das sei bei zwei
Enthaltungen einstimmig im Landesvorstand entschieden worden. Die Berufung
erzielt laut Brinker eine aufschiebende Wirkung, sodass die im Juni 2021
gewählten Delegierten trotz allem auf den für die Gesamt-AfD
richtungsweisenden Parteitag im sächsischen Riesa reisen könnten. Dort wird
am 17. Juni der Bundesvorstand für zwei Jahre neu gewählt – schon jetzt
gibt es ein Hauen und Stechen um Plätze und Mehrheiten, eventuell
[2][kandidiert sogar Rechtsextremist Björn Höcke]. Und wie häufig auf
Parteitagen dürften die Mehrheiten knapp werden.
Die Beschlüsse des richtungsweisenden Parteitags seien durch die wackligen
25 Berliner Delegierten allerdings nicht gefährdet, sagte Brinker. Auch das
habe man mit Juristen abgeklärt. Selbst wenn das Bundesschiedsgericht die
Annullierung der Wahl bestätigen sollte, seien Beschlüsse des Parteitags
nicht gefährdet – weil der Landesverband diese im guten Glauben dorthin
entsendet hätte, so Brinker.
Beatrix von Storch streitet auf ihrer Facebook-Seite die Vorwürfe des
Landesschiedsgerichts ab. Das Parteigericht stelle Sachverhalte falsch dar
und ziehe nicht haltbare Schlussfolgerungen. Vergangenen Herbst hatte sie
bereits dem Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts, Michael Adam,
Befangenheit vorgeworfen, nachdem dieser nach Betrugsvorwürfen eine
[3][einstweilige Verfügung gegen die Berliner Delegation] erlassen hatte.
An dem vor Kurzem gefällten Urteil war Adam allerdings nicht beteiligt, wie
Adam der taz sagte.
## Klage gegen Untersuchungsausschuss
Adam wehrte sich gegen die Vorwürfe ans Landesschiedsgericht. Er sagte der
taz: „Beatrix von Storch beschimpft scheinbar gern andere Menschen. Das ist
so ihre Art.“ Und er widersprach auch Brinkers Darstellung. Ein
rechtssicherer Parteitag sei nur möglich, wenn das Bundesschiedsgericht das
Urteil vorher aufhebe, so Adam.
Ob das binnen nur vier Wochen bis zum Parteitag möglich ist, erscheint
allerdings fraglich. Die Bundespartei äußerte sich auf taz-Anfrage bislang
nicht zur heiklen Angelegenheit. Von Storch sitzt selbst im Bundesvorstand.
Unterdessen hat die AfD-Fraktion Klage beim Landesverfassungsgericht gegen
den Untersuchungsausschuss zur rechten Anschlagsserie in Neukölln
eingereicht. AfD-Abgeordnete waren bei der [4][Ausschuss-Wahl nicht gewählt
worden] – auch weil ein ehemaliges Parteimitglied tatverdächtig ist.
19 May 2022
## LINKS
[1] /Wahl-von-AfD-Delegierten-annulliert/!5850365
[2] /Miese-Umfragewerte-der-AfD/!5854115
[3] /Betrugsvorwuefe-gegen-Beatrix-von-Storch/!5813746
[4] /Untersuchungsausschuss-Neukoelln/!5849171
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Schwerpunkt AfD in Berlin
Beatrix von Storch
Wahlbetrug
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