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# taz.de -- Wahl von AfD-Delegierten annulliert: „Irreparabler schwerer Wahlf…
> Beatrix von Storch hat Personen auf eine eigentlich geschlossene
> Wahlliste setzen lassen. Das Berliner AfD-Landesschiedsgericht
> annullierte die Wahl.
Bild: Es gibt mal wieder Betrugsvorwürfe gegen Beatrix von Storch (AfD)
Berlin taz | Zwischen Hinterzimmerabsprachen und Wahlbetrug dürfte
anzusiedeln sein, was Beatrix von Storch am 13. Juni 2021 auf dem
Delegiertenparteitag der AfD Berlin veranstaltet hat. Das
Landesschiedsgericht stellte per Urteil fest, dass der Parteitag umsonst
gewesen ist und erklärte ihn für nichtig. Eine Kandidatin aus
Charlottenburg-Wilmersdorf fühlte sich nach der undemokratischen
Intervention des Bundesvorstandsmitglieds von Storch benachteiligt und war
dagegen vorgegangen.
Die prominente Berliner Bundestagsabgeordnete von Storch soll per Zuruf im
„Backoffice“ des Parteitags drei weitere Kandidaten auf eine geschlossene
Bewerberliste gemogelt haben. Oder wie es im Urteil heißt: „In der Sache
handelte es sich um eine unzulässige Änderung einer vom Parteitag bereits
beschlossen Bewerberliste“, [1][wie der Tagesspiegel zitiert], der zuerst
über das Urteil berichtete. Bereits im November erging gegen die AfD eine
einstweilige Verfügung, nach der diese die Delegierten nicht zum später
abgesagten Parteitag [2][nach Wiesbaden schicken durfte].
Die drei mit dem Urteil befassten Schiedsrichter werten von Storchs
Eingriff als „sowohl schweren als auch irreparablen Wahlfehler“, mit
nachhaltigen Auswirkungen auf die gesamte Delegiertenwahl. Das
Schiedsgericht empfahl, einen neuen Delegiertenparteitag durchzuführen – um
eine reguläre Aufstellung zu gewährleisten.
Dafür allerdings bleibt kaum Zeit: Die AfD trifft sich bereits am 17. Juni
im sächsischen Riesa zum richtungsweisenden Bundesparteitag, wo der
Parteivorstand neu gewählt wird. Gut möglich, dass von Storch, selbst im
Bundesvorstand, mit der undemokratischen Intervention ihren Stand auf dem
Parteitag verbessern wollte. Rückblickend dürfte sie ihr Vorgehen
allerdings belasten. Und die im Juni 2021 gewählten Delegierten müssen wohl
auch zu Hause bleiben.
## Kein Popup-Parteitag
Schwein hat die AfD Berlin aber insofern, als dass sie aufgrund einer
Coronasonderregelung bis zum 31. August 2022 auch früher gewählte
Delegierte auf Parteitage schicken darf. Eine – 2019 gewählte – Delegation
aus Berlin wird an dem Parteitag womöglich vertretungsweise teilnehmen
dürfen.
Einen kurzfristigen Delegiertenparteitag noch vor Riesa wird es aber nicht
geben, sagte die AfD-Landeschefin und Fraktionsvorsitzende im
Abgeordnetenhaus, Kristin Brinker, der taz. Sie wollte das Urteil nicht
kommentieren, nannte den mutmaßlichen Wahlbetrug lediglich „Altlasten“. Wie
der Vorstand mit dem Urteil umgeht, sei noch offen, so Brinker: „Wir werden
auf jeden Fall mit Delegierten auf dem Parteitag sein – ob mit den alten
oder den neuen, prüfen wir gerade.“
Von Storch, als Antifeministin nicht gerade für leise Töne bekannt, übte
nach dem Urteil Richterschelte: „Das Landesschiedsgericht stellt
Sachverhalte falsch dar und zieht rechtlich nicht haltbare
Schlussfolgerungen“, so von Storch, ohne nähere Erklärung. Präsident des
Schiedsgerichts, Michael Adam, dem von Storch bereits Befangenheit
vorgeworfen hatte, war an dem Urteil laut Parteigericht nicht beteiligt und
warf von Storch seinerseits „mangelnden Respekt“ vor.
Auch Antonín Brousek, Vizepräsident des AfD-Landesschiedsgerichts und
stellvertretender Fraktionschef, ebenfalls nicht am Urteil beteiligt,
sagte: „Es ist sehr unschön, dass wir als Gericht so angegriffen werden.“
Ansonsten hielt sich die AfD in dieser heiklen Angelegenheit bedeckt.
Parteisprecher und Abgeordnetenhausmitglied Ronald Gläser wollte der taz
nicht einmal mitteilen, wer die alten oder neuen Delegierten waren.
12 May 2022
## LINKS
[1] https://plus.tagesspiegel.de/berlin/riesenschaden-vor-bundesparteitag-schie…
[2] /Betrugsvorwuefe-gegen-Beatrix-von-Storch/!5813746
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
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Beatrix von Storch
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Demokratie
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