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# taz.de -- Ceta-Klagen abgelehnt: Ceta-Gegner scheitern in Karlsruhe
> Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage zur vorläufigen Anwendung des
> Freihandelsabkommens abgelehnt. Sie war die größte aller Zeiten.
Bild: Der Protest gegen Freihandelsabkommen wie CETA brachte 2015 mehr als 250.…
Leipzig taz | Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen das
Ceta-Handelsabkommen der EU mit Kanada abgelehnt. Die vorläufige Anwendung
des Vertrags seit 2017 verletze keine Grundrechte. Damit wurden vier
Verfassungsklagen mit insgesamt rund 200.000 Unterstützer:innen und
eine Organklage abgelehnt.
Durch das Ceta-Abkommen soll der Handel zwischen der EU und Kanada
intensiviert werden. Über 90 Prozent der Zölle werden beseitigt. Investoren
können für direkte und indirekte Enteignung bei einem Ceta-Gericht auf
Entschädigung klagen.
Doch i[1][m Oktober 2015 demonstrierten in Berlin rund 250.000 Menschen
gegen Ceta]. Kritisiert wurde vor allem der [2][geplante Investorenschutz],
der strenge Umwelt- und Sozialstandards hemme. Auch die jetzt entschiedenen
Verfassungsbeschwerden richteten sich vor allem gegen den Investorenschutz.
Zum einen ging es um die Verfassungsbeschwerde der NGOs Foodwatch, Campact
und Mehr Demokratie, die von über 125.000 Bürger:innen unterstützt
wurde. Es war und ist die größte Verfassungsklage der bisherigen deutschen
Geschichte. Eine weitere Klage der Aktivistin Marianne Grimmenstein fand
68.000 Unterstützer:innen. Außerdem klagten 62 Abgeordnete der Linken sowie
der Ex-ÖDP-Vorsitzende Klaus Buchner.
## Für den Bundestag ist die Entscheidung wenig hilfreich
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Klagen der Kritiker:innen nun
jedoch für unzulässig, soweit sie sich gegen das gesamte Abkommen
richteten. Gegen die Unterzeichnung des Vertrags durch die Bundesregierung
könne nicht geklagt werden, weil dies noch keine Rechtswirkung hatte. Gegen
den endgültigen Abschluss des Vertrags sind Klagen derzeit unzulässig, weil
noch nicht alle Ratifizierungen vorliegen. Bisher haben erst 15 EU-Staaten
und Großbritannien Ceta ratifiziert. Es fehlen noch die Ratifikationen von
12 EU-Staaten, Kanadas und der EU. Auch der Deutsche Bundestag hat noch
nicht ratifiziert.
Seit September 2017 wird das Ceta-Abkommen jedoch zu großen Teilen
vorläufig angewendet. Nur gegen die deutsche Zustimmung zu dieser
vorläufigen Anwendung konnte zulässig geklagt werden. Und da der
Investorenschutz durch das Ceta-Gericht nicht vorläufig angewandt wird,
konnte das Bundesverfassungsgericht auch nichts zu dessen Rechtmäßigkeit
sagen.
Soweit Ceta bereits angewandt wird, etwa bei den Zollsenkungen, hat die
deutsche Zustimmung keine Souveränitätsrechte Deutschlands und damit auch
keine Wählerrechte verletzt, entschied das Verfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte also [3][seine Linie vom Oktober
2016]. Damals hatte das Gericht eine einstweilige Anordnung gegen Ceta
abgelehnt, aber mehrere Auflagen erteilt. Die Umsetzung dieser
souveränitätsschonenden Auflagen führte nun zur Ablehnung der Klagen.
Für den Bundestag ist die Karlsruher Entscheidung nun aber wenig hilfreich.
Eigentlich hatte man sich vor allem Orientierung zum umstrittenen
Investorenschutz erhofft. So heißt es im Koalitionsvertrag der
Ampelkoalition: Die Entscheidung über die Ratifizierung des Ceta-Abkommens
„treffen wir nach Abschluss der Prüfung durch das
Bundesverfassungsgericht“.
Was aber weithin übersehen wird: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat
[4][schon 2019 in einem rechtsverbindlichen Gutachten] festgestellt, dass
Konzerne vor dem Ceta-Gericht nur Erfolg haben können, wenn sie Opfer von
„Rechtsverweigerung“, „offenkundiger Willkür“ oder ähnlich schwerer
Diskriminierung wurden. Die Enttäuschung von Gewinnerwartungen durch
Umwelt- und Sozialgesetze genüge jedenfalls nicht. Die Sorgen der
Ceta-Kritiker seien also unbegründet.
Die Linke forderte den Bundestag dennoch auf, das „Konzernschutzabkommen“
Ceta nicht zu ratifizieren. CDU/CSU und FDP verlangten dagegen eine
möglichst schnelle Ratifizierung. Und die Grünen erklärten, dass sie Ceta
politisch immer noch ablehnen, nun aber mit den Koalitionspartnern der
Ampel verhandeln werden.
Eine erste Stoßrichtung der Regierungskoalition kann sich am Freitag
zeigen. Dann debattiert der Bundestag auf Antrag der CDU/CSU über den
weiteren Umgang mit Ceta.
15 Mar 2022
## LINKS
[1] /Demonstration-in-Berlin-am-Samstag/!5240719
[2] /Foodwatch-leakt-Dokument/!5238117
[3] /Kommentar-Ceta-Urteil/!5348646
[4] /Gutachten-zum-Investitionsschutz/!5591938
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Kanada
Freihandel
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Gabriel Boric
Globalisierung
Schwerpunkt TTIP
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