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# taz.de -- Sterbehilfe und Gesetze: „Ermöglichen, nicht fördern“
> Eine Gruppe Abgeordneter legt einen Gesetzentwurf zur Suizidassistenz
> vor. Sterbehilfevereine könnten unter Druck geraten.
Bild: Am Donnerstag wurde in Berlin ein weiterer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe …
Berlin taz | Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten im
Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt. Darin wird die
ärztliche Hilfe zur Selbsttötung nur noch in bestimmten Fällen erlaubt.
„Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber wir wollen ihn nicht
fördern“, sagte der SPD-Politiker Lars Castellucci am Donnerstag bei der
Vorstellung des Papiers.
Laut dem Gesetzentwurf der Gruppe um die Abgeordneten Ansgar Heveling
(CDU), Lars Castellucci und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) soll die
„geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ in einem Strafrechtsparag…
217 „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe“ geahndet
werden. Dies soll nicht gelten, wenn die suizidwillige Person ein
Beratungskonzept durchläuft, das die „autonome Entscheidungsfindung“
sicherstellt. Dabei müssen in der Regel zwei Untersuchungen durch
Psychiater:innen im Abstand von drei Monaten erfolgen – sowie eine
Beratung etwa bei einer psychosozialen Stelle.
Die psychiatrische Untersuchung muss ergeben, dass etwa keine „die autonome
Entscheidungsfindung beeinträchtigende psychische Erkrankung“ vorliegt,
heißt es im Entwurf. In der vorgeschriebenen psychosozialen Beratung sollen
die Betroffenen nicht nur über „Möglichkeiten der medizinischen Behandlung
und Alternativen zur Selbsttötung“ aufgeklärt werden, sondern auch über
„mögliche psychologische und physische Auswirkungen eines fehlgeschlagenen
Selbsttötungsversuches“, so der Entwurf.
Das „Schutzkonzept“ vor einem assistierten Suizid müsse sicherstellen, dass
der Suizidwunsch „frei von inneren und äußeren Drucksituationen“ entstand…
sei, sagte Kappert-Gonther.
## Ein Akt der Selbstbestimmung
[1][Das Bundesverfassungsgericht] hatte das Verbot der „geschäftsmäßigen“
Suizidassistenz, worunter man auch die wiederholte ärztliche Hilfe zur
Selbsttötung versteht, vor zwei Jahren gekippt. Dabei hatte das
Verfassungsgericht betont, das Recht des Einzelnen, seinem Leben ein Ende
zu setzen, sei als „Akt autonomer Selbstbestimmung“ zu respektieren.
In Deutschland gibt es mehrere Organisationen wie etwa die Deutsche
Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und Dignitas, die Ärzt:innen
vermitteln, die Suizidbeihilfe leisten. Dabei sind auch Beratungsgespräche
angesetzt, aber die Verfahren sind nicht einheitlich geregelt. Eine
Mitgliedschaft in den Organisationen wird vorausgesetzt.
Würde der Gesetzentwurf umgesetzt, müssten diese Sterbehilfeorganisationen
den Vorgaben des Gesetzentwurfs folgen. „Wenn sie das nicht tun, müssten
sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“, sagte der ebenfalls an dem
Entwurf beteiligte FDP-Politiker Benjamin Strasser.
Vor einem Jahr, noch in der vorigen Wahlperiode, waren bereits
Gesetzesinitiativen zur Suizidassistenz vorgestellt worden. [2][Eine Gruppe
aus Abgeordneten] von FDP, SPD und Linken, darunter Karl Lauterbach, hatte
einen Gesetzentwurf präsentiert, der ebenfalls Beratungen vorschrieb.
Dieser Gesetzentwurf stellte die ärztliche Suizidassistenz aber nicht
grundsätzlich unter Strafe, hätte also die Koexistenz mit den bestehenden
Sterbehilfeorganisationen erlaubt.
27 Jan 2022
## LINKS
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/0…
[2] https://dserver.bundestag.de/btd/19/286/1928691.pdf
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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