| # taz.de -- Sterbehilfe und Gesetze: „Ermöglichen, nicht fördern“ | |
| > Eine Gruppe Abgeordneter legt einen Gesetzentwurf zur Suizidassistenz | |
| > vor. Sterbehilfevereine könnten unter Druck geraten. | |
| Bild: Am Donnerstag wurde in Berlin ein weiterer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe … | |
| Berlin taz | Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten im | |
| Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt. Darin wird die | |
| ärztliche Hilfe zur Selbsttötung nur noch in bestimmten Fällen erlaubt. | |
| „Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber wir wollen ihn nicht | |
| fördern“, sagte der SPD-Politiker Lars Castellucci am Donnerstag bei der | |
| Vorstellung des Papiers. | |
| Laut dem Gesetzentwurf der Gruppe um die Abgeordneten Ansgar Heveling | |
| (CDU), Lars Castellucci und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) soll die | |
| „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ in einem Strafrechtsparag… | |
| 217 „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe“ geahndet | |
| werden. Dies soll nicht gelten, wenn die suizidwillige Person ein | |
| Beratungskonzept durchläuft, das die „autonome Entscheidungsfindung“ | |
| sicherstellt. Dabei müssen in der Regel zwei Untersuchungen durch | |
| Psychiater:innen im Abstand von drei Monaten erfolgen – sowie eine | |
| Beratung etwa bei einer psychosozialen Stelle. | |
| Die psychiatrische Untersuchung muss ergeben, dass etwa keine „die autonome | |
| Entscheidungsfindung beeinträchtigende psychische Erkrankung“ vorliegt, | |
| heißt es im Entwurf. In der vorgeschriebenen psychosozialen Beratung sollen | |
| die Betroffenen nicht nur über „Möglichkeiten der medizinischen Behandlung | |
| und Alternativen zur Selbsttötung“ aufgeklärt werden, sondern auch über | |
| „mögliche psychologische und physische Auswirkungen eines fehlgeschlagenen | |
| Selbsttötungsversuches“, so der Entwurf. | |
| Das „Schutzkonzept“ vor einem assistierten Suizid müsse sicherstellen, dass | |
| der Suizidwunsch „frei von inneren und äußeren Drucksituationen“ entstand… | |
| sei, sagte Kappert-Gonther. | |
| ## Ein Akt der Selbstbestimmung | |
| [1][Das Bundesverfassungsgericht] hatte das Verbot der „geschäftsmäßigen“ | |
| Suizidassistenz, worunter man auch die wiederholte ärztliche Hilfe zur | |
| Selbsttötung versteht, vor zwei Jahren gekippt. Dabei hatte das | |
| Verfassungsgericht betont, das Recht des Einzelnen, seinem Leben ein Ende | |
| zu setzen, sei als „Akt autonomer Selbstbestimmung“ zu respektieren. | |
| In Deutschland gibt es mehrere Organisationen wie etwa die Deutsche | |
| Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und Dignitas, die Ärzt:innen | |
| vermitteln, die Suizidbeihilfe leisten. Dabei sind auch Beratungsgespräche | |
| angesetzt, aber die Verfahren sind nicht einheitlich geregelt. Eine | |
| Mitgliedschaft in den Organisationen wird vorausgesetzt. | |
| Würde der Gesetzentwurf umgesetzt, müssten diese Sterbehilfeorganisationen | |
| den Vorgaben des Gesetzentwurfs folgen. „Wenn sie das nicht tun, müssten | |
| sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“, sagte der ebenfalls an dem | |
| Entwurf beteiligte FDP-Politiker Benjamin Strasser. | |
| Vor einem Jahr, noch in der vorigen Wahlperiode, waren bereits | |
| Gesetzesinitiativen zur Suizidassistenz vorgestellt worden. [2][Eine Gruppe | |
| aus Abgeordneten] von FDP, SPD und Linken, darunter Karl Lauterbach, hatte | |
| einen Gesetzentwurf präsentiert, der ebenfalls Beratungen vorschrieb. | |
| Dieser Gesetzentwurf stellte die ärztliche Suizidassistenz aber nicht | |
| grundsätzlich unter Strafe, hätte also die Koexistenz mit den bestehenden | |
| Sterbehilfeorganisationen erlaubt. | |
| 27 Jan 2022 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/0… | |
| [2] https://dserver.bundestag.de/btd/19/286/1928691.pdf | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
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