| # taz.de -- Prozess um Behilfe zur Selbsttötung: Urteil gegen Suizid-Arzt best… | |
| > Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die Beschwerde eines | |
| > dänischen Mediziners ab. Es gäbe kein Recht auf assistierten Suizid. | |
| Bild: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung am … | |
| Freiburg taz | Die Verurteilung des dänischen Arztes Svend Lings wegen | |
| Beihilfe zur Selbsttötung hat seine Menschenrechte nicht verletzt. Das | |
| entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in | |
| Straßburg. Anders als in Deutschland ist es in Dänemark strafbar, einem | |
| anderen bei der Selbsttötung zu helfen. | |
| Der inzwischen über 80-jährige Lings ist in Dänemark als „Selbstmord-Arzt�… | |
| bekannt. Auf seiner Webseite hat er einen 25-seitigen | |
| „Selbstmord-Leitfaden“ veröffentlicht, in dem er die aus seiner Sicht | |
| besten Methoden zusammenstellte. Das Handbuch ist nicht verboten und heute | |
| noch zugänglich. | |
| Nachdem Lings 2017 in einem Radio-Interview von konkreten Fällen sprach, in | |
| denen er Todeswilligen half, verlor er allerdings seine ärztliche Zulassung | |
| und kann seitdem keine Medikamente mehr verschreiben. | |
| Im Straßburger Verfahren ging es um die strafrechtliche Verurteilung von | |
| Lings zu einer Bewährungsstrafe von sechzig Tagen wegen Hilfe zum Suizid in | |
| zwei vollzogenen Fällen und einem versuchten Fall. Die Strafe wurde 2019 | |
| vom Obersten Gerichtshof Dänemarks bestätigt. | |
| ## Kläger berief sich auf sein Recht auf Meinungsfreiheit | |
| Im ersten Fall tötete sich ein Mann, der fast am ganzen Körper gelähmt war. | |
| Im zweiten Fall starb eine 85-jährige Frau, die lebensmüde war. Der | |
| gescheiterte Suizid betraf einen Mann, der an einer Nervenkrankheit litt. | |
| Die erforderlichen Medikamente besorgten sich die todeswilligen Personen | |
| nicht über Lings, sondern selbst, über Ehepartner oder über einen anderen | |
| Arzt. | |
| Lings legte gegen das Strafurteil Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof | |
| für Menschenrechte (EGMR) ein. Der EGMR ist das Gericht des Europarats, dem | |
| seit dem Ausschluss Russlands noch 46 Staaten angehören, von Island bis zur | |
| Türkei. Lings berief sich auf sein Menschenrecht der Meinungsfreiheit. Er | |
| habe den Sterbewilligen nur Tipps gegeben, die auch in seinem | |
| Suizid-Handbuch stehen. | |
| Eine siebenköpfige Kammer des EGMR hat die Beschwerde des Arztes einstimmig | |
| abgelehnt. Das Strafurteil habe nicht seine Meinungsfreiheit verletzt. Denn | |
| er sei nicht für die Veröffentlichung des Suizid-Leitfadens verurteilt | |
| worden, sondern weil er konkreten Personen beim Suizid geholfen habe. In | |
| allen Fällen habe er gewusst, dass die Personen, denen er Informationen | |
| gab, sterbewillig waren. | |
| ## Gericht: Es gibt keinen europäischen Konsens | |
| Der EGMR betonte, dass es in der Europäischen Menschenrechtskonvention kein | |
| ausdrückliches oder implizites Recht auf assistierte Selbsttötung gebe. Es | |
| gebe auch keinen europäischen Konsens in dieser Frage. Nur in 6 der 46 | |
| Staaten des Europarats sei die Hilfe zur Selbsttötung erlaubt: Deutschland, | |
| Österreich, Italien, Estland, Finnland und die Schweiz. | |
| Die von Dänemark strafrechtlich verfolgten Ziele – Schutz der Gesundheit, | |
| der Sittlichkeit und der Rechte anderer – seien legitim, so der EGMR. Die | |
| konkrete Strafe von 60 Tagen Freiheitsstrafe, auf Bewährung ausgesetzt, | |
| hielten die Straßburger Richter:innen für verhältnismäßig. | |
| In Deutschland ist die Hilfe zur Selbsttötung traditionell straffrei. | |
| Allerdings stellte die Große Koalition ab 2015 die „geschäftsmäßige“ | |
| Suizidhilfe unter Strafe, um Organisationen wie Dignitas oder Sterbehilfe | |
| Deutschland zu bekämpfen. Suizidhilfe sollte keine normale Dienstleistung | |
| werden. | |
| Dieses strafrechtliche Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht Anfang | |
| 2020 für nichtig erklärt, weil es unverhältnismäßig in das [1][Recht auf | |
| selbstbestimmtes Sterben] eingreift. Seitdem berät der Bundestag über eine | |
| Neuregelung. | |
| (Az.: 15136/20) | |
| 12 Apr 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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