# taz.de -- Prozess um Behilfe zur Selbsttötung: Urteil gegen Suizid-Arzt best… | |
> Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die Beschwerde eines | |
> dänischen Mediziners ab. Es gäbe kein Recht auf assistierten Suizid. | |
Bild: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung am … | |
FREIBURG taz | Die Verurteilung des dänischen Arztes Svend Lings wegen | |
Beihilfe zur Selbsttötung hat seine Menschenrechte nicht verletzt. Das | |
entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in | |
Straßburg. Anders als in Deutschland ist es in Dänemark strafbar, einem | |
anderen bei der Selbsttötung zu helfen. | |
Der inzwischen über 80-jährige Lings ist in Dänemark als „Selbstmord-Arzt�… | |
bekannt. Auf seiner Webseite hat er einen 25-seitigen | |
„Selbstmord-Leitfaden“ veröffentlicht, in dem er die aus seiner Sicht | |
besten Methoden zusammenstellte. Das Handbuch ist nicht verboten und heute | |
noch zugänglich. | |
Nachdem Lings 2017 in einem Radio-Interview von konkreten Fällen sprach, in | |
denen er Todeswilligen half, verlor er allerdings seine ärztliche Zulassung | |
und kann seitdem keine Medikamente mehr verschreiben. | |
Im Straßburger Verfahren ging es um die strafrechtliche Verurteilung von | |
Lings zu einer Bewährungsstrafe von sechzig Tagen wegen Hilfe zum Suizid in | |
zwei vollzogenen Fällen und einem versuchten Fall. Die Strafe wurde 2019 | |
vom Obersten Gerichtshof Dänemarks bestätigt. | |
## Kläger berief sich auf sein Recht auf Meinungsfreiheit | |
Im ersten Fall tötete sich ein Mann, der fast am ganzen Körper gelähmt war. | |
Im zweiten Fall starb eine 85-jährige Frau, die lebensmüde war. Der | |
gescheiterte Suizid betraf einen Mann, der an einer Nervenkrankheit litt. | |
Die erforderlichen Medikamente besorgten sich die todeswilligen Personen | |
nicht über Lings, sondern selbst, über Ehepartner oder über einen anderen | |
Arzt. | |
Lings legte gegen das Strafurteil Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof | |
für Menschenrechte (EGMR) ein. Der EGMR ist das Gericht des Europarats, dem | |
seit dem Ausschluss Russlands noch 46 Staaten angehören, von Island bis zur | |
Türkei. Lings berief sich auf sein Menschenrecht der Meinungsfreiheit. Er | |
habe den Sterbewilligen nur Tipps gegeben, die auch in seinem | |
Suizid-Handbuch stehen. | |
Eine siebenköpfige Kammer des EGMR hat die Beschwerde des Arztes einstimmig | |
abgelehnt. Das Strafurteil habe nicht seine Meinungsfreiheit verletzt. Denn | |
er sei nicht für die Veröffentlichung des Suizid-Leitfadens verurteilt | |
worden, sondern weil er konkreten Personen beim Suizid geholfen habe. In | |
allen Fällen habe er gewusst, dass die Personen, denen er Informationen | |
gab, sterbewillig waren. | |
## Gericht: Es gibt keinen europäischen Konsens | |
Der EGMR betonte, dass es in der Europäischen Menschenrechtskonvention kein | |
ausdrückliches oder implizites Recht auf assistierte Selbsttötung gebe. Es | |
gebe auch keinen europäischen Konsens in dieser Frage. Nur in 6 der 46 | |
Staaten des Europarats sei die Hilfe zur Selbsttötung erlaubt: Deutschland, | |
Österreich, Italien, Estland, Finnland und die Schweiz. | |
Die von Dänemark strafrechtlich verfolgten Ziele – Schutz der Gesundheit, | |
der Sittlichkeit und der Rechte anderer – seien legitim, so der EGMR. Die | |
konkrete Strafe von 60 Tagen Freiheitsstrafe, auf Bewährung ausgesetzt, | |
hielten die Straßburger Richter:innen für verhältnismäßig. | |
In Deutschland ist die Hilfe zur Selbsttötung traditionell straffrei. | |
Allerdings stellte die Große Koalition ab 2015 die „geschäftsmäßige“ | |
Suizidhilfe unter Strafe, um Organisationen wie Dignitas oder Sterbehilfe | |
Deutschland zu bekämpfen. Suizidhilfe sollte keine normale Dienstleistung | |
werden. | |
Dieses strafrechtliche Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht Anfang | |
2020 für nichtig erklärt, weil es unverhältnismäßig in das [1][Recht auf | |
selbstbestimmtes Sterben] eingreift. Seitdem berät der Bundestag über eine | |
Neuregelung. | |
(Az.: 15136/20) | |
12 Apr 2022 | |
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[1] /Suizid-Assistenz-in-Deutschland/!5815551 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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