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# taz.de -- Bundestag debattiert über Sterbehilfe: Über den Körper bestimmen
> Niemand trifft leichtfertig die Entscheidung, das eigene Leben zu
> beenden. Es muss die Möglichkeit geben für einen begleiteten,
> schmerzfreien Suizid.
Bild: Letztes Sonnenlicht: Keinesfalls sollte Menschen ihre Selbstbestimmung ab…
Dass etwas verboten ist, bedeutet nicht, dass es nicht trotzdem passiert.
Oft ist es aber gefährlicher und möglicherweise auch schmerzvoller.
Betroffene und Helfende müssen Risiken eingehen und eventuell
strafrechtliche Verfolgung in Kauf nehmen. Wer genug Geld hat, kann die
Dienstleistung auch im Ausland in Anspruch nehmen. In dieser Hinsicht
ähnelt die [1][Debatte über die Beihilfe zum Suizid] der Debatte über den
Schwangerschaftsabbruch.
Gleichzeitig hinkt der Vergleich, denn man kann Sterbewilligen nicht in den
Kopf schauen. Und das Risiko einer Fremdbestimmung besteht. Bei
Abtreibungen hingegen informieren sich die Schwangeren eigenständig, und
sie können eine Praxis aufsuchen, in der Abbrüche vorgenommen werden.
Keinesfalls sollte Menschen ihre Selbstbestimmung abgesprochen werden –
weder bei Schwangerschaftsabbrüchen noch bei der [2][Beihilfe zum Suizid].
Sollten Betroffene den Sterbenswillen äußern, muss man diese ernst nehmen.
Am besten ohne anstrengenden bürokratischen Aufwand vor Fremden.
Es kann immer Menschen geben, die keinen Lebenswillen mehr empfinden. Für
solche Umstände müssen sich Betroffene nicht unbedingt [3][in medizinischer
Notlage] befinden. Fest steht, dass sie das Leben beenden wollen und dafür
Hilfe benötigen. Solche Suizidfälle, ähnlich wie Schwangerschaftsabbrüche,
sind niemals leichtfertig. Es verdient auch niemand durch Aufklärung eine
Menge Geld daran. Wie bei jeder anderen Praxis bewegen sich Ärzt:innen
und Helfende in einem rechtlichen Rahmen.
Die letzte Würde, die man den Betroffenen lassen muss, ist, dass sie selbst
entscheiden können, wie, wo und wann sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
Ein begleiteter, medikamentöser Suizid soll garantieren, dass die Person
schmerzfrei sterben kann. Nimmt man den Menschen diese Option wieder weg,
besteht die Gefahr, dass die Betroffenen anderweitig nach einer Lösung
suchen.
18 May 2022
## LINKS
[1] /Sterbehilfe-und-Gesetze/!5827464
[2] /Gesetzentwurf-zur-Sterbehilfe/!5827474
[3] /Neuregelung-der-Sterbehilfe/!5835521
## AUTOREN
Shoko Bethke
## TAGS
Sterbehilfe
Sterbehilfe Deutschland
Bundestag
Bundesverfassungsgericht
Beihilfe zum Suizid
Interview
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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