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# taz.de -- Liberalisierte Suizidhilfe: ÄrztInnen im Zwiespalt
> Es ist gut, dass künftig wohl mehr HausärztInnen Beihilfe zum Suizid
> leisten werden. Die Sterbehilfevereine werden dadurch nicht überflüssig.
Bild: Der Notausgang am Ende des Lebens steht Menschen, die das wollen, nun pri…
Es ist eine unbehagliche Vorstellung für HausärztInnen: Der schwerkranke
langjährige Patient, verwitwet, Schlaganfall, halbseitig gelähmt, große
Schmerzen, inkontinent, ein Pflegefall, steht vor der Einweisung ins Heim.
Er bittet seinen Arzt, ihm doch „ein Rezept“ zu besorgen für ein
Medikament, mit dem er seinem Leben ein Ende setzen könne.
Es wäre legal. Am Mittwoch kippte auch der Deutsche Ärztetag das Verbot der
Beihilfe zum Suizid aus der Berufsordnung. Die Liberalisierung der
[1][Beihilfe zum Suizid], wie sie das Bundesverfassungsgericht durch sein
Urteil vor einem Jahr angestoßen hat, könnte aber schnell zu einer
Überforderung für die ÄrztIinnen werden. Mehrheitlich wollen sie mit der
[2][Suizidhilfe] nichts zu tun haben, das zeigte sich auf dem Ärztetag.
Verpflichtet dazu sind sie ohnehin nicht. Welche Regeln also wären gut?
Es liegen Gesetzentwürfe vor, in denen von einer „Beratungspflicht“ die
Rede ist, ähnlich wie im Abtreibungsrecht. PsychiaterInnen sollen dabei
mitwirken. Der Gedanke, dass schwerstkranke Bettlägerige mit Sterbewunsch
nun auch noch psychiatrische Gutachter am Krankenbett ertragen müssen,
erzeugt Unbehagen. Trotzdem wäre es für ÄrztInnen wohl ein Schutz, wenn
Suizidwillige mit einer Art zweiten Instanz über ihren Sterbewunsch reden
müssten. Bei Schwerstkranken sind die HausärztInnen dann womöglich eher
bereit, zu helfen, das Leiden durch die Gabe eines Medikaments an den oder
die Suizidwillige zu verkürzen.
Für ärztliche Hilfe bei sogenannten „Bilanzsuiziden“ oder der
[3][Selbsttötung] aus Angst vor Gebrechlichkeit oder Demenz im Alter werden
sich hingegen wohl nach wie vor nur wenige HausärztInnen finden und es ist
gut, dass es hier Hürden gibt. An dieser Stelle kommen die
Sterbehilfevereine mit ihren angeschlossenen ÄrztInnen ins Spiel, deren
Kriterien weiter gefasst sind. Es wäre ein Fehler, sie pauschal zu
verteufeln oder wieder verbieten zu wollen.
Sterbehilfeorganisationen haben mitunter zwar Tausende bis Zehntausende von
Mitgliedern, doch nur ein sehr kleiner Teil von diesen nimmt die
Suizidhilfe tatsächlich in Anspruch. Bei der Mitgliedschaft geht es den
meisten wohl eher um psychische Entlastung, um die Möglichkeit eines
Notausgangs, auch wenn man ihn gar nicht benutzt. Nicht die ÄrztInnen, die
PolitikerInnen, die EthikerInnen sollten im Mittelpunkt der Debatte stehen.
Sondern immer die Leidenden selbst.
6 May 2021
## LINKS
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[2] /Urteil-zu-Sterbehilfemedikament/!5749301
[3] /Debatte-um-Sterbehilfe/!5724744
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Sterbehilfe
Ärztlich assistierter Suizid
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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