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# taz.de -- Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Zu viel Macht für Psychiater
> Abgeordnete mehrerer Parteien wollen die Sterbehilfe neu regeln. Dabei
> werden diejenigen, die assistierten Suizid in Betracht ziehen,
> entmündigt.
Bild: Der neue Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe könnte kontraproduktiv sein
Der Gesetzentwurf zum ärztlich begleiteten Suizid ist keine gute Idee, den
Abgeordnete um Ansgar Heveling (CDU), Lars Castellucci (SPD) und Kirsten
Kappert-Gonther (Grüne) erarbeitet haben. Der Entwurf sieht vor, dass die
„geschäftsmäßige Förderung“ der Suizidhilfe wieder unter Strafe gestellt
werden soll.
Dieses Verbot soll dann nicht greifen, wenn suizidwillige Personen unter
anderem an zwei Beratungsgesprächen mit Psychiater:innen teilnehmen, die
den Suizidwilligen eine „autonome Entscheidungsfindung“ attestieren und
eine psychische Erkrankung als Ursache des Suizidwunsches ausschließen.
Sterbehilfeorganisationen müssten dem gleichen Beratungskonzept folgen,
andernfalls würden sie kriminalisiert.
Dass Suizidwillige ihren Sterbewunsch vor nicht selbst ausgewählten
Psychiater:innen rechtfertigen müssen, könnte die „Autonomie“ der
Patienten womöglich aber gar nicht schützen, sondern – im Gegenteil –
verletzen.
Denn was passiert, wenn die Psychiaterin, die den Patienten gar nicht näher
kennt, zum Schluss kommt, dem Sterbewunsch läge eine Depression zugrunde?
Wenn also vorgeschlagen wird, es erst einmal mit Psychotherapie und Pillen
zu versuchen? Wenn also an der „Freiverantwortlichkeit“ der
Suizidwilligen gezweifelt wird? Die begutachtenden Fachärzt:innen
bekämen zu viel Macht. Eine Beratung schwerstleidender Suizidwilliger
sollte immer freiwillig sein.
Die Abgeordneten haben womöglich vor allem hochbetagte Menschen im Blick,
die sterben wollen, weil sie völlig eingeschränkt und pflegeabhängig sind,
zwar keine großen Schmerzen haben, aber auch keine Lebensqualität mehr
verspüren. Diese Suizide aus „Lebenssattheit“ machen nur einen Bruchteil
der Fälle bei den Sterbehilfeorganisationen aus, aber es gibt sie. Sie
hätten es mit dem Gesetzentwurf schwerer, ärztliche Hilfe beim Suizid zu
erhalten. Doch auch die Autonomie dieser Menschen ist zu respektieren.
Genau in diesem Sinne hatte das [1][Bundesverfassungsgericht] übrigens
geurteilt, als es das grundsätzliche Verbot der Suizidassistenz vor
zwei Jahren kippte.
28 Jan 2022
## LINKS
[1] /Nach-Sterbehilfe-Urteil/!5668181
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Sterbehilfe Deutschland
Bundesverfassungsgericht
Kirsten Kappert-Gonther
Ärztlich assistierter Suizid
GNS
Therapie
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