Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Reaktionen auf Atomtransport-Urteil: Frust und Genugtuung
> Die Grünen bedauern, dass das Bremer Atomtransportverbot vom
> Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Folgen hat das Urteil auch für
> Hamburg.
Bild: Hier dürfen wieder Atombrennstoffe transportiert werden: Containertermin…
Hamburg taz | Das Anfang 2012 erlassene Verbot, Atombrennstäbe in den
bremischen Häfen umzuschlagen, [1][ist nach achtjähriger juristischer
Auseinandersetzung endgültig gekippt.] Nachdem das
[2][Bundesverfassungsgericht am Dienstagvormittag seine Entscheidung]
verkündet hatte, zeigte sich Bremens Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne)
enttäuscht.
„Nach wie vor sehen wir es kritisch, dass unsere Häfen eine Drehscheibe für
internationale Atomtransporte sind“, sagte sie. Für Bremens Bevölkerung sei
das kein guter Tag. „Atomkraft ist eine Risikotechnologie von gestern, der
Transport der Kernbrennstoffe birgt ebenfalls Risiken“, mahnt Schäfer.
Der damalige Bremer Senat hatte vor zehn Jahren eine Teilentwidmung der
Häfen vorgenommen, mit der sich der Umschlag bestimmter Güter unterbinden
lässt. Seinerzeit war das rot-grüne Vorgehen aber auch als politisches
Zeichen gegen die deutsche Atomkraftpolitik gewertet worden. „Es ging
darum, ein politisches Zeichen zu setzen“, sagt Bremens
BUND-Geschäftsführer Martin Rode.
Der Umweltverband zeigt sich erwartungsgemäß wenig begeistert von der
Gerichtsentscheidung. „Wir finden es natürlich nicht gut, dass
Atomtransporte durch den Bremer Hafen nun als zulässig beurteilt wurden“,
sagt Rode. Zugleich kommt für ihn die Entscheidung wenig überraschend: „Das
Gericht hat sich das Verbot aus juristischer Sicht angeschaut.“
## Bremer CDU und Handelskammer freuen sich
Kaum verwunderlich ist auch, dass der Bremer CDU-Bundestagsabgeordnete
Thomas Röwekamp nun Genugtuung empfindet: „Die CDU war von Anfang an der
Überzeugung, dass das Prinzip des Universalhafens in Bremen nicht zur
parteipolitischen Propaganda missbraucht werden darf.“
Die Bremer Handelskammer freut sich, dass mit dem Urteil der maritime
Wirtschaftsstandort Bremen gestärkt worden sei. Die in Bremen mitregierende
Linkspartei fordert hingegen nun die Bundesregierung auf, ein Exportverbot
im Bundes-Atomgesetz zu verankern.
Doch nicht nur in Bremen hat das Urteil unmittelbare Folgen, sondern könnte
sie auch in Hamburg haben: Das gekippte Verbot diente mehreren Hamburger
Initiativen als Vorbild, das nun aber wegfällt. So kritisierte das Bündnis
„Atomtransporte durch Hamburg stoppen“ [3][in den vergangenen Jahren
mehrfach], dass, trotz einer Selbstverpflichtung großer Unternehmen, nach
wie vor Kernbrennstoffe im Hafen umgeschlagen werden.
Der Hamburger Senat hatte mit mehreren Terminalbetreibern ausgehandelt,
dass diese darauf verzichten „Kernbrennstoffe im Sinne des Atomgesetzes“
umzuschlagen.
Das Bündnis kritisiert darüber hinaus, es seien viele Arten radioaktiven
Materials gar nicht von der Vereinbarung erfasst. Ein Verbot nach Bremer
Vorbild in Form einer Entwidmung hatte das Bündnis in den vergangenen
Jahren gefordert. Dieser Weg ist mit der Gerichtsentscheidung nun vom
Tisch.
## Thema für die Hamburgische Bürgerschaft
Und auch die Hamburger Volksinitiative gegen Rüstungsexporte [4][hatte den
Bremer Vorstoß als Modell betrachtet], sieht in dem Urteil aber keine
Folgen für sich. „Eine Teilentwidmung für den Hamburger Hafen wäre nur eine
von mehreren Möglichkeiten dazu“, sagt Martin Dolzer, Sprecher der Ini.
„Deshalb und weil Nukleartransporte einen anderen Genehmigungsprozess
durchlaufen als Rüstungsexporte, hat das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts keinen entscheidenden Einfluss auf das Vorhaben
der Volksinitiative.“
Die Initiative hatte im vorigen Dezember 16.400 Unterschriften im Rathaus
eingereicht, mit der sie ein Verbot des Umschlags von Rüstungsgütern über
den Hamburger Hafen erreichen will. Im Frühjahr muss sich die Bürgerschaft
mit der Forderung beschäftigen.
Der rot-grüne Hamburger Senat verwies allerdings bereits darauf, dass bei
Rüstungsexporten der Bund zuständig sei. Dolzer vermutet, dass der Senat
deshalb klagen wird: „Wenn wir die bisherigen Aussagen von Rot-Grün und das
undifferenzierte Abschieben jeglicher Verantwortung für Frieden auf die
Bundesebene betrachten, müssen wir damit rechnen, dass der Hamburger Senat
vor das Verfassungsgericht ziehen wird, um unsere erfolgreiche Initiative
zu stoppen“, sagt er.
12 Jan 2022
## LINKS
[1] /Karlsruher-Entscheid-zu-Atomtransporten/!5825099
[2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/1…
[3] /Wirkungslose-Selbstverpflichtung/!5583328
[4] /Verbot-von-Ruestungsexporten/!5716175
## AUTOREN
André Zuschlag
## TAGS
Anti-Atom-Bewegung
Bremen
Hamburg
Hamburger Hafen
Atomtransport
Volksinitiative
Volksinitiative
Atomtransport
Bundesverfassungsgericht
Rüstung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen: Kein Tor zur friedlichen Welt
Gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern im Hamburger Hafen: Das
Landesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Volksinitiative.
Direkte Demokratie in Hamburg: Volksbegehren verfassungswidrig
Das Hamburgische Verfassungsgericht urteilt zugunsten des Senats. Der kann
sich weiterhin über Bürgerentscheide auf Bezirksebene hinwegsetzen.
Aufhebung des Atomtransportverbots: Atomkraft ist Bundessache
Mit Atommüll wollte Bremen nichts zu tun haben. Das Land sperrte seine
Häfen für Kernbrennstoffe. Nun erklärt Karlsruhe das Verbot für nichtig.
Karlsruher Entscheid zu Atomtransporten: Symbolische Bedeutung
Karlsruhe stoppt den Bremer Alleingang gegen Atomtransporte. Das heißt aber
mitnichten, dass progressive Gesetze zum Scheitern verurteilt sind.
Verbot von Rüstungsexporten: Keine Waffen mehr aufs Schiff
Am Freitag startet eine Volksinitiative gegen Rüstungsexporte über den
Hamburger Hafen. Sie ist zuversichtlich, dass das per Landesrecht möglich
ist.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.