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# taz.de -- Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen: Kein Tor zur friedliche…
> Gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern im Hamburger Hafen:
> Das Landesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die
> Volksinitiative.
Bild: „Ruf der Ungeborenen“: Performance auf der Auftaktveranstaltung der V…
Hamburg taz | Das Hamburgische Verfassungsgericht verhandelt heute über das
[1][„Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über
den Hamburger Hafen“]. Der Senat hatte das Gericht gebeten, über die
verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens zu entscheiden. Die
Verhandlung, die im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts
stattfinden wird, beginnt um 11.30 Uhr.
Das Volksbegehren geht auf die „Volksinitiative gegen den Transport und
Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“ zurück, die im März
2021 gestartet wurde. Die Initiative forderte, dass der Senat und die
Bürgerschaft innerhalb eines Jahres eine Rechtsgrundlage schaffen, die den
Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen
verbietet.
Zusätzlich sollten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um dieses
Verbot umzusetzen. Die Initiative erhielt die erforderliche Anzahl von über
10.000 Unterschriften.
Die Hamburgische Bürgerschaft war jedoch nicht bereit, einen Beschluss zu
verabschieden, der der Vorlage der Volksinitiative entsprach. Daraufhin
beantragten die Initiator*innen im April 2022 die Durchführung eines
Volksbegehrens. Der Senat rief daraufhin das Hamburgische
Verfassungsgericht an: Es solle feststellen, dass das Volksbegehren nicht
durchgeführt werden darf. Bis eine Entscheidung vom Gericht in dem
Verfahren getroffen ist, ruht das Volksbegehren.
## Ausschließliche Zuständigkeit des Bundes?
Der Senat argumentiert, dass das Volksbegehren mit höherrangigem Recht
unvereinbar sei und die Grenzen der Hamburgischen Verfassung überschreite.
Nach Ansicht des Senats fehlt es der Freien und Hansestadt Hamburg bereits
an der Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf den Transport und Umschlag von
Rüstungsgütern. Diese Thematik falle in die ausschließliche Zuständigkeit
des Bundes.
Der Senat argumentiert darüber hinaus, dass die Volksinitiative gegen den
Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens verstoße. Dieser verlangt von
den Ländern, dass sie ihre Zuständigkeiten so handhaben, dass sie nicht mit
vorrangigen Bundeszuständigkeiten kollidieren.
Die Initiator*innen des Volksbegehrens hingegen betonen, dass das
Verbot des Transports und Umschlags von Rüstungsgütern über den Hamburger
Hafen der Präambel der Hamburger Verfassung folgt: Die Stadt „will im
Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der
Welt sein“, heißt es dort. Sie argumentieren, dass es nicht um die
Verabschiedung eines Gesetzes gehe und daher die Frage der
Gesetzgebungskompetenz im Verhältnis zum Bund nicht relevant sei.
Vielmehr sollten Senat und Bürgerschaft eine rechtliche Grundlage für das
Verbot schaffen, die auch in Form einer untergesetzlichen Regelung wie
einer Satzung oder Allgemeinverfügung umgesetzt werden könne. Im Rahmen der
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern stehe es den Ländern
grundsätzlich frei, ihre Häfen eigenständig zu regeln.
## Profite der Rüstungskonzerne umschichten
Parallel zur Verhandlung vor dem Verfassungsgericht hat [2][eine Gruppe von
Unterstützer*innen des Volksbegehrens] einen offenen Brief an die
Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft veröffentlicht. Sie kritisieren
die Profite, die Rüstungsfirmen aus den weltweiten kriegerischen
Auseinandersetzungen ziehen, und fordern eine Umschichtung der
Staatsausgaben von der Rüstungsindustrie hin zu den sozialen Bedürfnissen
der Bevölkerung.
„Mit der Volksinitiative gegen den Transport und Umschlag von
Rüstungsgütern bringen wir das Interesse der Bevölkerung zum Ausdruck“,
sagt Ulrike Schirrmann von der Volksinitiative. „Nur zivil können die
weltweiten Konflikte diplomatisch gelöst und dringend notwendige soziale
Verbesserungen erwirkt werden.“
Die Unterzeichner*innen des offenen Briefs sehen in der Schließung des
Hafens für die Rüstungsindustrie einen wichtigen Schritt, den Vereinten
Nationen zu helfen, ihre Ziele in den Bereichen Nachhaltigkeit,
Armutsbekämpfung, Klima- und Artenschutz sowie Frieden zu fördern.
Sie argumentieren, dass [3][Hamburg als Welthafenstadt] eine besondere
Verantwortung habe. Die Unterstützer*innen des Volksbegehrens betonen
die Notwendigkeit, die Rüstungsindustrie und damit einhergehende
Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen zu stoppen, um weltweit eine
friedlichere und gerechtere Entwicklung zu ermöglichen.
Welcher Argumentation das Hamburgische Verfassungsgericht folgen wird,
bleibt nach der heutigen Verhandlung offen: Eine Urteilsverkündung wird für
September 2023 erwartet.
12 Jul 2023
## LINKS
[1] /Hamburger-Volksini-ueber-Ruestungsexporte/!5851442
[2] /Zerwuerfnis-bei-Hamburger-Linken/!5834269
[3] /Reaktionen-auf-Atomtransport-Urteil/!5825078
## AUTOREN
Lars Hermes
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