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# taz.de -- Coronamaßnahmen in Deutschland: Kommt der Lockdown?
> Am Donnerstag läuft die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ aus. Was
> ist zu tun, wenn Expert:innen dennoch Kontaktbeschränkungen empfehlen?
Bild: Ausgangssperre statt Weihnachtsmarkt? Wie reagieren die Länder auf die s…
Seit zwei Wochen verkündet das Robert-Koch-Institut täglich neue
Covid-Höchstwerte. Inzwischen liegt die bundesweite 7-Tage-Inzidenz bei
rund 400 (Neuinfektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner:innen).
[1][Doch ausgerechnet jetzt läuft nach dem Willen von SPD, FDP und Grünen
die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ aus.] Das heißt, ab Donnerstag
können die Bundesländer die folgenden Beschränkungsmaßnahmen nicht mehr
beschließen: Ausgangssperren und Reiseverbote, Schließung von Gastronomie,
Einzelhandel, Hotels und Schulen. Damit wollte vor allem die FDP die
Grundrechte von Bürger:innen und Wirtschaft schonen. Was aber ist zu
tun, wenn Expert:innen in den kommenden Tagen dennoch einen harten
Lockdown empfehlen?
Erstens können sich die Bundesländer selbst helfen. Alle Verordnungen, die
an diesem Mittwoch bereits in Kraft sind, dürfen laut
Infektionsschutzgesetz bis zum 15. Dezember weiter gelten.
Landesregierungen können also an diesem Mittwoch noch entsprechende
Verordnungen als Rechtsgrundlage für Ausgangssperren und Shutdowns
beschließen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Länder dazu ausdrücklich
ermuntert. Baden-Württemberg hat die neue Verordnung schon am Dienstag
beschlossen.
Zweitens kann der Bundestag den Ländern helfen, indem er die „epidemische
Lage nationaler Tragweite“ erneut feststellt. Dazu ist nur ein einfacher
Beschluss des Parlaments erforderlich. Dann könnten die Länder wieder alle
oben aufgezählten Maßnahmen anordnen. Für die FDP wäre dieses „Raus-Rein
aus der epidemischen Lage“ zwar peinlich, aber sie kann es als
„Re-Parlamentarisierung“ der Coronapolitik verkaufen. Nachteil: Die nächste
Bundestagssitzung ist erst am 6. Dezember.
Drittens kann der Bundestag auch das Infektionsschutzgesetz ändern und zum
Beispiel selbst Ausgangssperren und Shutdown anordnen. Das ist aber etwas
aufwändiger, ein neues Gesetz braucht zwei Plenardebatten und eine
Ausschussberatung. Binnen einiger Tage müsste dies aber machbar sein,
frühestens nach dem 6. Dezember.
Viertens können die Länder Maßnahmen mit ähnlicher Wirkung beschließen, zu
denen sie weiterhin befugt sind. Zum Beispiel können besonders strenge
„Kapazitätsbeschränkungen“ und „Hygienekonzepte“ angeordnet werden, s…
es sich für Gastronomie, Handel und Hotels einfach nicht mehr lohnt zu
öffnen. Statt Ausgangssperren könnten die Länder strenge
„Kontaktbeschränkungen“ beschließen, sodass man bei Verlassen des Hauses
nur noch Personen des eigenen Haushalts treffen darf.
24 Nov 2021
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## AUTOREN
Christian Rath
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Lockdown
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Sandra Scheeres
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